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Gleichstellung

Wie die EU Diskriminierung bekämpft, Chancengleichheit gewährleistet und Diversität fördert.

Die EU fördert Gleichstellung am Arbeitsplatz, in der Bildung, im Gesundheitswesen und im öffentlichen Leben.

Bei ihren Initiativen geht es insbesondere um die Inklusion von Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen, um Religion oder Weltanschauung und um den Schutz von LGBTQ+‑Personen.

Eine Zusammenstellung von vier Gesichtern, mit der ein einziges Gesicht gebildet wird.

Gleichstellung der Geschlechter

Obwohl nach wie vor Ungleichheiten bestehen, wurden in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter erzielt.

In der EU sind diese Fortschritte auf Rechtsvorschriften, die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in allen Politikbereichen und gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Position der Frau zurückzuführen.

Neue Vorschriften zur Lohntransparenz sollen sicherstellen, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten.

Neue EU-Vorschriften zielen darauf ab, den Schutz in der gesamten EU, online und offline, zu verbessern.

Die EU strebt bis 2026 einen Frauenanteil von mindestens 40 % in den Leitungsorganen von Unternehmen an.

Frauen erledigen nach wie vor einen größeren Anteil der Haushalts- und Betreuungsaufgaben als Männer.

Diskriminierungsbekämpfung

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union schützt vor jeglicher Diskriminierung aus Gründen

  • des Geschlechts,
  • der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters,
  • der sexuellen Ausrichtung.
Handzeichen, das Stopp bedeutet

Gleichstellungsstellen

Um Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in den Mitgliedstaaten zu fördern, hat die EU Gleichstellungsstellen eingerichtet.

Die Stellen bieten Diskriminierungsopfern unabhängige Unterstützung, führen Erhebungen durch, veröffentlichen Berichte und geben Empfehlungen zu Diskriminierungsfragen ab.

Rassendiskriminierung

Die EU-Vorschriften verbieten die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit.

Der Rat hat 2021 eine Empfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma angenommen.

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025, in dem anerkannt wird, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft fortbesteht, enthält Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme.

Zugänglichkeit und Inklusion

Ziel der EU ist es, verschiedene Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.

Viele Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarkt, Freizeit und politische Teilhabe nach wie vor auf Hindernisse.

Behindertenausweis und Parkausweis für Behinderte

Für Menschen mit Behinderungen ist es einfacher geworden, sich in der EU frei zu bewegen. Der Europäische Behindertenausweis und Parkausweis für Behinderte erleichtern den Zugang zu ihren Rechten und zu Vorzugsbehandlungen in allen EU-Ländern.

Die Ausweise dienen überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus.

EU-Behindertenausweis

Aktuelle Erklärtexte

Viele Frauen in der EU verdienen für dieselbe Arbeit immer noch weniger als Männer. Mehr Lohntransparenz und eine stärkere Durchsetzung tragen dazu bei, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu verringern.
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in der EU: Fakten und Zahlen

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Die Gesundheitspolitik der EU

Die Gesundheitspolitik der EU

Zwei Personen in Businesskleidung, die jeweils auf einem Stapel goldglänzender Münzen sitzen: links eine Frau auf einem niedrigeren, rechts ein Mann auf einem höheren Stapel. Davor eine riesige, auf die Diskrepanz gerichtete Lupe.
Entgelttransparenz in der EU

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Letzte Überprüfung: 4. August 2025