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Gesetz über digitale Märkte

Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen digitalen Plattformen zu gewährleisten, und zwar unabhängig von ihrer Größe. So sollen mehr Wahlmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher und neue Chancen für kleine Unternehmen entstehen.

Was ist das Gesetz über digitale Märkte?

Das Gesetz über digitale Märkte soll in erster Linie dafür sorgen, dass alle digitalen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Ziel ist es, einen wettbewerbsfähigen und fairen digitalen Sektor zu gewährleisten.

Ziele

Online-Plattformen mit dem größten Marktanteil dürfen keine unlauteren Praktiken einsetzen.

Gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer können Verbraucherinnen und Verbrauchern eine größere Auswahl bieten.

Den Verbraucherinnen und Verbrauchern können bessere Dienstleistungen und fairere Preise bereitgestellt werden.

Klare Rechte und Pflichten für große Online-Plattformen.

Förderung von Innovationen und einem fairerem Umfeld für Online-Plattformen, das Start-ups im Technologiebereich zugutekommt.

Im Gesetz über digitale Märkte sind klare Vorschriften für große Plattformen, sogenannte „Torwächter“, festgelegt, die „zentrale Plattformdienste“ anbieten. Damit soll verhindert werden, dass sie ihre Position missbrauchen, indem sie beispielsweise ihre eigenen Produkte begünstigen oder Nutzerinnen und Nutzer daran hindern, externe Anwendungen zu installieren.

Der Rat hat das Gesetz über digitale Märkte am 18. Juli 2022 angenommen; am 2. Mai 2023 ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz über digitale Märkte ist Teil des Pakets „Digitale Dienste“, das auch das Gesetz über digitale Dienste umfasst.

Sowohl das Gesetz über digitale Märkte als auch das Gesetz über digitale Dienste haben zum Ziel, Nutzerinnen und Nutzer vor unlauteren Praktiken zu schützen und gleichzeitig Innovation in der digitalen Wirtschaft zu fördern.

Links im Bild ein modernes Bürohochhaus in einem Netz pinker Verbindungen, rechts mehrere Menschen, die stehen, gehen oder Fotos machen, in der Mitte ein blaues Haken-Symbol.
Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste

Torwächter

Eine Plattform gilt dann als Torwächter, wenn

  • sie in den vergangenen drei Jahren in der Europäischen Union einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Mrd. € erzielt hat oder ihr Börsenwert mindestens 75 Mrd. € beträgt,
  • sie monatlich mindestens 45 Millionen Endnutzerinnen und Endnutzer hat,
  • sie mindestens 10 000 in der Union niedergelassene gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer hat und
  • sie in mindestens drei Mitgliedstaaten einen oder mehrere zentrale Plattformdienste betreibt.

Durch ihre Größe haben Torwächter erhebliche Vorteile gegenüber kleineren Wettbewerbern und eine beherrschende Stellung auf dem digitalen Markt.

Nur eine Handvoll der 10 000 digitalen Plattformen, die in der EU betrieben werden, können nach dem Gesetz über digitale Märkte als Torwächter eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat bislang sieben Torwächter benannt, die 23 zentrale Plattformdienste anbieten:

  • Alphabet
  • Amazon
  • Apple
  • Booking
  • ByteDance
  • Meta
  • Microsoft

Neue Verpflichtungen für Torwächter

Das Gesetz über digitale Märkte enthält eine Reihe von Vorschriften, die Torwächter einhalten müssen. Nach diesen Vorschriften werden Torwächtern bestimmte Verbote und Verpflichtungen auferlegt.

Was Torwächter nicht dürfen

Sie dürfen die eigenen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber jenen anderer Unternehmen beim Ranking nicht besser positionieren.

Sie dürfen Entwicklerinnen und Entwickler nicht daran hindern, Zahlungsplattformen Dritter für den Verkauf von Apps zu nutzen.

Sie dürfen die personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht für personalisierte Werbung verwenden, es sei denn, es wird eine Einwilligung erteilt.

Sie dürfen keine unfairen Bedingungen für gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer festlegen.

Sie dürfen keine bestimmten Software-Anwendungen vorinstallieren oder die Nutzerinnen und Nutzer daran hindern, diese auf einfache Weise zu deinstallieren.

Sie dürfen gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer von Plattformen nicht einschränken.

Was Torwächter tun müssen

Sie müssen eine größere Auswahl bieten, z. B. die Auswahl bestimmter Software im Betriebssystem.

Sie müssen sicherstellen, dass die Abmeldung von zentralen Plattformdiensten so einfach ist wie die Anmeldung.

Sie müssen Angaben zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer machen, die ihre Plattformen besuchen, um festzustellen, ob die Plattform als Torwächter eingestuft werden kann.

Sie müssen gewerblichen Nutzerinnen und Nutzern Zugang zu ihren Marketing- oder Werbeleistungsdaten auf der Plattform geben.

Sie müssen die Europäische Kommission über von ihnen durchgeführte Übernahmen und Fusionen unterrichten.

Sie müssen dafür sorgen, dass die grundlegenden Funktionen von Sofortnachrichtendiensten interoperabel sind, d. h. dass Nutzerinnen und Nutzer in der Lage sind, Nachrichten, Sprachnachrichten oder Dateien zu senden.

Was geschieht, wenn Torwächter die Vorschriften nicht einhalten?

Wenn ein großes Online-Unternehmen als Torwächter bestimmt wurde, muss es innerhalb von sechs Monaten die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte einhalten.

Wenn ein Torwächter gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte verstößt, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 10 % seines weltweiten Gesamtumsatzes. Im Wiederholungsfall kann eine Geldbuße von bis zu 20 % seines weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden.

Wenn ein Torwächter systematisch, das heißt mindestens dreimal in acht Jahren, gegen die Vorschriften verstößt, kann die Europäische Kommission eine Marktuntersuchung einleiten und erforderlichenfalls verhaltensbezogene oder strukturelle Abhilfemaßnahmen verhängen.

Vorteile des Gesetzes über digitale Märkte

Ein fairer Wettbewerb im Bereich der digitalen Dienste ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen von den digitalen Möglichkeiten profitieren können.

Mit dem Gesetz über digitale Märkte werden Vorschriften für große Online-Plattformen eingeführt, um es kleineren Unternehmen und Start-ups leichter zu machen, in den digitalen Markt einzutreten, Innovationen hervorzubringen und zu konkurrieren.

Gleichzeitig profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine größere Auswahl von niedrigeren Preisen und hochwertigeren Diensten.

Grafisch-abstraktes Mobiltelefon; auf dem Display das Einkaufswagen-Symbol eines Online-Shops. Im Hintergrund gelbe und blaue Münzen als Symbol für den elektronischen Handel.
Elektronischer Handel in der EU

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Letzte Überprüfung: 20. November 2025