Gleichstellung
Wie die EU Diskriminierung bekämpft, Chancengleichheit gewährleistet und Diversität fördert.
Die EU fördert Gleichstellung am Arbeitsplatz, in der Bildung, im Gesundheitswesen und im öffentlichen Leben.
Bei ihren Initiativen geht es insbesondere um die Inklusion von Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen, um Religion oder Weltanschauung und um den Schutz von LGBTQ+‑Personen.
Gleichstellung der Geschlechter
Obwohl nach wie vor Ungleichheiten bestehen, wurden in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter erzielt.
In der EU sind diese Fortschritte auf Rechtsvorschriften, die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in allen Politikbereichen und gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Position der Frau zurückzuführen.
Neue Vorschriften zur Lohntransparenz sollen sicherstellen, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
Neue EU-Vorschriften zielen darauf ab, den Schutz in der gesamten EU, online und offline, zu verbessern.
Die EU strebt bis 2026 einen Frauenanteil von mindestens 40 % in den Leitungsorganen von Unternehmen an.
Frauen erledigen nach wie vor einen größeren Anteil der Haushalts- und Betreuungsaufgaben als Männer.
Diskriminierungsbekämpfung
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union schützt vor jeglicher Diskriminierung aus Gründen
- des Geschlechts,
- der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters,
- der sexuellen Ausrichtung.
Gleichstellungsstellen
Um Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in den Mitgliedstaaten zu fördern, hat die EU Gleichstellungsstellen eingerichtet.
Die Stellen bieten Diskriminierungsopfern unabhängige Unterstützung, führen Erhebungen durch, veröffentlichen Berichte und geben Empfehlungen zu Diskriminierungsfragen ab.
Rassendiskriminierung
Die EU-Vorschriften verbieten die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit.
Der Rat hat 2021 eine Empfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma angenommen.
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025, in dem anerkannt wird, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft fortbesteht, enthält Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme.
Zugänglichkeit und Inklusion
Ziel der EU ist es, verschiedene Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.
Viele Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarkt, Freizeit und politische Teilhabe nach wie vor auf Hindernisse.
Behindertenausweis und Parkausweis für Behinderte
Für Menschen mit Behinderungen ist es einfacher geworden, sich in der EU frei zu bewegen. Der Europäische Behindertenausweis und Parkausweis für Behinderte erleichtern den Zugang zu ihren Rechten und zu Vorzugsbehandlungen in allen EU-Ländern.
Die Ausweise dienen überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus.
Aktuelles
Mehr Sicherheit für Mädchen im Internet: Rat fordert entschlossenere Maßnahmen gegen Cybergewalt Internationaler Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union, 2026 Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union
Tagungen zu diesem Thema
Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Sozialpolitik) - 29. Juni 2026
Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Beschäftigung und Sozialpolitik) - 1. Dezember 2025
Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Beschäftigung und Sozialpolitik) - 17. Oktober 2025
Aktuelle Erklärtexte
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in der EU: Fakten und Zahlen
Die Gesundheitspolitik der EU
Entgelttransparenz in der EU
Letzte Überprüfung: 4. August 2025