- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 28. November 2016 09:50
EU-Haushaltsplan 2017 vom Rat gebilligt
Der Rat hat am 28. November 2016 grünes Licht für den EU-Haushaltsplan 2017 gegeben, indem er die Einigung gebilligt hat, die am 17. November mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Wenn das Parlament der Einigung bei seiner Abstimmung am 1. Dezember zustimmt, gilt der EU-Haushaltsplan 2017 als angenommen.
"Der Haushaltsplan 2017 ist ein wegweisendes Modell für die Zukunft; er ist solide konzipiert, setzt klare Schwerpunkte und ist ein Zeichen der Solidarität. Mit dem Haushaltsplan wird den Sorgen der Bevölkerung Rechnung getragen, da die Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration angegangen werden, die Sicherheit verbessert und das Wachstum gefördert wird sowie Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig stärken wir in signifikanter Weise Programme wie Erasmus+, von denen besonders junge Menschen profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates Ivan Lesay.
Der EU-Haushalt 2017 sieht 157,86 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vor, wobei ein Spielraum von 1,1 Mrd. EUR für unvorhergesehene Erfordernisse besteht. Die Mittel für Zahlungen wurden an den tatsächlichen Bedarf angepasst und belaufen sich auf 134,49 Mrd. EUR; dies bedeutet eine Kürzung um 1,6 % im Vergleich zum EU-Haushaltsplan 2016.
Zweistellige Wachstumsraten bei den obersten Prioritäten
Bei einigen der obersten Prioritäten sind zweistellige Wachstumsraten vorgesehen:
- Um dem Migrationsdruck zu begegnen und das Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU sicherer zu machen, stehen nahezu 6 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen zur Verfügung, was im Vergleich zu 2016 eine Steigerung um rund 11,3 % bedeutet. Diese Mittel werden dazu verwendet, die Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, der Integration von Personen, die im Land bleiben dürfen, und der Rückführung jener, die kein Bleiberecht haben, zu unterstützen. Zudem wird damit ein Beitrag zur Verstärkung des Grenzschutzes, der Kriminalprävention, der Terrorismusbekämpfung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen geleistet.
- Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen wurden unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 21,3 Mrd. € bereitgestellt – im Vergleich zu 2016 bedeutet dies eine Steigerung um rund 12 %. Dieser Teil des Haushaltsplans betrifft Instrumente wie Erasmus+, (Steigerung um 19 % auf 2,1 Mrd. €) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Steigerung um 25 % auf 2,7 Mrd. €).
Mehr Geld für junge Menschen
Zusätzlich zu den bedeutenden Mittelzuwächsen für Erasmus+ sind in dem EU-Haushaltsplan 2017 noch eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgesehen, die insbesondere jungen Menschen zugutekommen. Beispielsweise wurden zusätzlich 500,00 Mio. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt, um diesen bei der Stellensuche zu helfen. Im EU-Haushaltsplan 2017 sind außerdem Mittel für eine Initiative der Kommission vorgesehen, die es jungen Menschen ermöglichen soll, zu reisen und andere europäische Länder kennenzulernen.
Des Weiteren enthält der Haushaltsplan 2017 das im Juli angekündigte Hilfspaket für Milch- und Viehzuchtbetriebe in Höhe von 500,00 Mio. EUR.
| Rubriken | EU-Haushaltsplan 2017 (in Mio. €) | ||
| Verpflichtungen | Zahlungen | ||
| 1. Intelligentes und integratives Wachstum | 74.899 | 56.522 | |
| – 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | 21.312 | 19.321 | |
| – 1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt | 53.587 | 37.201 | |
| 2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen | 58.584 | 54.914 | |
| 3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft | 4.284 | 3.787 | |
| 4. Europa in der Welt | 10.162 | 9.483 | |
| 5. Verwaltung | 9.395 | 9.395 | |
| Besondere Instrumente | 534 | 390 | |
| INSGESAMT | 157.858 | 134.490 | |
Die nächsten Schritte
Die förmliche Annahme des EU-Haushaltsplans 2017 durch das Parlament erfolgt voraussichtlich am 1. Dezember. Sollte das Parlament die Einigung ablehnen, muss die Kommission einen neuen Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 vorlegen. Ist der Haushaltsplan zu Beginn des Jahres 2017 noch nicht erlassen, darf für jedes Haushaltskapitel monatlich höchstens ein Zwölftel der im Haushaltsplan 2016 ausgewiesenen Mittel oder – wenn dieser Betrag niedriger ist – ein Zwölftel der im Haushaltsplanentwurf der Kommission vorgesehenen Mittel ausgegeben werden.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024