Dokument: POL-J-02001

Bezeichnung:
ZEZWOLENIE NA PRZEKRACZANIE GRANICY W RAMACH MAŁEGO RUCHU GRANICZNEGO
Ausstellendes Land:
POL - Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •
Art des Dokuments:
Dokumentennummer - Version:
02001
Erstmals ausgestellt am:
22/05/2014
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Visum. Erlaubnis zur Einreise in das Hoheitsgebiet des folgenden Landes: POL - Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •
Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr. Dieses Dokument wird aufgrund eines Abkommens zwischen Polen und der Ukraine über den kleinen Grenzverkehr für Staatsangehörige der Ukraine ausgestellt, die im Grenzgebiet ansässig sind. Das Grenzgebiet besteht aus den Verwaltungseinheiten, die sich - grundsätzlich - in einer Zone von 30 km ab der Grenze befinden. Die Inhaber dieses Dokuments dürfen sich höchstens 90 Tage je Halbjahreszeitraum in Polen aufhalten. Sie sind nicht berechtigt, über das Grenzgebiet hinaus zu reisen; jeder Verstoß gegen die Bestimmungen über den Kleinen Grenzverkehr wird mit den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Strafen geahndet.
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
85
Höhe (mm):
54
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
variabel
Maximale Gültigkeitsdauer:
2 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens zwei Jahre, darf aber die Gültigkeit des dazugehörigen erforderlichen Reisedokuments nicht überschreiten.
Grenzübertrittsgenehmigungen für den kleinen Grenzverkehr werden vom polnischen Konsul in Lviv und vom polnischen Konsul in Lutsk für Bewohner des ukrainischen Grenzgebiets ausgestellt.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •