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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 6. April 2020 16:04

Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

Der Rat hat am 17. Februar 2020 den Beschluss (GASP) 2020/212[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.

Mit dem Ratsbeschluss werden weitere acht natürliche Personen und zwei Organisationen auf die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gesetzt.

Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien[2], die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.


[1] Am 17.2.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 43 I, S. 6) veröffentlicht.

[2] Die Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Letzte Überprüfung: 1. Februar 2024