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Gruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ (COPEN)

Die Gruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ hat die Aufgabe, die Maßnahmen und Initiativen der EU im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Angelegenheiten zu prüfen.

Funktion

Die Gruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ ist dafür zuständig, Vorschläge, politische Initiativen und andere Maßnahmen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Angelegenheiten zu prüfen. Sie behandelt Gesetzgebungsdossiers und Umsetzungsfragen in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, Verfahrensrechte, den Informationsaustausch sowie Instrumente zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen.

Die Gruppe unterstützt den Entscheidungsprozess des Rates, indem sie Beratungen vorbereitet, die Standpunkte der Mitgliedstaaten koordiniert und zur Weiterentwicklung und wirksamen Umsetzung des EU-Rahmens im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten beiträgt.

Die Gruppe untersteht dem Rat „Justiz und Inneres“.

Zusammensetzung und Sitzungen

Die Gruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ setzt sich aus nationalen Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Sie tritt abhängig von der legislativen und politischen Agenda in regelmäßigen Abständen zusammen.

Nächste Tagungen

Letzte Überprüfung: 4. Mai 2026