Die Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Aufbau- und Resilienzfazilität macht den größten Teil von Next Generation EU aus. Es handelt sich um ein befristetes Instrument, aus dem die EU-Mitgliedstaaten Zuschüsse und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen erhalten.
Was ist die Aufbau- und Resilienzfazilität?
Auf die Aufbau- und Resilienzfazilität entfällt mit nahezu 90 % des Gesamtvolumens der Großteil der Mittel im Rahmen von Next Generation EU.
Sie ist ein Programm für umfangreiche finanzielle Unterstützung und wurde dazu konzipiert, den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu helfen.
Als befristetes Instrument – das eingerichtet wurde, nachdem der Rat am 11. Februar 2021 die entsprechende Verordnung angenommen hatte – unterstützt sie nicht nur die volkswirtschaftliche Erholung der Mitgliedstaaten, sondern sorgt auch für Fortschritte auf dem Weg zu einem grünen und einem digitalen Wandel, wodurch Nachhaltigkeit und Resilienz für die Zukunft gefördert werden.
Auszahlung der Mittel (zu jeweiligen Preisen)
Zu jeweiligen Preisen beträgt das Volumen von „Next Generation EU“ rund 807 Mrd. €. Die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von insgesamt 723,8 Mrd. € werden wie folgt ausgezahlt: 385,8 Mrd. € an Darlehen und 338 Mrd. € an Zuschüssen.
Die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von insgesamt 723,8 Mrd. € werden wie folgt ausgezahlt:
- Darlehen: 385,8 Mrd. €
- Finanzhilfen: 338 Mrd. €
Bislang wurden rund 426 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.
Am 12. April 2024 haben die Ministerinnen und Minister Schlussfolgerungen zur Halbzeitevaluierung der Aufbau- und Resilienzfazilität gebilligt. In seinen Schlussfolgerungen hat der Rat den positiven Beitrag der Aufbau- und Resilienzfazilität zum grünen und zum digitalen Wandel und zu anderen Prioritäten der EU anerkannt.
Wie erhalten EU-Länder Zugang zu Mitteln aus dem Aufbaufonds?
Im Laufe der Jahre 2021 und 2022 haben die Mitgliedstaaten nationale Aufbau- und Resilienzpläne mit ihren Reform- und Investitionsagenden bis 2026 vorgelegt. Darin sollten sie kohärente Projektpakete in sechs Politikbereichen vorschlagen.
Die sechs Politikbereiche der nationalen Pläne
grüner Wandel
digitaler Wandel
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung
sozialer und territorialer Zusammenhalt
Gesundheit und Resilienz
Maßnahmen für die nächste Generation, einschließlich für Bildung und Kompetenzen
Am 30. Juni 2022 hat die Kommission den maximalen finanziellen Beitrag der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung für jeden Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der ARF-Verordnung aktualisiert. Die Pläne werden überprüft und erforderlichenfalls angepasst, um der endgültigen Mittelzuweisung Rechnung zu tragen.
Die Aufbau- und Resilienzpläne wurden von der Kommission bewertet, wobei unter anderem die folgenden Kriterien zugrunde gelegt wurden:
- Übereinstimmung mit den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters
- Verbesserung des Wachstumspotenzials des Mitgliedstaats und seiner wirtschaftlichen und sozialen Resilienz sowie Verbesserungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in dem Mitgliedstaat
- effektive Beiträge zum grünen und zum digitalen Wandel (in den nationalen Plänen sollten mindestens 37 % der Mittel für Klima und biologische Vielfalt und mindestens weitere 20 % für digitale Maßnahmen zugewiesen werden)
Im Anschluss wurde die Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne innerhalb eines Monats vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit gebilligt.
Voraussetzung für die positive Bewertung der Zahlungsanträge ist eine zufriedenstellende Erfüllung der einschlägigen Etappenziele und Zielvorgaben.
Nachdem alle Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert hatten, konnte die EU mit der Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität beginnen.
Sobald die ersten Zahlungen eingehen, berichten die Mitgliedstaaten zweimal jährlich (im Rahmen des Europäischen Semesters) über ihre Fortschritte.
Wie trägt der Aufbauplan zur Bewältigung der Energiekrise bei?
Die Kommission hat im Jahr 2022 den REPowerEU-Plan vorgelegt, dessen Ziel ist, die durch Russlands Invasion in die Ukraine verursachten Störungen des globalen Energiemarkts zu überwinden. Die Aufbau- und Resilienzfazilität trägt zur Umsetzung dieses neuen Plans bei, mit dem das Energiesystem der EU umgestaltet und ihre Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe aus Russland beendet werden soll, indem Infrastruktur finanziert und Energiereformen unterstützt werden.
Zu diesem Zweck ergänzen die Mitgliedstaaten ihre bestehenden Aufbau- und Resilienzpläne um spezifische REPowerEU-Kapitel. Die aktualisierten Aufbau- und Resilienzpläne, einschließlich der REPowerEU-Kapitel, werden derzeit von der Kommission nach einem ähnlichen Verfahren wie oben beschrieben bewertet.
Letzte Überprüfung: 12. Juni 2026