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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 20. Juni 2016 10:25

Ostafrikanische Gemeinschaft: EU wird Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda unterzeichnen

Der Rat hat am 20. Juni 2016 im Namen der EU die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) genehmigt. Die Ostafrikanische Gemeinschaft besteht aus Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) stärken. Sie beruhen auf dem Grundsatz einer asymmetrischen Marktöffnung, was bedeutet, dass sie für die AKP-Partnerstaaten einen besseren Zugang zum Markt der EU vorsehen. Insbesondere bieten sie nie dagewesene Marktchancen für Agrar- und Fischereierzeugnisse. Die WPA treten an die Stelle der vorangegangenen Marktzugangsregelung mit einseitigen Präferenzen für die AKP-Staaten.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024