Skip to content

Grenzmanagement: Abkommen mit Drittländern

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) kann Einsätze und gemeinsame Aktionen im Hoheitsgebiet von Nachbarländern der EU durchführen, sofern zuvor eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land geschlossen wurde.

Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist ein wichtiges Element des integrierten europäischen Grenzmanagements.

Textfassung

Statusvereinbarungen wurden bislang mit folgenden Ländern ausgehandelt und sind bereits in Kraft bzw. werden demnächst unterzeichnet:

  • Albanien (neue erweiterte Vereinbarung unterzeichnet)
  • Bosnien und Herzegowina (derzeit Aushandlung einer neuen erweiterten Vereinbarung)
  • Moldau (Vereinbarung seit 1. November 2022 in Kraft)
  • Montenegro (neue erweiterte Vereinbarung unterzeichnet, vorläufige Anwendung ab dem 1. Juli 2023)
  • Republik Nordmazedonien (Vereinbarung seit 1. April 2023 in Kraft)
  • Serbien (Vereinbarung seit 1. Mai 2021 in Kraft – derzeit Aushandlung einer neuen erweiterten Vereinbarung)

* Die Karte berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Weitere Informationen zum EU-Management der Außengrenzen: