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Beendigung von Gewalt gegen Frauen

Beendigung von Gewalt gegen Frauen

Am 8. März 2022 hat die Europäische Kommission eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgeschlagen.

Mit den neuen Vorschriften wird eine Reihe von Handlungen, einschließlich weiblicher Genitalverstümmelung und Cybergewalt, unter Strafe gestellt.

Die Richtlinie gewährleistet Opfern auch

  • Zugang zur Justiz,
  • Anspruch auf Schadensersatz,
  • kostenlosen Zugang zu Beratungsstellen.

Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?

Gewalt gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts in unverhältnismäßig stark ausgeprägter Form.

Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft hauptsächlich Frauen und führt zu einer Verschlechterung der seelischen und körperlichen Gesundheit, der Lebensqualität und einem Verlust an Wirtschaftsleistung.

Formen geschlechtsspezifischer Gewalt

  • Körperlich
  • Sozioökonomisch
  • Belästigung und sexuelle Belästigung
  • Verbale Gewalt und Hetze
  • Psychisch
  • Weibliche Genitalverstümmelung und Kinderheirat
  • Menschenhandel
  • Häusliche Gewalt oder Gewalt in engen Beziehungen
  • Sexuell

Eine Befragung von 10 bis 20 Frauen in der EU

könnte zu folgendem Ergebnis führen:

  • 2 von 10 Frauen sind Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch einen Partner oder einen Freund geworden;
  • 3 von 10 durch einen Verwandten oder Familienangehörigen;
  • 10 von 20 Frauen haben sexuelle Belästigung erfahren;

Jeden Tag werden in der EU mindestens 2 Frauen durch einen Intimpartner oder ein Familienmitglied getötet.

Erfahrungen einer europäischen Frau

  • 32 % der Urheber von sexueller Belästigung kommen aus dem beruflichen Umfeld;
  • über 80 % der Gewaltopfer nehmen keine professionelle Hilfe in Anspruch;
  • 44 % haben bereits psychische Gewalt durch einen Partner erfahren;
  • nur 22 % der Opfer von Gewalt durch einen Intimpartner erstatten Anzeige.

Gesellschaftliche Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt

290 Milliarden € gesellschaftliche Kosten auf EU-Ebene (geschätzte Kosten)

Aufschlüsselung der Kosten in %:

  • 67 % Strafjustiz
  • 14 % Gesundheitsdienstleistungen
  • 12 % Sozialfürsorge
  • 4 % persönliche Kosten
  • 2% Ziviljustiz
  • 1 % spezialisierte Dienste

Wie stehen EU-Bürgerinnen und -Bürger zu geschlechtsspezifischer Gewalt?

(EU-Bevölkerung = 447,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner)

  • 85 % (380,5 Millionen Menschen) halten häusliche Gewalt nicht für eine Privatangelegenheit;
  • 88 % (394 Million Menschen) halten Gewalt gegen Frauen (84 %) und gegen Männer (80 %) für „inakzeptabel und einen Straftatbestand“;
  • 98 % (438,7 Millionen Menschen) verurteilen häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer (97 %).

Quellen: Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Eurobarometer

Letzte Überprüfung: 1. August 2025