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Rat (Landwirtschaft und Fischerei), 5. September 2014

Rat prüft Auswirkungen des russischen Einfuhrverbots für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU

Auf einer außerordentlichen Tagung des Rates am 5. September erörterten die Landwirtschaftsminister der EU das russische Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU – betroffen sind unter anderem Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Obst und Gemüse.

Die Minister trafen sich zur Einschätzung der Folgen und Auswirkungen des russischen Einfuhrverbots für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU.

Das russische Verbot, das mindestens ein Jahr bestehen bleiben soll, gilt seit dem 6. August. Es betrifft eine Reihe von Erzeugnissen, darunter Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte, Milch und Milchprodukte, Obst, Gemüse, Wurst und Lebensmittel oder Fertigprodukte.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen mittel- und langfristige Maßnahmen, wie etwa die Erschließung neuer Märkte für die vom Einfuhrverbot betroffenen Erzeugnisse. Die Minister bekräftigten, dass eine koordinierte, einstimmige Antwort auf EU-Ebene erforderlich ist, um den negativen Auswirkungen des russischen Verbots zu begegnen. Viele Mitgliedstaaten forderten eine Ausweitung der von der Kommission bereits eingeleiteten Sondermaßnahmen durch den Rückgriff auf ein breiteres Spektrum von Instrumenten. Die Mitgliedstaaten hoben auch hervor, dass für einige der am stärksten von dem Verbot betroffenen Erzeuger gezielte Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein könnten.

Die Kommission hat in dem Bestreben, die negativen Auswirkungen des russischen Verbots zu begrenzen, bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Sonderstützungsmaßnahmen gelten nun für Pfirsiche und Nektarinen sowie für verderbliche Obst- und Gemüseerzeugnisse auf dem EU-Markt. Ferner wurden marktstützende Sondermaßnahmen für bestimmte Milchprodukte vereinbart.

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