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Stärkung der EU-Außengrenzen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten an konkreten Maßnahmen, um die Sicherheit in Europa aufrechtzuerhalten und die EU-Außengrenzen zu stärken.

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (üblicherweise als Frontex bezeichnet) wurde im Oktober 2016 ins Leben gerufen. Damit wurde einem Aufruf der EU-Führungsspitzen vom September 2015 entsprochen, die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu verstärken.

Die Agentur trug früher den Namen „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“. Dieser Name wurde geändert, um der Erweiterung ihres Mandats Rechnung zu tragen.

Die Agentur sorgt für eine enge Überwachung der EU-Außengrenzen. Außerdem arbeitet sie mit den Mitgliedstaaten zusammen, um potenzielle Sicherheitsbedrohungen an den Außengrenzen der EU rasch zu erkennen und abzuwehren.

Die Europäische Grenz- und Küstenwache trägt zu Folgendem bei:

  • wirksamere Migrationssteuerung
  • Verbesserung der inneren Sicherheit der EU
  • Wahrung des Grundsatzes der Freizügigkeit

Im November 2019 hat die EU eine Verordnung erlassen, um die Rolle der Agentur zu stärken. In der sogenannten Frontex-Verordnung ist Folgendes vorgesehen:

  • ein integriertes Grenzmanagement
  • eine größere Rolle für die Agentur beim Umgang mit Rückführungen
  • die Schaffung einer ständigen Reserve mit 6 500 Bediensteten bis 2021 und 10 000 Bediensteten bis 2027

Zusammenarbeit mit Drittländern

Grenzmanagement: Abkommen mit Drittländern

Textfassung

* Die Karte berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Mit folgenden Ländern wurden bislang Statusvereinbarungen ausgehandelt und sie sind derzeit in Kraft bzw. stehen zur Unterzeichnung an:

  • Albanien (neue erweiterte Vereinbarung unterzeichnet)
  • Bosnien und Herzegowina (derzeit Aushandlung einer neuen erweiterten Vereinbarung)
  • Moldau (Vereinbarung seit 1. November 2022 in Kraft)
  • Montenegro (neue erweiterte Vereinbarung unterzeichnet, vorläufige Anwendung ab dem 1. Juli 2023)
  • Republik Nordmazedonien (Vereinbarung seit 1. April 2023 in Kraft)
  • Serbien (Vereinbarung seit 1. Mai 2021 in Kraft – derzeit Aushandlung einer neuen erweiterten Vereinbarung)

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache kann Einsätze und gemeinsame Aktionen im Hoheitsgebiet benachbarter Länder durchführen, sofern zuvor eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land geschlossen wurde.

Die Zusammenarbeit mit Drittländern ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts eines integrierten europäischen Grenzmanagements.

Mit folgenden Ländern wurden bislang Statusvereinbarungen ausgehandelt und sie sind derzeit in Kraft bzw. stehen zur Unterzeichnung an:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Serbien

Die Statusvereinbarungen mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien werden derzeit neu ausgehandelt, um die im Rahmen der Frontex-Verordnung von 2019 verstärkte Rolle von Frontex in vollem Umfang zu nutzen.

Es wurden Verhandlungen zum Abschluss von Statusvereinbarungen mit Mauretanien und Senegal aufgenommen.

Schengener Informationssystem

Angesichts der Kontrollfreiheit an den Binnengrenzen trägt das Schengener Informationssystem (SIS) zur Wahrung der inneren Sicherheit in den Schengen-Ländern bei.

Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU arbeiten mit dem Schengener Informationssystem (SIS), um Ausschreibungen zu gesuchten oder vermissten Personen und Sachen einzugeben oder abzufragen. Das System enthält nahezu 86,5 Millionen Ausschreibungen und wurde im Jahr 2022 täglich fast 35 Millionen Mal von Behörden konsultiert.

Darüber hinaus enthält das SIS Anweisungen für Behörden, wie sie auf identifizierte Personen oder Sachen zu reagieren haben, wenn es etwa um Folgendes geht:

  • Festnahme einer gesuchten Person,
  • Schutz einer gefährdeten vermissten Person oder
  • Beschlagnahme verbotener oder gestohlener Gegenstände.

Im November 2018 verabschiedete die EU neue Vorschriften zur Modernisierung des Schengener Informationssystems.

Die aktualisierte Version wurde im März 2023 in Betrieb genommen und umfasst:

  • neue Ausschreibungskategorien
  • biometrische Daten wie Handflächenabdrücke
  • Fingerabdruckspuren
  • DNA-Datensätze für vermisste Personen

Visa-Informationssystem

Das Visa-Informationssystem (VIS) ist eine Datenbank zur Erleichterung des Verfahrens für Kurzaufenthaltsvisa. Es unterstützt Visa-, Grenzkontroll-, Asyl- und Migrationsbehörden bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt benötigen, um in den Schengen-Raum einzureisen.

Seit 2011 können die Behörden das VIS für einen biometrischen Abgleich nutzen, um Personen zu identifizieren und Identitätsdiebstahl oder Betrug zu verhindern.

Im Mai 2021 hat die EU die VIS-Verordnung als Reaktion auf die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit aktualisiert. Mit den neuen Vorschriften

  • wird die Sicherheit des Verfahrens für Kurzaufenthaltsvisa weiter gestärkt;
  • werden Visa für den längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel in die gleiche Datenbank aufgenommen;
  • wird die Interoperabilität des VIS mit anderen einschlägigen Systemen und Datenbanken der EU gewährleistet.

Einreise-/Ausreisesystem

Der Rat hat im November 2017 eine Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) angenommen.



Im Mai 2025 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, das digitale Einreise-/Ausreisemanagementsystem (EES) über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise einzuführen.

Das System wird Daten zur Ein‑ und Ausreise sowie zu Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums erfassen.

Die schrittweise Einführung des EES wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, von dem System Gebrauch zu machen, während den Grenzbehörden und dem Transportsektor Zeit für die Anpassung eingeräumt wird. Die Verordnung trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung.

Das neue System wird von den Mitgliedstaaten gemeinsam mit eu‑LISA – der EU-Agentur für IT‑Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und Frontex eingerichtet.

Das Einreise-/Ausreisesystem wird dazu beitragen,

  • Verzögerungen bei den Grenzübertrittskontrollen zu verringern und die Qualität der Grenzübertrittskontrollen durch die automatische Berechnung des zulässigen Aufenthalts aller Reisenden zu verbessern;
  • eine systematische und zuverlässige Identifizierung von Aufenthaltsüberziehern sicherzustellen und
  • die innere Sicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus sowie sonstiger schwerer Kriminalität zu verbessern, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den erfassten Reisebewegungen eingeräumt wird.

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem

Im September 2018 hat der Rat die Verordnung über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS) angenommen. Mithilfe dieses IT-Systems werden von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vorab überprüft, sodass ihnen, falls nötig, die Reisegenehmigung verweigert werden kann.

Es wird ähnlich aufgebaut sein wie bestehende Systeme etwa in den USA, Kanada und Australien und unter anderem folgende Vorteile mit sich bringen:

  • verbesserte innere Sicherheit
  • bessere Vorbeugung gegen illegale Einwanderung
  • Verringerung der Risiken für die öffentliche Gesundheit und weniger Verzögerungen an den Grenzen

ETIAS wird von eu‑LISA, der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT‑Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, entwickelt werden.

ETIAS wird im letzten Quartal 2026 in Betrieb genommen.

Letzte Überprüfung: 6. März 2025