- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 21. März 2017 09:25
Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung
Der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung gebietet uns, daran zu erinnern, dass überall auf der Welt Männer, Frauen und Kinder weiterhin Opfer von Rassendiskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste, Religion und ethnischen oder nationalen Herkunft sind. Ihnen werden ihre elementarsten Grundrechte vorenthalten und sie sind unverhältnismäßig stark von Armut und Ungleichheit betroffen.
Hetze und andere Ausdrucksformen des Rassismus, der Rassendiskriminierung und der Fremdenfeindlichkeit sind noch lange nicht beseitigt, sondern sind auf dem Vormarsch. Dies stellt weltweit eine Gefahr für Gleichheit, Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit dar.
Die EU ist nach wie vor entschlossen, alle Formen der Rassendiskriminierung sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Grenzen zu bekämpfen. Wir arbeiten mit Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und internationalen Partnern bei Maßnahmen zusammen, die etwas bewirken können: Wir haben mit führenden IT-Unternehmen ein Vorgehen gegen Hetze im Internet vereinbart. Wir haben Plattformen geschaffen, zum Beispiel die hochrangige Gruppe der EU zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz. Wir fördern den Austausch bewährter Verfahren. Wir arbeiten auf ein besseres Verständnis zwischen Gemeinschaften hin und befassen uns mit den Anliegen der betroffenen Gruppen, einschließlich der jüdischen und der muslimischen Gemeinschaften. Wir sind bestrebt, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, und setzen uns für eine hochwertige Bildung ein. Sowohl innerhalb der EU als auch mit unseren Partnerländern arbeiten wir darauf hin, Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit vorzubeugen und zu bekämpfen.
Im Rahmen dieses umfassenden Engagements unterstützen wir auch weiterhin nachdrücklich das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Wir setzen uns kontinuierlich für die weltweite Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz (2001, Durban) ein. Durch unsere Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung sorgen wir zudem dafür, dass der Diskriminierung von Gemeinschaften von Menschen afrikanischer Abstammung weltweit Beachtung geschenkt wird.
Die Beseitigung der Rassendiskriminierung ist eine weltweite Herausforderung, die von der gesamten internationalen Gemeinschaft, den internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft gemeinsam angegangen werden muss. Wir alle tragen die Verantwortung für den Schutz, die Wahrung und die Förderung der Menschenrechte, die unsere eigenen Rechte als Individuum darstellen. Niemand wird respektiert, wenn wir nicht alle als Menschen respektiert werden, mit unserem kulturellen Reichtum und in unserer Vielfalt.
Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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