Erläuterungen zu den Ratstagungen
Ein Rat, zehn Formationen
Der Rat der EU ist in rechtlicher Hinsicht ein einheitliches Gremium. In der Praxis tagen die Ministerinnen und Minister im Rat jedoch in verschiedenen thematischen Gruppen, die als „Ratsformationen“ bezeichnet werden.
Die zehn Ratsformationen sind nach Politikbereichen organisiert. Die Ministerinnen oder Minister, die das Ressort auf nationaler Ebene innehaben, das dem Politikbereich einer Ratsformation entspricht, kommen zusammen, um politische Maßnahmen zu erörtern und Rechtsvorschriften in diesem spezifischen Bereich zu erlassen.
Es finden Ratstagungen zu den Themen Wirtschaft und Finanzen, Umwelt, Energie, Justiz usw. statt, an denen jeweils die für den jeweiligen Politikbereich zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen.
Wer nimmt an den Ratstagungen teil?
Ministerinnen und Minister aus allen EU-Mitgliedstaaten
An den Ratstagungen nehmen Regierungsvertreterinnen und -vertreter auf Ministerebene aus allen EU-Mitgliedstaaten teil. Dabei kann es sich um Ministerinnen oder Minister oder Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre handeln.
So nehmen beispielsweise die Justizministerinnen und -minister am Rat „Justiz und Inneres“ und die Finanzministerinnen und -minister am Rat „Wirtschaft und Finanzen“ teil.
Als Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten können sie im Namen ihrer Regierung Verpflichtungen eingehen und auf den Ratstagungen abstimmen.
Vorsitz: turnusmäßig wechselnd
Den Vorsitz in den Ratsformationen führt die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister des Mitgliedstaats, der den sechsmonatigen turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz innehat.
Das gilt für sämtliche Ratstagungen mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, der über einen ständigen Vorsitz verfügt – den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Ratsvorsitz legt auch das allgemeine Arbeitsprogramm der Ratsformationen fest und organisiert im Rahmen seiner Tätigkeiten informelle Ministertagungen.
EU-Kommissare und andere Gäste
EU-Kommissare, die für die von den Ratsformationen abgedeckten Politikbereiche zuständig sind, werden ebenfalls zu den Ratstagungen eingeladen.
Vertreterinnen und Vertreter anderer EU-Organe wie der Europäischen Zentralbank oder der Agenturen, Vertreterinnen und Vertreter von Nicht-EU-Ländern oder internationalen Organisationen oder andere Gäste können zur Teilnahme an einer Ratstagung eingeladen werden.
Was geschieht auf den Ratstagungen?
Während der Ratstagungen verhandeln und verabschieden die Ministerinnen und Minister aus jedem Mitgliedstaat EU-Rechtsvorschriften, koordinieren politische Maßnahmen und entwickeln die Außenpolitik.
Es ist Aufgabe der Ministerinnen und Minister, auf EU-Ebene Lösungen für gemeinsame Probleme zu entwickeln und dabei die besonderen Interessen ihrer einzelnen Länder zu berücksichtigen. Dies erfordert häufig Flexibilität und Kompromissbereitschaft.
Beschlüsse im Rat
Jede Ratstagung hat eine Tagesordnung, in der die zu erörternden oder zu beschließenden Punkte aufgeführt sind.
Da der Rat im rechtlichen Sinne ein einziges Gremium ist, kann jede seiner zehn Formationen einen Rechtsakt des Rates verabschieden, der in den Politikbereich einer anderen Formation fällt.
Der Rat fasst seine Beschlüsse per Abstimmung. Die Ergebnisse der Ratstagungen können legislative, politische oder administrative Beschlüsse sein.
Annahme von EU-Rechtsvorschriften
Erörterung oder Abstimmung über einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt. Dazu gehört auch die sogenannte „allgemeine Ausrichtung“ (Standpunkt des Rates).
Schlussfolgerungen und Entschließungen
Mit Schlussfolgerungen, Empfehlungen, Erklärungen sowie Entschließungen werden politische Verpflichtungen oder Standpunkte festgelegt.
Weitere Gesetzgebungsakte
Nominierungen und Ernennungen für offizielle EU-Posten, interinstitutionelle Vereinbarungen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Ratstagungen finden Sie im Kalender bisheriger Ratstagungen. Die Ergebnisse der Abstimmungen des Rates werden automatisch veröffentlicht, wenn der Rat EU-Rechtsvorschriften erlässt.
Verfolgen Sie eine Ratstagung live: Öffentliche Tagungen
Die Tagungen des Rates werden öffentlich gestreamt, wenn der Rat über einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt berät oder abstimmt („Beratungen über Gesetzgebungsakte“). Die ersten Beratungen über wichtige neue Vorschläge für Rechtsakte ohne Gesetzescharakter sind ebenfalls öffentlich.
Außerdem führt der Rat regelmäßig öffentliche Aussprachen über wichtige Fragen, die die Interessen der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger berühren. Auch diese können im Internet live mitverfolgt werden.
Die Aussprachen über das Achtzehnmonatsprogramm des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“, über die Prioritäten der anderen Ratsformationen und über das Fünfjahresprogramm der Kommission sind immer online öffentlich verfügbar.
Wenn eine Tagung öffentlich ist, kann sie online auf der Website des Rates verfolgt werden.
Wie werden Ratstagungen vorbereitet?
Die Ratstagungen werden von den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern aller Mitgliedstaaten im AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) sowie von anderen nationalen Beamten und Sachverständigen in verschiedenen Arbeitsgruppen und Ausschüssen vorbereitet. Sie bereiten in ihren Sitzungen die Grundlagen für alle Beschlüsse des Rates vor.
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1
Arbeitsgruppen
Jeder Gesetzgebungsvorschlag und jede politische Absichtserklärung wird zunächst auf fachlicher Ebene in spezialisierten Arbeitsgruppen von nationalen Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten geprüft.
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2
AStV
Auf Weisung ihrer Regierung prüfen die EU-Botschafterinnen und -Botschafter die Tagesordnung der Ratstagungen und suchen nach einer gemeinsamen Basis, auf der sie sich einigen können.
Dies ist eine wesentliche letzte Phase, um die reibungslose Organisation der Ratstagungen zu ermöglichen.
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3
Rat
Auf den Ratstagungen fassen die Ministerinnen und Minister schließlich Beschlüsse. Bei den heikelsten politischen Themen ist es auch möglich, dass sie sich im Rat beraten und eine Einigung erzielen.
Vertreterinnen und Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich in unterschiedlichen Funktionen an dieser Struktur auf mehreren Ebenen, durch die die Erörterung und Prüfung von Gesetzgebungsvorschlägen mit dem letztendlichen Ziel gewährleistet wird, dem Rat die Annahme von EU-Rechtsvorschriften und die Beschlussfassung zu ermöglichen.
Wie sieht die Tagesordnung einer Ratstagung aus?
Die Tagesordnungen der Ratstagungen sind in A-Punkte und B-Punkte unterteilt. Jeder Teil kann sowohl Beratungen über Gesetzgebungsakte als auch nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten enthalten.
A-Punkte sind Punkte, zu denen auf der Ratstagung keine Aussprache erforderlich ist.
Im Allgemeinen sind etwa zwei Drittel der Punkte auf der Tagesordnung des Rates A-Punkte. Konnte der AStV Einvernehmen über einen Vorschlag erzielen, so wird dieser als sogenannter A-Punkt auf die Tagesordnung des Rates gesetzt, was bedeutet, dass eine Annahme ohne Aussprache zu erwarten ist. Die Beratungen über diese Punkte können jedoch wieder aufgenommen werden, falls ein oder mehrere Mitgliedstaaten dies beantragen.
Ein A-Punkt kann unabhängig von seinem Gegenstand von jeder Ratsformation angenommen werden.
B-Punkte sind Punkte, zu denen auf der Ratstagung eine Aussprache erforderlich ist. Die B-Punkte auf der Tagesordnung des Rates umfassen Punkte,
- die bei früheren Ratstagungen offengeblieben sind,
- über die im AStV und in der Arbeitsgruppe kein Einvernehmen erzielt werden konnte,
- die politisch zu heikel sind, als dass sie auf einer unteren Ebene geregelt werden könnten.
Die Tagesordnungen der Ratstagungen werden vorab veröffentlicht und sind auch im Tagungskalender des Rates zu finden.
Wann und wo finden Ratstagungen statt?
Tagungen des Rates finden regelmäßig statt. Einige Ratsformationen treten jeden Monat zusammen, andere drei- bis viermal jährlich oder auf Ad-hoc-Basis. Jedes Jahr finden etwa 70 bis 80 Ratstagungen statt.
Die meisten Tagungen dauern einen ganzen Tag, einige sind jedoch halb- und andere zweitägige Tagungen.
Die Tagungen des Rates finden in Brüssel statt – außer in den Monaten April, Juni und Oktober, in denen sie in Luxemburg stattfinden.
Weitere Informationen
Aufgaben des Rates
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU
Wie stimmt der Rat ab?