- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 30. Juni 2015 08:50
CEPOL: Rat und Parlament einigen sich auf aktualisierte Vorschriften
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 29. Juni im Namen des Rates einen mit dem Europäischen Parlament erzielten Kompromiss über eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) gebilligt, welche den geltenden Beschluss des Rates zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie aufheben und ersetzen wird.
Mit der neuen Verordnung soll die Rechtsgrundlage der CEPOL aktualisiert werden, damit durch Umsetzung eines neuen Aus- und Fortbildungskonzepts für Strafverfolgungsbedienstete in der EU für mehr Sicherheit in der EU gesorgt werden kann.
Aufgrund der neuen Vorschriften wird die CEPOL in der Lage sein, Strafverfolgungsbediensteten gleich welchen Dienstgrads das nötige Wissen und die nötigen Fähigkeiten zu vermitteln, damit sie effizient mit Kollegen in anderen Mitgliedstaaten, EU-Agenturen, Drittstaaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten und Straftaten über Landesgrenzen hinaus wirksam verhüten und bekämpfen können. Außerdem werden das Mandat der Agentur erweitert und ihre Organisation und Verwaltung verbessert.
Hintergrund
Die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) ist eine Agentur der Europäischen Union, die 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates errichtet wurde.
Zielsetzungen der CEPOL sind die Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und ‑strukturen der anderen Mitgliedstaaten und über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union, die Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen und die unionsinternen Regelungen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien.
Als die Kommission im Jahr 2013 ihren Vorschlag für eine neue Europol-Verordnung vorlegte, schlug sie vor, die CEPOL mit Europol zusammenzulegen, was jedoch sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde. Nachdem das Vereinigte Königreich beschlossen hatte, die CEPOL nicht länger zu beherbergen, musste die Agentur in der Zwischenzeit ihren Sitz mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 von Bramshill (Vereinigtes Königreich) nach Budapest (Ungarn) verlegen.
Nächste Schritte
Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Ansprechpartner für Journalisten
-
Laura Bérard Press officer
- +32 471 33 09 49
- +32 2 281 57 95
Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.
Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024