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Aufbau- und Resilienzfazilität

Eine Infografik, in der die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU dargestellt wird.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist die tragende Säule des Aufbauplans für Europa „NextGenerationEU“. Sie stellt finanzielle Unterstützung für die EU-Mitgliedstaaten bereit, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19-Krise abzufedern.

Um wie viel Geld geht es?

Gesamtbetrag „NextGenerationEU“: 750 Mrd. €

Gesamtbetrag Aufbau- und Resilienzfazilität: 672,5 Mrd. €

  • Darlehen im Rahmen der Fazilität: 360 Mrd. €
  • Zuschüsse im Rahmen der Fazilität: 312,5 Mrd. €

Zuweisungsschlüssel für Finanzhilfen

2021‑2022 (70 %)

  • Arbeitslosigkeit 2015-2019
  • inverses Pro-Kopf-BIP
  • Bevölkerungsanteil

2023 (30 %)

  • Rückgang des realen BIP im Jahr 2020
  • Gesamtrückgang des realen BIP 2020-2021
  • inverses Pro-Kopf-BIP
  • Bevölkerungsanteil

Alle oben genannten Zahlen sind in Preisen von 2018 ausgedrückt. Zu jeweiligen Preisen beträgt das Volumen von „NextGenerationEU“ 807,1 Mrd. €, einschließlich 724 Mrd. € für die Aufbau- und Resilienzfazilität (338 Mrd. € in Form von Finanzhilfen, 386 Mrd. € in Form von Darlehen).

 

Wie werden die Mittel verwendet?

Die an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Mittel sind an nationale Aufbau- und Resilienzpläne gebunden, die Reformen und öffentliche Investitionsvorhaben umfassen. Diese Pläne müssen:

  • im Einklang mit EU-Prioritäten stehen: Steigerung des Wachstumspotenzials, Schaffung von Arbeitsplätzen und soziale Resilienz
  • länderspezifische Herausforderungen berücksichtigen: gemäß den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters
  • den grünen Wandel unterstützen: mindestens 37 % der Mittel tragen zum Klimaschutz und zur ökologischen Nachhaltigkeit bei
  • den digitalen Wandel fördern: mindestens 20 % der Mittel tragen zum digitalen Wandel der EU bei

Beispiele für Reformbereiche und Investitionsprojekte, die in die Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen werden können:

  • Digitaler Wandel
  • Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung
  • Maßnahmen für die nächste Generation
  • Gesundheit und Resilienz
  • Sozialer und territorialer Zusammenhalt
  • Grüner Wandel

Wie funktioniert das Verfahren?

1. Die Mitgliedstaaten legen ab dem 15. Oktober 2020 Entwürfe der Aufbau- und Resilienzpläne vor.

2. Die Europäische Kommission erörtert die Pläne mit den einzelnen Mitgliedstaaten.

3. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Pläne bis zum 30. April 2021 vorlegen. Sie können später geändert werden.

 

4. Die Kommission bewertet die Pläne und übermittelt sie dem Parlament und dem Rat.

5. Der Rat der EU bewertet die Pläne und nimmt sie auf Vorschlag der Kommission an.

6. Der Rat kann bei erheblichen Verstößen die Annahme oder Zahlungen aussetzen.

7. Die Zahlungen an die Mitgliedstaaten beginnen. Vorfinanzierung von bis zu 13 % der Finanzhilfen und 13 % der Darlehen.

8. Mitgliedstaaten berichten im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich über Fortschritte.

9. Die Kommission berichtet dem Parlament und dem Rat regelmäßig über die Durchführung.

10. Unabhängige Bewertungen im Jahr 2024 und nachträglich bis 2028.

Drei wichtige Termine für die Pläne

2020

Die Pläne können Maßnahmen umfassen, die seit Februar 2020 eingeleitet wurden.

2023

Mittel für die Mitgliedstaaten aus der Fazilität können bis Ende 2023 gebunden werden.

2026

Reformen und Investitionen müssen bis 2026 durchgeführt werden.