- Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Rat (Wirtschaft und Finanzen), 16.11.2016, 16. November 2016
Wichtigste Ergebnisse
Der Rat und das Europäische Parlament haben Einigung über den EU-Haushaltsplan für 2017 erzielt. Die Mittel für Verpflichtungen wurden auf insgesamt 157,88 Mrd. € und die Mittel für Zahlungen auf 134,49 Mrd. € festgelegt.
Was die Bekämpfung der Migrationskrise und die Verstärkung der Sicherheit betrifft, so sind der Rat und das Parlament übereingekommen, die Verpflichtungen gegenüber 2016 um ca. 11,3 % auf 5,91 Mrd. € zu erhöhen. Diese Mittel werden dazu verwendet, den Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, der Unterstützung von Integrationsmaßnahmen und der Rückführung jener, die kein Bleiberecht haben, zu helfen. Ferner werden damit die Bereiche Grenzschutz, Kriminalprävention, Terrorismusbekämpfung und Schutz kritischer Infrastrukturen unterstützt.
Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen wurden unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) Verpflichtungen in Höhe von 21,3 Mrd. € vereinbart. Dies entspricht einer Steigerung um rund 12 % gegenüber 2016. Dieser Teil des Haushaltsplans betrifft Instrumente wie Erasmus+ (Steigerung um 19 % auf 2,1 Mrd. €) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Steigerung um 25 % auf 2,7 Mrd. €). Der EU-Haushaltsplan für 2017 umfasst auch 500 Mio. € an Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Hilfe bei der Arbeitssuche. Weitere 500 Mio. € wurden für die Unterstützung von Milchbauern und Viehzüchtern vereinbart, wobei im Juli zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen bekanntgemacht wurden.
Der EU-Haushaltsplan für 2017 zeichnet sich aus durch den Schwerpunkt auf vorrangigen Maßnahmen wie Migrationsbewältigung, einschließlich durch Bekämpfung der ihr zugrunde liegenden Ursachen, und Förderung von Investitionen als Weg zur Anregung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Damit wird ein größtmöglicher Nutzen für die europäischen Steuerzahler, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erzielt. Zudem werden die anhaltenden Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Konsolidierung ihrer öffentlichen Finanzen gewürdigt.
Ivan Lesay, Staatssekretär für Finanzen der Slowakei und Präsident des Rates
Die förmliche Annahme des EU-Haushaltsplans für 2017 durch den Rat und durch das Parlament erfolgt voraussichtlich am 29. November bzw. am 1. Dezember.
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