- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 8. Juli 2016 16:00
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Bericht des Nahost-Quartetts
Die Europäische Union bekräftigt, dass sie – wie sie in mehreren Schlussfolgerungen des Rates erklärt hat – entschlossen an der Zweistaatenlösung und an ihren bestehenden politischen Strategien festhält und dass ihr die zunehmende Gefährdung dieser Lösung Sorge bereitet.
Daher begrüßt sie die Veröffentlichung des Berichts des Nahost-Quartetts und befürwortet die darin enthaltenen Empfehlungen als Beitrag zur Schaffung der Voraussetzungen für die Zweistaatenlösung. Die EU ist über die Entwicklungen vor Ort besorgt und fordert die Parteien auf, rasch in einen Dialog mit dem Quartett und den anderen einschlägigen Akteuren einzutreten und die Empfehlungen vollständig umzusetzen. Damit könnten sie unter Beweis stellen, dass ihnen wirklich an einer friedlichen Lösung gelegen ist, denn auf diese Weise würden sie das Vertrauen wiederherstellen und die Voraussetzungen für unmittelbare und ernsthafte Verhandlungen über alle den endgültigen Status betreffenden Fragen schaffen. Die EU ist bereit, die Parteien dabei zu unterstützen. In diesem Zusammenhang betont sie, dass eine enge Abstimmung mit den Maßnahmen im Anschluss an die Ministertagung über die Nahost-Friedensinitiative vom 3. Juni 2016 in Paris erfolgen muss, und zwar im Hinblick auf eine internationale Konferenz, wie in ihren Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2016 dargelegt. Die EU bekräftigt zudem ihre Forderung nach Fortsetzung des Dialogs auf der Grundlage der Arabischen Friedensinitiative und der darin enthaltenen Vision für die Verwirklichung eines umfassenden Friedens.
Die Europäische Union wird weiter mit ihren israelischen und palästinensischen Gesprächspartnern sowie mit dem Quartett und anderen Akteuren in der Region und darüber hinaus zusammenarbeiten, um Fortschritte auf dem Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung zu erzielen.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024