- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 17. November 2016 04:00
Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017
Der Rat und das Europäische Parlament haben am 17. November 2016 Einigung über einen EU-Haushaltsplan für 2017 erzielt, der von den wichtigsten politischen Prioritäten der EU geprägt ist. Die Mittel für Verpflichtungen werden auf insgesamt 157,88 Mrd. € und die Mittel für Zahlungen auf insgesamt 134,49 Mrd. € festgelegt.
"Der EU-Haushaltsplan für 2017 zeichnet sich aus durch den Schwerpunkt auf vorrangigen Maßnahmen wie Migrationsbewältigung, einschließlich durch Bekämpfung der ihr zugrunde liegenden Ursachen, und Förderung von Investitionen als Weg zur Anregung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Damit wird ein größtmöglicher Nutzen für die europäischen Steuerzahler, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erzielt. Zudem werden die anhaltenden Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Konsolidierung ihrer öffentlichen Finanzen gewürdigt", erklärte Ivan Lesay, Staatssekretär für Finanzen der Slowakei und Präsident des Rates.
Mehr Mittel für Migration und Sicherheit
Mit den vereinbarten Verpflichtungen in Höhe von beinahe 6 Mrd. € stehen ca. 11,3 % mehr Mittel zur Bewältigung der Migrationskrise und Verstärkung der Sicherheit zur Verfügung als 2016. Diese Mittel werden dazu verwendet, den Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, der Unterstützung von Integrationsmaßnahmen und der Rückführung jener, die kein Bleiberecht haben, zu helfen. Ferner werden damit die Bereiche Grenzschutz, Kriminalprävention, Terrorismusbekämpfung und Schutz kritischer Infrastrukturen unterstützt.
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen wurden unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) Verpflichtungen in Höhe von 21,3 Mrd. € vereinbart. Dies entspricht einer Steigerung um rund 12 % gegenüber 2016. Dieser Teil des Haushaltsplans betrifft Instrumente wie Erasmus+ (Steigerung um 19 % auf 2,1 Mrd. €) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Steigerung um 25 % auf 2,7 Mrd. €). Der EU-Haushaltsplan für 2017 umfasst auch 500 Mio. € an Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Hilfe bei der Arbeitssuche. Weitere 500 Mio. € wurden für die Unterstützung von Milchbauern und Viehzüchtern vereinbart, wobei im Juli zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen bekanntgemacht wurden.
Im Hinblick auf die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unternommenen Konsolidierungsbemühungen erinnerten der Rat und das Parlament alle EU-Institutionen daran, die 2013 vereinbarte Personalreduzierung um 5 % bis 2017 vollständig umzusetzen.
| Rubriken | EU-Haushaltsplan 2017 (in Mio. €) | ||
| Verpflichtungen | Zahlungen | ||
| 1. Intelligentes und integratives Wachstum | 74.898 | 56.522 | |
| – 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | 21.312 | 19.321 | |
| – 1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt | 53.587 | 37.201 | |
| 2. Nachhaltiges Wachstum | 58.584 | 54.914 | |
| 3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft | 4.284 | 3.787 | |
| 4. Europa in der Welt | 10.187 | 9.483 | |
| 5. Verwaltung | 9.395 | 9.395 | |
| Besondere Instrumente | 534 | 390 | |
| INSGESAMT | 157.883 | 134.490 | |
Weiteres Vorgehen
Die förmliche Annahme des EU-Haushaltsplans für 2017 durch den Rat und durch das Parlament erfolgt voraussichtlich am 29. November bzw. am 1. Dezember.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024