Sozialpolitik
Wie die EU politische Maßnahmen zur Förderung sozialer Rechte koordiniert, um ein faireres und inklusiveres europäisches Sozialmodell zu schaffen.
Die EU unterstützt ihre Mitgliedstaaten dabei, die Beschäftigung zu fördern, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, für einen angemessenen Sozialschutz zu sorgen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.
Beschäftigungspolitik und Maßnahmen zur sozialen Inklusion fallen in erster Linie in die Zuständigkeit nationaler Stellen.
Die europäische Säule sozialer Rechte
Mit der europäischen Säule sozialer Rechte sollen faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unterstützt werden.
Durch die Säule wird das Engagement der EU für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in der gesamten EU bekräftigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeitsplätzen, Kompetenzen, Chancengleichheit und sozialer Inklusion.
Ziele der EU für 2030 in Bezug auf soziale Rechte
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 einen Aktionsplan angenommen, in dem der Fahrplan für die Umsetzung der 20 Grundsätze der Säule festgelegt ist. Mit der Annahme der Erklärung von Porto haben die Führungsspitzen der EU ferner drei EU-Zielvorgaben in Bezug auf soziale Rechte begrüßt, die bis 2030 verwirklicht werden sollen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die EU hat Vorschriften für fairere Beschäftigungsbedingungen, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz und zur Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlassen.
Zu den jüngsten politischen Initiativen gehören Vorschriften über Plattformarbeit, angemessene Mindestlöhne und transparentere und vorhersehbarere Arbeitsbedingungen.
Gleichheit
Die EU fördert Gleichstellung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, in der Bildung, im Gesundheitswesen und im öffentlichen Leben.
Der Fokus ihrer Initiativen ist auf die Geschlechtergleichstellung, die Inklusion von Menschen unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit, die Rechte von Menschen mit Behinderung und den Schutz der LGBTQ+-Gemeinschaft gerichtet.
Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit ist in den EU-Verträgen verankert. Dennoch besteht in der EU nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle. Um dieses Gefälle zu überwinden, hat die EU neue Vorschriften zur Entgelttransparenz angenommen.
Um Gleichstellung, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in den Mitgliedstaaten zu fördern, hat die EU Gleichbehandlungsstellen eingerichtet. Die Stellen bieten Diskriminierungsopfern unabhängige Unterstützung, führen Erhebungen durch, veröffentlichen Berichte und geben Empfehlungen zu Diskriminierungsfragen ab.
Investitionen in Bildung und Kompetenzen
Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
Die EU fördert den europäischen Bildungsraum und die Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern auf dem Gebiet der Bildung. Das Ziel besteht darin, widerstandsfähigere und inklusivere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung aufzubauen.
Darüber hinaus arbeitet die EU an neuen Vorschriften, die die Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten verbessern und sie vor Ausbeutung schützen sollen.
Soziale Inklusion
Um die soziale Inklusion in der Gesellschaft zu fördern, hat die EU die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit verboten.
EU-Bürgerinnen und -Bürger sind auch vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt.
Ziel der EU ist es, verschiedene Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten daran, dass alle Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahrnehmen können, vollständig am gesellschaftlichen Leben und an der Wirtschaft teilhaben können und keine Diskriminierung erfahren.
Aktuelle Erklärtexte
Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Entsendung von Arbeitnehmern
EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Letzte Überprüfung: 7. Februar 2025