Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Das Austrittsabkommen legt die Bedingungen für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs fest und enthält Maßnahmen zur Wahrung der Bürgerrechte.
Brexit-Verhandlungen
Das Vereinigte Königreich stimmte am 23. Juni 2016 nach 43 Jahren EU-Mitgliedschaft in einem Referendum für den Austritt aus der EU.
Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat förmlich seine Absicht mit, die EU zu verlassen; am 19. Juni 2017 begannen die EU und das Vereinigte Königreich mit den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit).
Zwischen 2017 und 2019 haben die EU und das Vereinigte Königreich die Bedingungen für den Brexit ausgehandelt. Dazu gehörten Verhandlungen über ein Austrittsabkommen, einschließlich der Bedingungen für einen Übergangszeitraum, der es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichte, sich an die Veränderungen anzupassen, sowie eine Übersicht über die Ziele für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
Die Brexit-Verhandlungen endeten mit der Ratifizierung und Unterzeichnung des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durch die EU und das Vereinigte Königreich.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU um Mitternacht mitteleuropäischer Zeit am 31. Januar 2020 trat das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am 1. Februar 2020 in Kraft.
Was deckt das Austrittsabkommen ab?
Das Austrittsabkommen wurde von der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart und unterzeichnet. Es legt die Bedingungen für den geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union fest.
Das Austrittsabkommen ist ein zentrales Abkommen, das die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt. Es deckt mehrere Bereiche ab, unter anderem:
- gemeinsame Bestimmungen zum Verständnis des Abkommens
- Bürgerrechte in der EU und im Vereinigten Königreich
- weitere Aspekte der Trennung
- einen Übergangszeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2020
- eine finanzielle Regelung
- Irland
- Zypern
- ein Protokoll zu Gibraltar, um die Zusammenarbeit zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich zu erleichtern, auch bei der Umsetzung der Bürgerrechte im Rahmen des Austrittsabkommens
Auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am 19. Mai 2025 verständigten sich beide Seiten auf eine strategische Partnerschaft. Dieser Partnerschaft liegen das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Windsor-Rahmens, und das Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zugrunde. Beide Seiten haben ihr Engagement für deren vollständige, rechtzeitige und getreue Umsetzung zugesichert.
Windsor-Rahmen
Der Windsor-Rahmen (früher als Protokoll zu Irland/Nordirland bezeichnet) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Mit ihm wird das Protokoll, das Teil des Austrittsabkommens ist, angepasst.
Der Windsor-Rahmen wurde von beiden Parteien am 24. März 2023 förmlich angenommen, nachdem unerwartete praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Protokolls aufgetreten waren, die ausführliche Gespräche und Kontakte mit Interessenträgern nach sich zogen. Er trat am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Die Abkommen stellen sicher, dass eine harte Grenze auf der Insel Irland nach dem formellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vermieden wird. Darüber hinaus wurden mit dem Windsor-Rahmen neue Regelungen in folgenden Bereichen eingeführt:
- Zölle
- Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern
- Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Medikamente
- staatliche Beihilfen
- Reiseverkehr mit Haustieren
Die im Windsor-Rahmen ermittelten Lösungen werden im Rahmen des Austrittsabkommens umgesetzt.
Verlegung von Agenturen mit Sitz im Vereinigten Königreich im Jahr 2018
Im Rahmen des Austrittsabkommens mussten zwei zuvor im Vereinigten Königreich ansässige EU-Agenturen – die Europäische Arzneimittel-Agentur und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde – verlegt werden.
Im Anschluss an ein Verfahren, bei dem die EU-Länder ein Angebot für die Verlegung der Agenturen in ihr Land einreichen konnten, gefolgt von einer Bewertung durch die Europäische Kommission und einer anschließenden Abstimmung der 27 EU-Mitgliedstaaten, wurde Amsterdam als neuer Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur und Paris als neuer Sitz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde gewählt.
Die Gründungsverordnungen der beiden Agenturen mussten im Hinblick auf die Verlegung angepasst werden.
Diesbezügliche Dokumente und Veröffentlichungen
- Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, 18. Oktober 2019
- Überarbeitete politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, 17. Oktober 2019 (Europäische Kommission)
- Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich, 23. März 2018
- Verhandlungsrichtlinien zur Übergangsphase, 29. Januar 2018
- Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) für die Brexit-Verhandlungen, 15. Dezember 2017
- Brexit: Verhandlungsrichtlinien, 22. Mai 2017
- Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) für die Brexit-Verhandlungen, 29. April 2017
- Verhandlungsdokumente für die Verhandlungen nach Artikel 50 (Europäische Kommission)
Letzte Überprüfung: 28. Mai 2025