- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 4. Juli 2017 16:00
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo anzuschließen
Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/905[1] zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP des Rates angenommen.
Mit dem Beschluss wird die in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert und es werden neun Personen in die Liste aufgenommen.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island und Liechtenstein sowie die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 29.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 138, S. 6) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Ansprechpartner für Journalisten
-
Maja Kocijančič Sprecherin des EAD
- +32 2 298 65 70
- +32 498 98 44 25
Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.
Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024