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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 8. Dezember 2022 18:20

EU-Ministerinnen und -Minister nehmen Empfehlungen zur frühkindlichen Betreuung und zur Langzeitpflege an

Der Rat nahm zwei Empfehlungen an: 1. zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, und 2. über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege.

Marian Jurečka, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales Tschechiens
Jeder Mensch – vom jüngsten bis zum höchsten Alter – hat ein Recht auf hochwertige und erschwingliche Pflege. Investitionen in Pflege und Betreuung sind wirtschaftlich sinnvoll und verdienen angesichts der Altersentwicklung in der Gesellschaft unsere volle Aufmerksamkeit.
Marian Jurečka, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales Tschechiens
Marian Jurečka, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales Tschechiens

Barcelona-Ziele für 2030

In der Empfehlung des Rates mit Schwerpunkt frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Teilnahme an diesen Diensten zu erhöhen. Sie knüpft an die ursprünglichen „Barcelona-Ziele“ an, die 2002 vom Europäischen Rat festgelegt wurden. Es wird Folgendes empfohlen:

  • Mindestens 45 % der Kinder unter drei Jahren sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. (Für die Mitgliedstaaten, die die Ziele von 2002 noch nicht erreichen, gelten spezifische Ziele.)
  • Mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.

In der Empfehlung werden auch qualitative Aspekte wie das Betreuungsverhältnis und die Gruppengrößen sowie die geografische Verteilung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen behandelt. Hinsichtlich der Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit werden die Mitgliedstaaten ermutigt, den Selbstkostenanteil für Eltern zu begrenzen und Lösungen für Eltern mit untypischen Arbeitszeiten bereitzustellen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern.

Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege

In der Empfehlung über die Langzeitpflege werden Maßnahmen vorgeschlagen, um diese zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger zu machen. Darin wird unter anderem empfohlen, die regionalen Unterschiede in Bezug auf die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Langzeitpflege, insbesondere in ländlichen und von Bevölkerungsrückgang betroffenen Gebieten, abzubauen, für alle Formen der Langzeitpflege die Einhaltung von Qualitätskriterien und -standards sicherzustellen und die Autonomie und die eigenständige Lebensführung zu fördern.

Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen

Eine stärkere Inanspruchnahme von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung erleichtert die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Zudem wird die soziale und kognitive Entwicklung von Kindern und ihr Bildungserfolg gefördert. Dies ist besonders wichtig für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen.

Investitionen in die Langzeitpflege führen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und setzen – da Familien bei der Pflege entlastet werden – Arbeitskräfte für andere Sektoren frei. Langzeitpflege ermöglicht es den Menschen, in Würde zu leben, und kann zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen, da Millionen von Frauen derzeit aufgrund von Betreuungs- oder Pflegeaufgaben vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind oder in Teilzeit arbeiten. Betreuungs- und Pflegepflichten können sich zudem nachteilig auf das Einkommen und die Rente von Frauen auswirken.

Hintergrund und weiteres Vorgehen

Am 7. September stellte die Europäische Kommission die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vor. Die Strategie wurde von zwei Vorschlägen für Empfehlungen des Rates begleitet: eine Empfehlung zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und eine andere über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege

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Letzte Überprüfung: 24. April 2025