Auftragsvergabe beim Generalsekretariat
Die EU-Institutionen verwenden oft den Begriff „Ausschreibung“ im Zusammenhang mit Vergabeverfahren. Der Begriff umfasst Folgendes:
- Ausschreibungen im engeren Sinne (Auftragsbekanntmachungen, die im Amtsblatt veröffentlicht werden)
- Aufforderungen zur Interessenbekundung für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen
Die Art des Vergabeverfahrens und die Anforderungen an die Veröffentlichung richten sich nach dem vorgesehenen Auftragswert.
Aufträge über 143 000 €
Die Auftragsbekanntmachungen für Ausschreibungen mit einem Wert von über 143 000 € werden in der Reihe S des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht und können online in der TED-Datenbank der EU abgefragt werden.
Bitte melden Sie sich auf dieser Website an und erstellen Sie einen Suchauftrag, wenn Sie eine Benachrichtigung über bevorstehende Ausschreibungen in einem bestimmten Interessengebiet erhalten möchten.
Die Auftragsunterlagen und weitere Auskünfte über laufende Ausschreibungen finden Sie im Abschnitt über Auftragsvergabe im Förder- und Ausschreibungsportal der EU.
Aufträge von 15 000 € bis 143 000 €
Ausschreibungen für Aufträge mit einem Wert von 15 000 € bis 143 000 € werden auf dieser Website unter der Rubrik „Aktuelle Ausschreibungen“ bekanntgegeben.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Person, die in der Ausschreibungsveröffentlichung als Ansprechpartner genannt ist.
Aufträge unter 15 000 €
Aufträge, deren Wert 15 000 € nicht übersteigt, können ohne vorherige Vergabebekanntmachung über ein Verhandlungsverfahren vergeben werden. Diese Geschäftsmöglichkeiten werden also nicht veröffentlicht, aber wenn Sie auf dem Markt bekannt sind, werden Sie unter Umständen aufgefordert, für diesen Auftrag ein Angebot zu unterbreiten.
Erforderliche Formulare für die Teilnahme an Vergabeverfahren des Generalsekretariats
Für die Teilnahme an Vergabeverfahren des Generalsekretariats benötigen Sie zur Mitteilung ihrer Unternehmensdaten und ihrer Bankverbindung das Formular „Rechtsträger“ und das Formular „Finanzangaben“:
- Formular „Rechtsträger“: Privatgesellschaft
- Formular „Rechtsträger“: natürliche Person
- Formular „Rechtsträger“: öffentlich-rechtliche Einrichtung
- Formular „Finanzangaben“
Datenschutzerklärungen für die Teilnahme an Vergabeverfahren des Generalsekretariats
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme steht offen für
- Wirtschaftsteilnehmer, die in der EU registriert sind;
- alle Bürgerinnen und Bürger der EU;
- Wirtschaftsteilnehmer aus einem Drittland, das mit der EU die Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge vereinbart hat.
Damit ein Wirtschaftsteilnehmer für die Auftragsvergabe infrage kommt,
- darf er sich nicht in einem Konkursverfahren befinden;
- darf er sich keiner schweren Verfehlung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schuldig gemacht haben;
- muss er seiner Pflicht zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen sein;
- darf er nicht rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Geldwäsche, Einsatz von Kinderarbeit, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen, gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlung verurteilt worden sein;
- darf er keine falschen Erklärungen in betrügerischer Absicht oder durch Fahrlässigkeit abgegeben haben;
- darf er nicht von der Auftragsvergabe ausgeschlossen worden sein.
Diesbezügliche Dokumente und Veröffentlichungen
- Haushaltsordnung
- Allgemeine Vertragsbedingungen (Juni 2024); für nach dem 12.06.2024 unterzeichnete Auftragsscheine
- Allgemeine Vertragsbedingungen (Oktober 2020); für nach dem 09.10.2020 unterzeichnete Auftragsscheine
- Allgemeine Vertragsbedingungen (Februar 2019); für nach dem 07.03.2019 unterzeichnete Auftragsscheine
- Allgemeine Vertragsbedingungen (Juni 2016)
- Nutzung des Portals e-PRIOR und Verbindung mit PEPPOL zur elektronischen Rechnungsstellung