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EU-Haushaltsverfahren (pragmatischer Zeitplan)

EU-Haushaltsverfahren (pragmatischer Zeitplan)

EU-Haushaltsverfahren

Diese Infografik veranschaulicht den pragmatischen Zeitplan für das jährliche EU-Haushaltsverfahren.

  1. Im Februar legen der Rat und das Europäische Parlament Leitlinien fest.
  2. Im März treffen sich der Rat und das Europäische Parlament, um einander ihre Prioritäten zu erläutern und die wichtigsten Termine zu vereinbaren.
  3. In der Regel bis Ende Mai erstellt die Kommission den Haushaltsplanentwurf und übermittelt ihn dem Rat und dem Europäischen Parlament.
  4. Im Juli legt der Rat seinen Standpunkt fest.
  5. Im September verabschiedet der Rat seinen Standpunkt und übermittelt ihn dem Europäischen Parlament.
  6. Innerhalb von 42 Tagen billigt das Europäische Parlament den Standpunkt des Rates oder nimmt Abänderungen daran vor.
  7. Oktober: Stimmt der Rat den EP-Abänderungen nicht zu, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der 21 Tage Zeit hat, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen.
    Die Kommission legt ein Berichtigungsschreiben vor, um den Haushaltsplan unter Einbeziehung der jüngsten Prognosen für das folgende Jahr zu aktualisieren.
  8. Einigt sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Text, so haben der Rat und das Europäische Parlament 14 Tage Zeit, diesen Text zu billigen. Somit ist der Jahreshaushaltsplan erlassen.
  9. Erzielen der Rat und das Europäische Parlament keine Einigung, muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf vorlegen.
  10. Ist der Jahreshaushaltsplan zu Beginn des neuen Jahres noch nicht erlassen, gilt die Regel der vorläufigen Zwölftel: Monatlich darf nur 1/12 der im Haushaltsplan des Vorjahres ausgewiesenen Mittel ausgegeben werden.

Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025