- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 13. Mai 2019 16:55
Libyen: Erklärung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten"
Heute hat der Rat die Lage in Libyen erörtert und die folgende Erklärung angenommen:
"Der militärische Vormarsch der Libyschen Nationalen Armee (LNA) auf Tripolis und die anschließende Eskalation in der Hauptstadt und deren Umland stellen eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit sowie eine noch größere Gefährdung der Stabilität Libyens dar.
Darüber hinaus erhöht sich dadurch die Gefahr einer wachsenden terroristischen Bedrohung des gesamten Landes.
Die EU bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Libyens.
Die EU fordert alle Parteien auf, eine sofortige Waffenruhe einzuhalten und mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit die Kampfhandlungen uneingeschränkt und vollständig eingestellt werden. Zudem ruft sie die Parteien auf, sich öffentlich und vor Ort von den an den Kämpfen beteiligten terroristischen und kriminellen Kreisen und von Personen, die mutmaßlich Kriegsverbrechen begangen haben, einschließlich der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, zu distanzieren.
Die EU ist tief besorgt über die Verluste an Menschenleben, die wachsende Zahl von Binnenvertriebenen und die Auswirkungen auf die Migrationsströme. Alle Parteien müssen die Zivilbevölkerung, darunter Migranten und Flüchtlinge, schützen, indem sie die sichere, schnelle und ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe und Dienste zulassen und erleichtern, wie es gemäß dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen vorgeschrieben ist.
Die EU weist darauf hin, dass es sich bei den wahllosen Angriffen auf dicht besiedelte Wohngebiete um Kriegsverbrechen handeln kann. Personen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Die EU erinnert daran, dass es keine militärische Lösung für die Krise in Libyen gibt, und appelliert an alle Parteien, sich erneut zu dem von den Vereinten Nationen unterstützten Dialog zu bekennen und auf eine umfassende politische Lösung der Krise in Libyen hinzuarbeiten, wie dies im Mai 2018 in Paris, im November 2018 in Palermo und im Februar 2019 in Abu Dhabi vereinbart wurde, um den Weg für die Durchführung von nationalen Wahlen zu ebnen.
Die EU bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung der Tätigkeit des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL). Sie fordert alle Parteien nachdrücklich auf, das Waffenembargo uneingeschränkt einzuhalten und von jeglichen Handlungen abzusehen, die den von den Vereinten Nationen unterstützten politischen Dialog weiter untergraben könnten. Außerdem ruft sie die Parteien eindringlich auf, konstruktiv mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit unter libyscher Führung und Eigenverantwortung im Rahmen eines alle Seiten einschließenden politischen Prozesses und unter umfassender Mitwirkung von Frauen eine politische Lösung erreicht wird, die zur Sicherheit, politischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit und nationalen Einheit Libyens führt."
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