EU-Sanktionen gegen Belarus
Als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen, die Unterstützung von Belarus für den Krieg Russlands gegen die Ukraine und seine hybriden Angriffe auf die EU hat die EU umfangreiche Sanktionen gegen Belarus verhängt.
Menschenrechtsverletzungen in Belarus
Die EU hat angesichts der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 und des brutalen Vorgehens der belarussischen Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstrierende, Oppositionsmitglieder und Journalisten massive Sanktionen verhängt.
Ziel der Sanktionen ist es, Druck auf die politische Führung von Belarus auszuüben, um sie dazu zu bewegen, weitere Gewalt und Unterdrückung zu unterlassen, alle politischen Gefangenen und unrechtmäßig Inhaftierten freizulassen und in einen echten und inklusiven nationalen Dialog mit der Gesellschaft insgesamt einzutreten.
Sie richten sich gegen Personen und Organisationen, die für die Repression und Einschüchterung von friedlichen Demonstrierenden, Oppositionsmitgliedern und Journalistinnen und Journalisten sowie für Fehlverhalten bei den Wahlen, das Foltern von Inhaftierten und andere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
Diese Maßnahmen wurden zuletzt bis zum 28. Februar 2027 verlängert. Derzeit sind 310 Einzelpersonen und 46 Organisationen im Rahmen dieser Regelung mit Sanktionen belegt.
Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Personen gehören:
- Aleksandr Lukaschenko, Präsident von Belarus
- dessen Sohn und Berater für nationale Sicherheit Viktor Lukaschenko
- Propagandisten und hochrangige Beamte des Regimes
- die Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus
- der Generalstaatsanwalt und andere Mitglieder der Justiz
- Geschäftsleute, die vom belarussischen Regime profitieren und es unterstützen
- Leiter und stellvertretende Leiter verschiedener Gefängnisse
- diejenigen, die an der erzwungenen, unrechtmäßigen Landung eines Ryanair-Fluges in Minsk beteiligt waren
Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Organisationen gehören:
- Propagandakanäle, das staatliche Fernseh- und Rundfunkunternehmen Belteleradio
- Unternehmen, die vom belarussischen Regime profitieren und es unterstützen, unter anderem im Militär-, Technologie- und Agrarsektor
- Unternehmen, die die Umgehung von Sanktionen erleichtern
- Verkehrsunternehmen, Reiseveranstalter und Hotels, die illegale Grenzübertritte durch Belarus in die EU unterstützt haben
- der Oberste Gerichtshof
- das Staatliche Kontrollkomitee
- die Zentrale Wahlkommission
- die für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständige Direktion der Präsidialverwaltung
Die Sanktionen umfassen folgende Maßnahmen:
Reiseverbote
Betroffene Personen haben nicht die Möglichkeit der Einreise in und der Durchreise durch EU-Gebiet.
Einfrieren von Vermögenswerten
Alle Vermögenswerte von mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen in der EU werden eingefroren.
Nichtverfügbarkeit von finanziellen Mitteln
Personen und Einrichtungen in der EU dürfen den mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
Zwischen 2021 und 2025 hat der Rat den Anwendungsbereich der Sanktionsregelung gegen Belarus auf Personen und Organisationen ausgeweitet, die am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und an hybriden Angriffen auf EU-Länder beteiligt sind.
Nachdem am 23. Mai 2021 ein Ryanair-Flug unrechtmäßig zur Landung in Minsk gezwungen wurde, verhängte die EU darüber hinaus am 4. Juni 2021 ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums und des Zugangs zu Flughäfen der EU für sämtliche belarussische Luftfahrtunternehmen.
- Beschluss über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Amtsblatt der EU)
- Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Amtsblatt der EU)
- Manipulierte Wahlen und Menschenrechtsverletzungen in Belarus im Jahr 2020
Militärische Unterstützung Russlands
Als Reaktion auf die anhaltende Unterstützung der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine durch das Lukaschenko-Regime hat die EU eine Reihe personenbezogener und wirtschaftlicher Maßnahmen ergriffen, größtenteils im Rahmen der Sanktionsregelungen gegen Belarus. Diese Maßnahmen wurden nach dem Vorbild der gegen Russland verhängten Sanktionen erlassen.
Die personenbezogenen Maßnahmen zielen auf diejenigen ab, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen, und beinhalten Reiseverbote für Einzelpersonen, das Einfrieren der Vermögenswerte von Einzelpersonen und Organisationen und das Verbot, den gelisteten Einzelpersonen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Wirtschaftssanktionen richten sich gegen die Finanzwirtschaft, den Handel, den Energiesektor, den Verkehrssektor, die Technologiebranche und den Verteidigungssektor von Belarus sowie gegen Dienstleistungen für Russland oder russische Staatsangehörige. Sie gleichen weitgehend denen, die gegen Russland ergriffen wurden; dazu gehört Folgendes:
Finanzwirtschaft
- ein Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank
- ein Verbot von Transaktionen mit weiteren vier belarussischen Banken
- ein Verbot der Bereitstellung auf Euro lautender Banknoten für Belarus
- die Beschränkung von Kapitalzuflüssen aus Belarus in die EU
Verteidigung und Technologie
- ein Verbot der Ausfuhr von Feuerwaffen, Munition und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Belarus
- ein Verbot der Ausfuhr von Verteidigungsgütern und -technologie nach Belarus
- ein Embargo für Rüstungsgüter
Verkehr
- ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien in der Luftfahrt, der Seeschifffahrt und der Weltraumindustrie nach Belarus
- ein Einreiseverbot für belarussische Kraftverkehrsunternehmen in die EU
- ein Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße innerhalb des EU-Gebiets
Dienstleistungen
- ein Verbot der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- ein Verbot der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, IT-Beratung und Rechtsberatung
- ein Verbot der Erbringung von Dienstleistungen für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung
Handel mit Rohstoffen und anderen Gütern
- ein Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern nach Belarus
- ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralprodukten aus Belarus
- ein Verbot der Einfuhr von Kali-, Holz-, Zement-, Eisen-, Stahl- und Gummierzeugnissen aus Belarus
Antiumgehungsmaßnahmen
- eine Verpflichtung für EU-Exporteure, die sogenannte „No-Belarus-Klausel“ in ihre Verträge aufzunehmen
- eine Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte der EU, Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzuführen
- ein Verbot der Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch das Hoheitsgebiet von Belarus
- Beschluss über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Amtsblatt der EU)
- Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Amtsblatt der EU)
- Beteiligung von Belarus an Russlands Krieg gegen die Ukraine
Zölle auf Agrarerzeugnisse und Düngemittel
Am 12. Juni 2025 hat der Rat eine Verordnung angenommen, mit der Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus eingeführt werden, auf die bisher noch keine zusätzlichen Zölle erhoben wurden.
Die Zölle sollen die russischen und die belarussischen Ausfuhrerlöse verringern und damit die Fähigkeit von Belarus zur Finanzierung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine einschränken. Sie gelten ab dem 1. Juli 2025.
Sanktionen als Reaktion auf die hybriden Angriffe von Belarus
Als Reaktion auf die hybride Kampagne von Belarus gegen die EU erweiterte der Rat den Anwendungsbereich der Sanktionen gegen Belarus angesichts der Instrumentalisierung von Migranten (November 2021) und der Luftraumverletzungen in Litauen sowie anderer hybrider Aktivitäten, die EU-Mitgliedstaaten betreffen (Dezember 2025).
Die hinzugefügten Kriterien ermöglichen es der EU, Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für Folgendes verantwortlich oder daran beteiligt sind:
- Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten für politische Zwecke
- Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI)
- Handlungen, die sich gegen das Funktionieren von demokratischen Institutionen, Wirtschaftstätigkeiten oder Diensten von öffentlichem Interesse der EU und ihrer Mitgliedsstaaten richten
- Handlungen, die Störungen kritischer Infrastrukturen erleichtern oder ermöglichen
Für die von den Sanktionen Betroffenen gilt ein Reiseverbot, und ihre Vermögenswerte werden eingefroren. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU ist es verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
- Belarus: Rat erweitert Anwendungsbereich der Sanktionsregelung auf hybride Aktivitäten gegen EU-Mitgliedstaaten (Pressemitteilung, 15. Dezember 2025)
- Belarus: EU erweitert Sanktionen als Reaktion auf hybride Angriffe und Instrumentalisierung von Migranten (Pressemitteilung, 15. November 2021)
- Hybride Angriff auf die EU durch Belarus
Weitere EU-Sanktionen gegen Belarus
Parallel zu den Sanktionen, die als Reaktion auf die Wahl vom August 2020 verhängt wurden, gibt es weitere Sanktionen gegen Belarus.
Nach dem ungeklärten Verschwinden zweier Oppositionspolitiker, eines Geschäftsmanns und eines Journalisten in den Jahren 1999 und 2000, hat die EU 2004 restriktive Maßnahmen erlassen. Dazu gehörten ein Reiseverbot für vier Personen und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte.
Später beschloss der Rat weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die an der Verletzung der internationalen Wahlstandards und Menschenrechtsnormen und am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition beteiligt waren.
2011 folgte ein Waffenembargo.
Im Februar 2016 beschloss der Rat, die bestehenden Sanktionen gegen die Personen und Organisationen aufzuheben, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, jedoch am Waffenembargo und an den Sanktionen gegen die vier Personen festzuhalten, die in Verbindung mit den Fällen von ungeklärtem Verschwinden standen.
Damit honorierte er, dass Belarus Schritte zur Verbesserung der beiderseitigen Beziehungen unternommen hatte, und insbesondere die Freilassung aller politischen Gefangenen.
Diese Phase verbesserter Beziehungen endete jedoch nach den Präsidentschaftswahlen vom August 2020 und die EU verhängte eine Reihe neuer Sanktionen gegen Belarus.
Weitere Informationen
Belarus
Russlands Krieg gegen die Ukraine: EU-Sanktionen
Warum verhängt die EU Sanktionen?
Letzte Überprüfung: 26. Februar 2026