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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 11. August 2015 11:15

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Belarus anzuschließen.

Der Rat hat am 13. Juli 2015 den Durchführungsbeschluss 2015/1142/GASP [1] zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen. 

Mit diesem Beschluss wird die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert. 

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss an. 

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. 

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht. 

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.


 [1] Am 14.7.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 185, S. 20) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024