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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 17. Juli 2017 10:35

Einsatz von Chemiewaffen in Syrien: EU verhängt Sanktionen gegen 16 weitere Personen

Am 17. Juli 2017 hat der Rat 16 Personen in die Liste der Personen aufgenommen, gegen die sich die von der EU gegen das syrische Regime verhängten restriktiven Maßnahmen richten. Die 16 Personen wurden wegen ihrer Rolle bei der Entwicklung und beim Einsatz von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung in die Liste aufgenommen, im Einklang mit der EU-Strategie gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen. Es handelt sich um 8 hochrangige Militärs und 8 Wissenschaftler, die an der Verbreitung chemischer Waffen und entsprechender Trägersysteme beteiligt sind. Die EU hatte bereits restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs verhängt, zuletzt am 4. März 2017 wegen der Verwendung chemischer Waffen.

Nach dem heutigen Beschluss sind nun insgesamt 255 Personen von Einreiseverboten und vom Einfrieren von Vermögenswerten betroffen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Ferner sind die Vermögenswerte von 67 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u. a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 29. Mai 2017 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2018 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird. Wie sie in ihrer Syrien-Strategie vom April 2017 dargelegt hat, ist die EU der Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und unterstützt sie nachdrücklich die Arbeit des VN-Sondergesandten und die innersyrischen Gespräche in Genf.

Als Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Syrien-Krise – seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt – wird die EU weiter dafür eintreten, dass allen Syrerinnen und Syrern, auch in belagerten oder schwer erreichbaren Gebieten, humanitäre Hilfe geleistet wird. Die Reaktion der EU umfasst auch die Unterstützung der internationalen Organisationen, die durch ihre Arbeit sicherstellen wollen, dass Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht geahndet werden.

Die EU ist nur dann bereit, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist.

Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 18. Juli 2017 veröffentlicht.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024