- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 14. Juni 2018 10:25
Mehr Sicherheit durch Informationsaustausch: Rat legt Mandat für Verhandlungen über Interoperabilität fest
Am 14. Juni 2018 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates ein Mandat für die Verhandlungen über zwei Verordnungen gebilligt, mit denen ein Rahmen für die Interoperabilität der EU-Informationssysteme im Bereich Justiz und Inneres errichtet werden soll. Auf Grundlage dieses Mandats wird der Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.
Damit der Informationsaustausch uneingeschränkt funktioniert, müssen nicht nur die richtigen Informationen verfügbar sein, sondern auch die richtigen Verknüpfungen hergestellt werden können. Wenn wir die Interoperabilität der bestehenden EU-Informationssysteme sicherstellen, können wir Zusammenhänge künftig besser erkennen. Dies bedeutet mehr Schutz und mehr Sicherheit für alle. Valentin Radev, bulgarischer Innenminister
Die vorgeschlagenen Verordnungen sollen die Sicherheit in der EU erhöhen, für wirksamere und effizientere Kontrollen an den Außengrenzen sorgen und die illegale Migration verhindern und bekämpfen. Wenn die Informationssysteme interoperabel sind, können sie einander ergänzen und somit die korrekte Identifizierung von Personen erleichtern und zur Bekämpfung von Identitätsbetrug beitragen.
Die Verordnungen sehen folgende Interoperabilitätskomponenten vor:
- Ein europäisches Suchportal, das den zuständigen Behörden parallele Abfragen in mehreren Informationssystemen ermöglichen würde, und zwar sowohl mit biografischen als auch mit biometrischen Daten,
- einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, der die Abfrage und den Abgleich biometrischer Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) aus mehreren Systemen ermöglichen würde,
- einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten, der biografische und biometrische Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen aus mehreren EU-Informationssystemen enthalten würde,
- einen Detektor für Mehrfachidentitäten, mit dem sich nachprüfen lässt, ob die abgefragten biografischen Identitätsdaten auch in anderen angeschlossenen Systemen vorhanden sind, um Mehrfachidentitäten aufzudecken, die mit ein und demselben Satz biometrischer Daten verknüpft sind.
Zu den Systemen, die von den Verordnungen erfasst würden, zählen das Einreise-/Ausreisesystem (EES), das Visa-Informationssystem (VIS), das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), Eurodac, das Schengener Informationssystem (SIS) sowie das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN). Ferner würden die Verordnungen auch für Europol-Daten und bestimmte Interpol-Datenbanken für Reisedokumente gelten.
Die neuen Verordnungen ändern nichts an den Zugriffsrechten. Das europäische Suchportal wird bei einer Abfrage melden, ob Daten oder Verknüpfungen vorhanden sind, aber den Behörden jeweils nur diejenigen Daten zeigen, auf die sie auch nach den früheren Rechtsakten, mit denen die verschiedenen Datenbanken eingerichtet wurden, zugreifen dürfen.
Wie interoperable Datenbanken die Sicherheit in Europa fördern (Infografik)
Hintergrund
Die Interoperabilität der EU-Informationssysteme im Bereich Justiz und Inneres ist bereits seit Jahren eine Priorität auf höchster politischer Ebene. In seinen Schlussfolgerungen vom 18. Dezember 2015 hat der Europäische Rat erklärt, die jüngsten Terroranschläge hätten gezeigt, dass der Informationsaustausch dringend verbessert werden müsse, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistung der Interoperabilität der einschlägigen Datenbanken in Bezug auf Sicherheitsüberprüfungen. Daraufhin wurde eine hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität eingesetzt, die einen Bericht erstellt hat, in dem sie betont, dass eine wirksamere und effizientere Datenverwaltungsarchitektur für die Grenzkontrolle und -sicherung in der EU erforderlich sei.
Im Juni 2017 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, auf Grundlage der Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe so bald wie möglich Vorschläge für entsprechende Rechtsvorschriften auszuarbeiten. Die Kommission hat die beiden Gesetzgebungsvorschläge am 12. Dezember 2017 vorgelegt.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024