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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 25. Mai 2016 12:45

Barrierefreier Zugang zu Websites und Anwendungen: Mitgliedstaaten billigen EU-weite Regeln

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 25. Mai 2016 die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die ersten Regeln für einen leichteren Zugang zu Websites öffentlicher Stellen und mobilen Anwendungen (Apps) in der ganzen EU bestätigt.

Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Mitgliedstaaten der EU sicherstellen, dass die Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen gemeinsamen europäischen Normen für den barrierefreien Zugang entsprechen. Zudem werden die Menschen spezifische Informationen anfordern können, wenn der Inhalt nicht zugänglich ist.

Durch die neuen Anforderungen wird der Inhalt für alle Nutzer leichter zugänglich und nutzbar und insbesondere Menschen mit Behinderungen oder mit altersbedingten Einschränkungen zugute kommen.

Was kommt als nächstes?

Sobald der vereinbarte Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet worden ist, muss er zunächst vom Rat und dann vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 3. Mai 2016 (nachstehender Link).

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024