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Die Generalsekretärin

Das Generalsekretariat des Rates wird nunmehr von einer Generalsekretärin geleitet. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Rat und den Europäischen Rat zu unterstützen und das Generalsekretariat zu verwalten. Sie wurde vom Rat ernannt.

Ihr obliegt die Gesamtorganisation des Generalsekretariats. Sie führt die Aufsicht über die Erbringung von Dienstleistungen des Generalsekretariats für die Vorsitze und Vorbereitungsgremien des Rates sowie für den Präsidenten des Europäischen Rates.

Ferner ist sie für die Verwaltung der Human- und Finanzressourcen des Generalsekretariats zuständig.

Die Generalsekretärin nimmt bei Bedarf an Ratstagungen teil. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, die Kontinuität, den Fortgang und die Kohärenz der Arbeit des Rates sicherzustellen und den Rat und dessen Vorsitz zu beraten.

Als Generalsekretärin des Rates ist sie gleichzeitig auch Generalsekretärin des Europäischen Rates. Sie nimmt an den Tagungen des Europäischen Rates teil und trifft alle für dessen Beratungen erforderlichen organisatorischen Maßnahmen.

Thérèse Blanchet ist die Generalsekretärin. Sie wurde am 13. Oktober 2022 für eine Amtszeit von fünf Jahren vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2027 ernannt.

Generalsekretärin Thérèse Blanchet

Letzte Überprüfung: 23. Januar 2026