Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Belarus
Überblick über die Sanktionen, die die EU als Reaktion auf Repressionen und Menschenrechtsverletzungen in Belarus verhängt hat, und über die militärische Unterstützung Russlands durch Belarus.
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2026
26. FebruarEU verlängert Sanktionen gegen Belarus um ein weiteres Jahr
Der Rat beschließt, die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der internen Repression in Belarus und der Unterstützung des Lukaschenko-Regimes für Russlands Krieg gegen die Ukraine um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 28. Februar 2027, zu verlängern.
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2025
15. DezemberEU weitet Anwendungsbereich der Sanktionsregelung gegen Belarus auf hybride Aktivitäten aus
Der Rat hat ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste von Personen, Organisationen und Einrichtungen, die von Handlungen oder politischen Maßnahmen profitieren, daran beteiligt sind oder sie erleichtern, die der Republik Belarus zuzurechnen sind und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der EU und ihren Mitgliedstaaten untergraben oder bedrohen, eingeführt.
Dieser Beschluss erfolgt auf das jüngste Eindringen von Wetterballons in den litauischen Luftraum.
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2025
23. OktoberNeue Sanktionen angesichts der Mittäterschaft von Belarus an Russlands Krieg gegen die Ukraine
Der Rat nimmt das 19. Sanktionspaket an, das Maßnahmen angesichts der Mittäterschaft von Belarus an Russlands Angriffskrieg umfasst:
- Sanktionen gegen fünf weitere Personen
- Weitere Sanktionen, die den handelsbezogenen Sanktionen gegen Russland entsprechen
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2025
18. JuliNeue Sanktionen angesichts der Mittäterschaft von Belarus an Russlands Krieg gegen die Ukraine
Der Rat nimmt das 18. Sanktionspaket gegen Russland an, das einige Maßnahmen angesichts der Mittäterschaft von Belarus an Russlands Angriffskrieg umfasst:
- das Verbot der Erbringung von in der EU ansässigen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr an belarussische Banken wird auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet;
- ein Einfuhrverbot für Rüstungsgüter aus Belarus;
- Sanktionen gegen acht Unternehmen, die im belarussischen militärisch-industriellen Komplex tätig sind und
- weitere Sanktionen, die den gegen Russland vereinbarten handelsbezogenen Sanktionen entsprechen.
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2025
12. JuniNeue Zölle auf Agrarerzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus
Der Rat nimmt eine Verordnung an, mit der neue Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte Düngemittel aus Russland und Belarus eingeführt werden, auf die bisher keine zusätzlichen Zölle erhoben wurden.
Die Zölle dürften die Ausfuhreinnahmen Russlands verringern und seine Fähigkeit einschränken, seinen Krieg gegen die Ukraine zu finanzieren.
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2025
27. MärzNeue Sanktionen infolge der sogenannten Wahl
Der Rat sanktioniert weitere 25 Personen und 7 Organisation infolge der sogenannten Wahl. Sie sind dafür verantwortlich, das repressive Lukaschenko-Regime zu unterstützen und zur internen Repression und zu den Menschenrechtsverletzungen in Belarus beizutragen.
Zu den Sanktionierten gehören die Zentrale Wahlkommission, ihr stellvertretender Vorsitzender, ihre Sekretärin sowie ihre Mitglieder, Aleh Ramanau, Vorsitzender der politischen Partei, die über die Mehrheit der Sitze im belarussischen Parlament verfügt, mehrere Richterinnen und Richter sowie Mitglieder der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung.
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2025
14. MärzNeue Zölle auf Agrarerzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus
Der Rat legt seinen Standpunkt im Hinblick auf die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über eine Verordnung fest, mit der Zölle auf die verbleibenden Agrarerzeugnisse aus Russland und Belarus sowie auf bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis eingeführt werden.
Die Zölle sollen die russischen Ausfuhrerlöse verringern und damit die Fähigkeit Russlands einschränken, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren.
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2025
24. FebruarNeue Sanktionen angesichts der Mittäterschaft von Belarus an Russlands Krieg gegen die Ukraine
Der Rat nimmt das 16. Sanktionspaket an, das Maßnahmen angesichts der Mittäterschaft von Belarus an Russlands Angriffskrieg umfasst:
- Weitere Sanktionen, die den handelsbezogenen Sanktionen gegen Russland entsprechen
- Beschränkungen in Bezug auf den Verkauf oder die Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Einlagen und Kryptoanlagen sowie Beförderungsleistungen
Darüber hinaus verlängert der Rat die Sanktionsregelung gegen Belarus bis zum 28. Februar 2026.
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2024
16. DezemberNeue Sanktionen angesichts der Lage in Belarus
Der Rat beschließt, angesichts der Lage in Belarus restriktive Maßnahmen gegen weitere 26 Personen und zwei Organisationen zu verhängen.
Die neuen restriktiven Maßnahmen richten sich gegen verschiedene Mitglieder der Justiz, Leiter und stellvertretende Leiter verschiedener Strafvollzugsanstalten, Eigentümer, Teileigentümer, Gesellschafter oder Mitglieder der Leitungsorgane von Unternehmen, die vom Lukaschenka-Regime profitiert haben, ein Transport- und Lagerunternehmen und ein Unternehmen, das vom Regime profitiert und zur Umgehung der EU-Sanktionen beiträgt.
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2024
5. AugustNeue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen in Belarus
Der Rat verhängt Sanktionen gegen weitere 28 Personen, die für die anhaltenden internen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich sind.
Zu den Sanktionierten gehören Mitglieder der „Hauptdirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption“ (HUBAZiK) des Innenministeriums, Angehörige der Justiz, Leiter von Strafvollzugsanstalten und Propagandisten des Regimes.
Die Sanktionen werden im Vorfeld des vierten Jahrestags der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 beschlossen.
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2024
29. JuniNeue Sanktionen gegen Belarus sind gegen die Sektoren Handel, Dienstleistungen und Verkehr gerichtet
Angesichts der Beteiligung des Regimes an dem rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nimmt der Rat Sanktionen gegen die belarussische Wirtschaft an.
Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegen Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen:
- ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus
- ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus
- ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der Union
- eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen
- weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken
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2024
26. FebruarEU verlängert Sanktionen gegen Belarus um ein weiteres Jahr
Der Rat beschließt, die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der internen Repression in Belarus und der Unterstützung des Regimes für Russlands Krieg gegen die Ukraine um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 28. Februar 2025, zu verlängern.
Seit August 2020 hat die EU nacheinander mehrere individuelle und sektorale Sanktionen gegen diejenigen, die für die interne Repression und die Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich sind, sowie im Zusammenhang mit der Beteiligung von Belarus am Krieg Russlands gegen die Ukraine verhängt. Mit diesen Maßnahmen signalisiert die EU den verantwortlichen politischen und wirtschaftlichen Akteuren, dass ihr Handeln und ihre Unterstützung für das Regime und Russland ihren Preis haben.
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2024
19. FebruarEU bestätigt unverbrüchliche Unterstützung für Demokratie und Menschenrechte in Belarus
Der Rat billigt Schlussfolgerungen, in denen er seine unverbrüchliche Unterstützung für das Streben des belarussischen Volkes nach einem freien, demokratischen, souveränen und unabhängigen Belarus als Teil eines friedlichen und prosperierenden Europas bekräftigt.
In seinen Schlussfolgerungen bringt der Rat seine anhaltende und tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Belarus zum Ausdruck und verurteilt nachdrücklich die fortgesetzte Unterstützung von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine durch das belarussische Regime.
Die EU hat bereits gezielte Sanktionen gegen das Lukaschenka-Regime verhängt und ist bereit, weitere restriktive und gezielte Maßnahmen zu erlassen, solange die belarussischen Behörden ihr Vorgehen nicht ändern.
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2023
3. AugustEU verhängt neue Sanktionen gegen Belarus
Der Rat verhängt Sanktionen gegen weitere 38 Personen und drei Organisationen wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen. Als Reaktion auf die Beteiligung an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt er ferner weitere gezielte Maßnahmen, mit denen die Ausfuhrverbote auf Feuerwaffen sowie die Luftfahrt und Raumfahrtindustrie ausgeweitet werden.
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2023
27. FebruarEU verlängert restriktive Maßnahmen um ein weiteres Jahr
Der Rat beschließt, die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der internen Repression in Belarus und der Unterstützung des Regimes für den Krieg gegen die Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Beschluss wird auf der Grundlage der jährlichen Überprüfung und unter Berücksichtigung der anhaltend ernsten Lage in dem Land sowie seiner Beteiligung am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gefasst. Die Maßnahmen gelten nun bis zum 28. Februar 2024.
Gezielte restriktive Maßnahmen wurden als Reaktion auf die Manipulation der Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus und die Einschüchterung und gewaltsame Unterdrückung von friedlich Demonstrierenden, von Oppositionsmitgliedern sowie von Journalistinnen und Journalisten erlassen. Sie werden als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgeweitet und gelten für 195 Personen und 34 Organisationen.
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2022
3. JuniEU verabschiedet neues Paket restriktiver Maßnahmen wegen interner Repression
Der Rat beschließt, restriktive Maßnahmen gegen weitere 12 Personen und 8 Organisationen wegen ihrer Rolle bei der anhaltenden internen Repression und den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Belarus zu verhängen.
Die in der Liste aufgeführten Personen sind für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich oder profitieren vom Lukaschenko-Regime und unterstützen es. Neu in die Listen aufgenommen werden hochrangige Staatsbeamte, Geschäftsleute und ihre Familien, Angehörige der Justiz und prominente Propagandisten.
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2022
9. MärzNeue Maßnahmen als Reaktion auf die Beteiligung an der militärischen Invasion der Ukraine durch Russland
Als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der ungerechtfertigten und grundlosen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine nimmt der Rat weitere gezielte Maßnahmen gegen den belarussischen Finanzsektor an.
Die vereinbarten Maßnahmen bewirken Folgendes:
- Einschränkung der Erbringung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr (SWIFT) für drei belarussische Banken
- Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank
- Verbot der Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an Handelsplätzen der EU und der Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen
- erhebliche Einschränkung der Kapitalzuflüsse aus Belarus in die EU
- Verbot der Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten an Belarus
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2022
2. MärzSanktionen als Reaktion auf die Beteiligung an der militärischen Invasion der Ukraine durch Russland
Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Invasion der Ukraine durch Russland aufs Schärfste. Als Reaktion auf die Handlungen von Belarus erlässt die EU ein Paket von gegen 22 Einzelpersonen gerichteten und von wirtschaftlichen Sanktionen sowie weitere Handelsbeschränkungen.
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2022
24. FebruarEU verlängert restriktive Maßnahmen um ein weiteres Jahr
Der Rat beschließt, die angesichts der Lage in Belarus verhängten restriktiven Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dieser Beschluss ergeht aufgrund der jährlichen Überprüfung und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus. Die Maßnahmen gelten nun bis zum 28. Februar 2023.
Als Reaktion auf das betrügerische Vorgehen bei den Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus und die Einschüchterung und gewaltsame Unterdrückung friedlicher Demonstrierender, Oppositionsmitglieder und Journalistinnen und Journalisten wurden gezielte Maßnahmen ergriffen. Sie wurden als Reaktion auf die anhaltende Unterdrückung, Menschenrechtsverletzungen und die Instrumentalisierung von Migranten weiter ausgeweitet und gelten derzeit für 183 Personen und 26 Organisationen.
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2021
2. DezemberFünftes Sanktionspaket wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen und Instrumentalisierung von Migranten
Am 2. Dezember 2021 verhängt der Rat restriktive Maßnahmen gegen weitere 17 Personen und 11 Organisationen.
Die Maßnahmen richten sich gegen prominente Mitglieder der Justiz sowie Propagandisten, die zur anhaltenden Unterdrückung der Zivilgesellschaft, der demokratischen Opposition, der unabhängigen Medien und von Journalistinnen und Journalisten beitragen.
Die Maßnahmen richten sich auch gegen hochrangige politische Amtsträger des Lukaschenko-Regimes sowie gegen Unternehmen (wie Belavia Airlines), Reiseveranstalter und Hotels, die dazu beigetragen haben, illegale Grenzübertritte über Belarus in die EU anzustiften und zu organisieren, und auf diese Weise an der Instrumentalisierung der Migration für politische Zwecke mitgewirkt haben.
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2021
15. NovemberEU erweitert Sanktionen
Der Rat ändert seine Sanktionsregelung angesichts der Lage an der Grenze der EU zu Belarus, um auf die Instrumentalisierung von Menschen durch das belarussische Regime für politische Zwecke zu reagieren.
Die Sanktionsregelung wird durch einen Beschluss des Rates und eine Verordnung des Rates geändert, mit denen die Kriterien für die Aufnahme in die Liste, auf die sich spezifische Benennungen stützen können, erweitert werden. Die EU wird nun in der Lage sein, gezielt gegen Personen und Organisationen vorzugehen, die Aktivitäten des Lukaschenko-Regimes durchführen oder unterstützen, die illegalen Grenzübertritten an den Außengrenzen der EU Vorschub leisten.
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2021
21. JuniViertes EU-Sanktionspaket wegen anhaltender Repressionen und der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine
Der Rat beschließt am 21. Juni, restriktive Maßnahmen gegen 78 belarussische Personen und acht Organisationen zu verhängen. Dieser Schritt folgt auf die Eskalation der schweren Menschenrechtsverletzungen in Belarus und der brutalen Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, die demokratische Opposition und Medienschaffende.
Zudem werden bei dieser neuen Runde von Sanktionen sieben Personen und eine Organisation im Zusammenhang mit der rechtswidrig erzwungenen Landung einer Maschine der Fluggesellschaft Ryanair in Minsk (Belarus) vom 23. Mai 2021 benannt.
Die restriktiven Maßnahmen zu Belarus gelten nun für insgesamt 166 Personen und 15 Organisationen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und es ist Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den benannten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
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2021
21. JuniBewerberländer und EWR-Länder schließen sich dem Ratsbeschluss über ein Überflugverbot an
Der Rat beschließt, die geltenden restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus zu verschärfen, indem er ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums und des Zugangs zu Flughäfen der EU durch sämtliche belarussischen Fluggesellschaften verhängt.
Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Länder schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
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2021
4. JuniEU für belarussische Fluggesellschaften gesperrt
Der Rat beschließt am 4. Juni, die geltenden restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus zu verschärfen, indem er ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums und des Zugangs zu Flughäfen der EU durch sämtliche belarussischen Fluggesellschaften verhängt.
Die EU-Mitgliedstaaten werden daher verpflichtet sein, allen Luftfahrzeugen, die von belarussischen Fluggesellschaften, auch als Vertriebsunternehmen, betrieben werden, die Erlaubnis zu verweigern, in ihrem Hoheitsgebiet zu landen, aus ihrem Hoheitsgebiet zu starten oder dieses zu überfliegen.
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2021
24. MaiEU-Führungsspitzen verurteilen erzwungene Landung in Minsk und fordern neue Sanktionen
Der Europäische Rat verurteilt entschieden die unter Gefährdung der Flugsicherheit erzwungene Landung eines Flugzeugs von Ryanair in Minsk, Belarus, am 23. Mai 2021 und die Festnahme des Journalisten Raman Pratasewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden.
Die Führungsspitzen der EU ersuchen den Rat, möglichst bald einschlägige Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu erlassen.
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2020
17. DezemberEU verhängt drittes Sanktionspaket wegen anhaltender Unterdrückung
Als Reaktion auf die Brutalität der belarussischen Behörden und zur Unterstützung der demokratischen Rechte der Menschen in Belarus beschließt der Rat, 36 weitere Benennungen anzunehmen.Diese Sanktionen richten sich gegen hohe Amtsträger, die unter anderem für die anhaltende gewaltsame Unterdrückung und Einschüchterung von friedlichen Demonstrierenden, Oppositionsmitgliedern sowie Journalistinnen und Journalisten verantwortlich sind. Sie richten sich auch gegen Wirtschaftsakteure, prominente Geschäftsleute und Unternehmen, die vom Regime von Alexander Lukaschenko profitieren und/oder es unterstützen.
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2020
16. NovemberSanktionen gegen Alexander Lukaschenko und 14 weitere Amtsträger wegen andauernder Unterdrückung verhängt
Der Rat nimmt 15 Mitglieder der belarussischen Behörden – darunter Alexander Lukaschenko sowie seinen Sohn und nationalen Sicherheitsberater Viktor Lukaschenko – in die Liste der Personen auf, gegen die im Zusammenhang mit der gewaltsamen Unterdrückung und Einschüchterung friedlicher Demonstrierender, Oppositionsmitglieder und Journalistinnen und Journalisten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus restriktive Maßnahmen verhängt wurden.
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2020
2. OktoberEU verhängt Sanktionen wegen Unterdrückung und Wahlfälschung
Der Rat verhängte restriktive Maßnahmen gegen 40 Personen, die für die Unterdrückung und Einschüchterung friedlicher Demonstrierender, Oppositionsmitglieder und Journalistinnen und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus sowie für Verfehlungen während des Wahlprozesses verantwortlich gemacht werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Das Reiseverbot hindert die in der Liste aufgeführten Personen an der Einreise in das Hoheitsgebiet der EU bzw. an der Durchreise; das Einfrieren von Vermögenswerten richtet sich gegen die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen der Personen auf der Liste. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den in der Liste aufgeführten Personen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
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2020
14. AugustDie EU-Außenminister befassen sich mit den Präsidentschaftswahlen von 2020 in Belarus
Die EU-Außenminister befassen sich mit den Präsidentschaftswahlen von 2020 in Belarus
Sie forderten die belarussischen Behörden zum wiederholten Male auf, die unverhältnismäßige und unannehmbare Gewalt gegen friedliche Demonstranten einzustellen und die inhaftierten Personen freizulassen. Im Rahmen ihrer Beratungen sendeten die Ministerinnen und Minister ein deutliches Signal an die belarussische Bevölkerung, dass die EU ihren Wunsch nach einem demokratischen Wandel unterstützt.
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2020
1. OktoberDie Führungsspitzen der EU sind sich darin einig, dass restriktive Maßnahmen verhängt werden sollten.
Die Führungsspitzen der EU forderten die belarussischen Behörden auf, Gewalt und Repression zu beenden, alle Inhaftierten und politischen Gefangenen freizulassen, die Freiheit der Medien und die Zivilgesellschaft zu achten und einen inklusiven nationalen Dialog einzuleiten. Sie waren sich einig, dass restriktive Maßnahmen verhängt werden sollten, und forderten den Rat auf, den entsprechenden Beschluss umgehend anzunehmen. Zudem ermutigte der Europäische Rat die Europäische Kommission, einen Plan zur wirtschaftlichen Unterstützung eines demokratischen Belarus auszuarbeiten.
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2020
19. AugustEU-Führungsspitzen erörtern Wahlen in Belarus
Da die Wahlen in Belarus weder frei noch fair waren und nicht den internationalen Standards entsprachen, erkennt die EU die von den belarussischen Behörden vorgelegten Ergebnisse nicht an. Die Staats- und Regierungschefs verurteilen die Gewalt gegen friedliche Demonstranten. Sie bekräftigen, dass die EU eine umfassende und transparente Untersuchung aller mutmaßlichen Missbräuche erwartet und dass die Zivilgesellschaft und die Akteure der Opposition vor willkürlichen Verhaftungen und Gewalt geschützt werden müssen.
Letzte Überprüfung: 26. Februar 2025