Beziehungen EU-Afrika
Im Mittelpunkt der Partnerschaft EU-Afrika stehen Solidarität, Sicherheit, Frieden sowie nachhaltige und kontinuierliche wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand.
Förderung von Frieden und Wohlstand
In einer Zeit geopolitischer Volatilität stellt die Partnerschaft der Europäischen Union mit der Afrikanischen Union eine Säule der Stabilität und der gemeinsamen Werte dar. Durch die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union wird eine friedliche und prosperierende Zukunft auf der Grundlage einer regelbasierten internationalen Zusammenarbeit vorangebracht.
Im Jahr 2025 begehen die Europäische Union und die Afrikanische Union 25 Jahre Partnerschaft. Im letzten Vierteljahrhundert hat sich die Partnerschaft zwischen der EU und der AU zu einem umfassenden politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Bündnis entwickelt.
Die Partnerschaft ist eine strategische Priorität der EU. Die EU ist Afrikas führender Handelspartner, größter Investor und wichtigster Friedens- und Sicherheitspartner und unterstützt regionale Stabilität und inklusives Wachstum.
Mit einer Bevölkerung von mehr als 1,4 Milliarden Menschen ist Afrika eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt und verfügt über den größten Anteil an jungen Menschen.
Gipfeltreffen Europäische Union – Afrikanische Union
Gipfeltreffen zwischen der EU und der AU finden grundsätzlich alle drei Jahre statt; in ihrem Rahmen kommen Staats- und Regierungschefs zusammen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen und gemeinsame Ziele festzulegen. Die Gipfeltreffen finden abwechselnd in Afrika und Europa statt.
Auf dem siebten Gipfeltreffen EU-AU im November 2025 erörterten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der Afrikanischen Union, wie die Zusammenarbeit gestärkt werden kann:
auf dem Weg zu einer wohlhabenden und nachhaltigen Zukunft
in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Regierungsführung
in multilateralen Gremien
in Bezug auf Migration und Mobilität
Weitere offizielle Treffen zwischen afrikanischen Ländern und der EU
Die Partnerschaft EU-Afrika wird ferner durch förmliche Dialoge entwickelt:
- regelmäßig stattfindende Ministertreffen zwischen Außenministerinnen und Außenministern der Länder Afrikas und der EU und Vertreterinnen und Vertretern der Kommission der Afrikanischen Union und der EU-Organe
- jährliche Treffen zwischen der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union
- regelmäßige Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Panafrikanischen Parlament
Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika
Handel und Investitionen
Die EU hat mit 19 afrikanischen Ländern Präferenzhandelsabkommen ausgehandelt, und zwar:
- sechs Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit 15 Ländern in Subsahara-Afrika
- vier Assoziierungsabkommen mit nordafrikanischen Ländern
Darüber hinaus profitieren 35 afrikanische Länder von der „Alles außer Waffen“-Regelung der EU, drei vom standardmäßigen Allgemeinen Präferenzsystem (APS) und eines von APS+.
Handel EU-Afrika: Zahlen und Fakten
Global Gateway
Afrika steht im Mittelpunkt von Global Gateway, der Strategie der EU zur Schaffung einer nachhaltigen und hochwertigen Vernetzung, die den Menschen und dem Planeten zugutekommt.
Von den 264 Global-Gateway-Vorzeigeprojekten befinden sich 138 in Afrika.
Mit dem Investitionspaket Afrika-Europa, das im Rahmen von Global Gateway auf den Weg gebracht wurde, werden bis zu 150 Mrd. € an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert, um nachhaltiges Wachstum auf dem gesamten Kontinent zu fördern.
Frieden und Sicherheit
Zivile und militärische Missionen und Operationen
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) hat die EU mehrere zivile und militärische Missionen und Operationen in Afrika eingeleitet.
EU-Missionen finden derzeit in folgenden Ländern statt:
- Zentralafrikanische Republik
- Libyen
- Mali
- Mosambik
- Somalia
Darüber hinaus hat die EU eine regionale Beratungs- und Koordinierungszelle für die Sahelzone, eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea sowie drei Marineoperationen in der Nähe Afrikas oder im Zusammenhang mit Krisen in Afrika ins Leben gerufen.
Europäische Friedensfazilität
Des Weiteren unterstützt die EU im Rahmen der im März 2021 eingerichteten Europäischen Friedensfazilität (EFF) auch afrikanische Länder. Die Fazilität soll dazu beitragen, Konflikte zu verhüten, Frieden zu schaffen und zu erhalten und die internationale Sicherheit und Stabilität zu stärken.
Die EFF besteht aus zwei Finanzierungssäulen – einer Säule „Operationen“ und einer Säule „Hilfsmaßnahmen“. Mit der Säule „Operationen“ werden die gemeinsamen Kosten von GSVP-Missionen und ‑Operationen finanziert.
Im Rahmen der Säule „Hilfsmaßnahmen“ werden Maßnahmen von Nicht-EU-Ländern und Organisationen finanziert, die darauf abzielen, die Kapazitäten im Militär- und Verteidigungsbereich zu stärken und militärische Aspekte von Friedensunterstützungsmissionen zu unterstützen. Der Rat hat Hilfsmaßnahmen für eine Reihe afrikanischer Länder angenommen, darunter Benin, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Ghana, Kamerun, Kenia, Mali, Mauretanien, Republik Kongo, Ruanda und Somalia.
Terrorismusbekämpfung
Die EU unterstützt Initiativen und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auf dem afrikanischen Kontinent.
Am 16. Dezember 2024 billigte der Rat Schlussfolgerungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Anstrengungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus zu erhöhen und in denen zu einer verstärkten Zusammenarbeit der EU mit Initiativen zur Terrorismusbekämpfung unter afrikanischer Führung aufgefordert wird. Der Rat betonte ferner, wie wichtig es ist, die Mitgliedschaft und die derzeitige Position der EU als Ko-Vorsitzende des Globalen Forums „Terrorismusbekämpfung“ (GCTF) zu nutzen, um afrikanische Länder bei der Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus zu unterstützen.
Die EU führt seit September 2022 – zuerst gemeinsam mit Marokko und seit März 2023 gemeinsam mit Ägypten – den Vorsitz im GCTF. Das GCTF ist eine informelle multilaterale Plattform zur Stärkung der internationalen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen eines strategischen, langfristigen Ansatzes und zur Prävention und Bekämpfung von Gewaltextremismus.
Die EU ist einer der weltweit größten Bereitsteller von Programmen für den Kapazitätsaufbau im Bereich Terrorismusbekämpfung und weiteren Programmen zur Prävention von Gewaltextremismus in Afrika. Bis Januar 2024 wurden rund 559 Mio. € in diese Programme investiert, wobei mehr als 70 % der Mittel für Projekte in afrikanischen Ländern bestimmt waren.
Darüber hinaus spielen Experten der EU für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit, die in mehreren EU-Delegationen auf dem afrikanischen Kontinent eingesetzt sind, eine entscheidende Rolle bei der Zusammenarbeit mit den Regierungen der Gastländer, regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft.
- Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus: Externe und interne Aspekte sollen stärker verknüpft werden – Rat billigt Schlussfolgerungen (Pressemitteilung, 16. Dezember 2024)
- Terrorismusbekämpfung (Europäischer Auswärtiger Dienst)
Ein minenfreies Afrika
Antipersonenminen stellen nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar und behindern die Entwicklung in vielen Teilen der Welt, einschließlich Afrika. Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (das sogenannte Ottawa-Übereinkommen) ist im März 1999 in Kraft getreten und bildet den internationalen Rahmen zur Beendigung des durch Antipersonenminen verursachten Leidens und Sterbens.
Im Jahr 2026 sind 161 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens, darunter die meisten Länder in Afrika. Nach Artikel 5 des Übereinkommens sind jedoch weiterhin mehrere afrikanische Staaten verpflichtet, verminte Gebiete unter ihrer Hoheitsgewalt zu räumen.
Die EU unterstützt seit Langem nachdrücklich die weltweiten Bemühungen zur Beseitigung von Antipersonenminen und zur Bewältigung ihrer humanitären Folgen. Zudem gehört sie zu den weltweit führenden Gebern im Bereich der Antiminenmaßnahmen.
Der Rat hat am 16. März 2026 einen Beschluss zur Unterstützung des Aufbaus afrikanischer Kapazitäten für einen minenfreien Kontinent angenommen. Dank dieses Beschlusses wird die EU von Antipersonenminen betroffene afrikanische Länder durch ein Projekt im Wert von 3 Mio. € unterstützen, das vom Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) durchgeführt wird.
- Abrüstung: Rat nimmt Beschluss zur Unterstützung afrikanischer Kapazitäten für einen minenfreien Kontinent an (Pressemitteilung, 16. März 2026)
- Übereinkommen über Antipersonenminen (Vereinte Nationen)
Klima und Umwelt
Die afrikanischen Länder gehören zwar zu den Ländern, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind, sie sind aber auch wichtige Akteure bei der Bereitstellung nachhaltiger Lösungen.
Die geografische Nähe und die weitreichenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Afrika bilden eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Klimakrise und der Förderung des grünen Wandels.
Die Zusammenarbeit bei Klimaschutzmaßnahmen erfolgt in unterschiedlicher Form, u. a.:
- durch das Global-Gateway-Investitionspaket zur Förderung von Initiativen für nachhaltige und grüne Infrastruktur in afrikanischen Ländern
- durch bilaterale und multilaterale Partnerschaften zu Themen wie Aufforstung, grüner Wasserstoff, Dekarbonisierung und Klimaresilienz
- Globale Klimaschutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Bereich Klima (Europäische Kommission)
Migration
Die in den letzten Jahren angenommenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur externen Dimension der Migration dienen als Leitlinien in diesem Bereich für die Organe und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten.
Ein wesentliches Element ist der umfassende Ansatz für Migration und Asyl, der sich auf mehrere Schlüsselbereiche konzentriert, darunter:
- den Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten
- Fragen der legalen Migration und Arbeitskräftemobilität
- die Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration
- die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel
Dazu gehören neben der Rückführung irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten aus der EU in ihre Herkunftsländer auch die Stärkung der Grenzmanagementkapazitäten der Partnerländer sowie die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und der dauerhaften Wiedereingliederung von Rückkehrern in ihre Herkunftsländer.
Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika
Die EU hat im November 2015 den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika eingerichtet, um die Ursachen von Vertreibung und irregulärer Migration anzugehen und zu einer besseren Migrationssteuerung beizutragen. Sein Mandat lief 2021 aus, die Projekte liefen jedoch noch bis Ende 2025.
Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika hatte ein Budget von 5 Mrd. € und wurde von mehreren Akteuren umgesetzt – von Agenturen der EU-Mitgliedstaaten bis hin zu VN-Organisationen, anderen internationalen Organisationen und lokalen NRO.
Instrument der EU für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit
Am 14. Juni 2021 wurde das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit der EU – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) mit einem Budget von 79,5 Mrd. € angenommen, wovon 10 % für migrationsbezogene Maßnahmen im Zeitraum 2021-2027 vorgesehen sind.
Mehr als 70 % der EU-Mittel für die Außenbeziehungen entfallen auf Europa in der Welt. Dieses beruht auf drei Säulen: geografischen Programmen, thematischen Programmen und Krisenreaktionsmaßnahmen.
Regionale Strategien
Das Horn von Afrika
2021 billigte der Rat Schlussfolgerungen zur Festlegung einer neuen Strategie für das Horn von Afrika. Der Schwerpunkt der neuen Strategie liegt auf der Vertiefung der strategischen Partnerschaft, der Verringerung von Instabilität und der Förderung von Demokratie und nachhaltigem Wachstum.
In den vergangenen Jahren hat die EU Folgendes angenommen:
- den Regionalen Aktionsplan (2015-2020) für das Horn von Afrika
- den strategischen Rahmen für das Horn von Afrika (2011)
Die EU hat eine Sonderbeauftragte für das Horn von Afrika.
- Horn von Afrika: EU vertieft strategische Beziehungen zur Region (Pressemitteilung, 10. Mai 2021)
- Schlussfolgerungen des Rates zum Regionalen Aktionsplan (2015-2020) der EU für das Horn von Afrika (Pressemitteilung, 26. Oktober 2015)
- Schlussfolgerungen des Rates zum Horn von Afrika, 14. November 2011
- EU-Sonderbeauftragte für das Horn von Afrika (Europäischer Auswärtiger Dienst)
Region der Großen Seen
Der Rat billigte im Februar 2023 Schlussfolgerungen, in denen das erneuerte langfristige Engagement der EU in der Region der Großen Seen dargelegt wird.
Das übergeordnete Ziel und die Priorität der EU besteht darin, Frieden, Demokratie und nachhaltige Entwicklung in der Region der Großen Seen zu fördern, indem sie dazu beiträgt, die wichtigsten Ursachen von Unsicherheit und Instabilität in gemeinsame Chancen umzuwandeln. Die EU bietet an, die Länder in der Region dabei zu unterstützen, den folgenden Wandel zu vollziehen:
- von Spannungen zu Vertrauen, Sicherheit und Stabilität
- vom illegalen Handel mit natürlichen Ressourcen zu legalem Handel und nachhaltiger Entwicklung
- von Wettbewerb zu Zusammenarbeit und Integration
Die EU hat einen Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen.
- Eine erneuerte Strategie der EU für die Großen Seen: Rat billigt Schlussfolgerungen (Pressemitteilung, 20. Februar 2023)
- Rat ernennt neue EU-Sonderbeauftragte für Bosnien und Herzegowina, für die Region der Großen Seen, für das Kosovo* und für den Südkaukasus und die Krise in Georgien und verlängert die Mandate von drei weiteren Sonderbeauftragten (Pressemitteilung, 26. Juli 2024)
Sahelzone
Im April 2021 billigte der Rat Schlussfolgerungen zur integrierten Strategie der EU für die Sahelzone. Mit der neuen Strategie soll die solide und seit langem bestehende Partnerschaft mit der Sahelzone gestärkt und der Rahmen für die Politik und das Vorgehen in der Region festgelegt werden.
Angesichts der zunehmenden Unsicherheit und politischen Instabilität in der Region wird derzeit an der Entwicklung eines neuen EU-Ansatzes gearbeitet.
Die EU hat einen Sonderbeauftragten für die Sahelzone.
Samoa-Abkommen
Das Samoa-Abkommen bildet den übergeordneten Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS), d. h. 77 Ländern, darunter 47 afrikanischen Ländern.
Mit dem Abkommen soll die politische Zusammenarbeit durch gemeinsame Prioritäten und Ziele über einen Zeitraum von 20 Jahren gestärkt werden. Es umfasst eine gemeinsame Grundlage für die OAKPS-Ebene sowie drei regionale Protokolle für Afrika, die Karibik und den Pazifik, in deren Mittelpunkt der konkrete Bedarf der jeweiligen Region stehen.
Siehe auch
Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
Handelsbeziehungen der EU zu Südafrika
Sudan
Letzte Überprüfung: 16. März 2026