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Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Beschäftigung und Sozialpolitik), 8. Dezember 2022
Wichtigste Ergebnisse
Plattformarbeit: Ministerinnen und Minister erörterten, wie Arbeitsbedingungen verbessert werden können
Die Ministerinnen und Minister für Beschäftigung erörterten einen Vorschlag des Vorsitzes für einen gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten zu einem Entwurf eines EU-Rechtsakts zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Personen, die Plattformarbeit leisten. Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen die korrekte Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, erleichtern.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll in erster Linie sichergestellt werden, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht. Sie enthält Kriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich bei der Plattform um einen „Arbeitgeber“ handelt, oder ob die Person, die Plattformarbeit leistet, tatsächlich selbstständig erwerbstätig ist.
Obwohl den ganzen Tag über verhandelt wurde und der Vorsitz mehrmals versuchte, einen Kompromiss vorzulegen, gab es keine qualifizierte Mehrheit für eine allgemeine Ausrichtung.
Bessere Arbeitsbedingungen für Lebensmittelzustellerinnen und -zusteller, Fahrerinnen und Fahrer für Ride-Hailing-Dienste sowie für alle, die für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, sind ein Muss. Die Plattformwirtschaft ist ein boomender Sektor, und wir müssen dafür sorgen, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, den Beschäftigungsstatus erhalten, der ihnen zusteht.
Marian Jurečka, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales
Mitgliedstaaten erzielen gemeinsamen Standpunkt zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest
Die Ministerinnen und Minister haben ihren Standpunkt zu einem Vorschlag festgelegt, mit dem die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest verschärft werden. Der Rat möchte, dass die derzeitigen Expositionswerte herabgesetzt werden und die Zählung von Asbestfasern auf der Grundlage einer moderneren Methode erfolgt. Im Falle einer Einigung würde durch die neuen Vorschriften sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in keinem Fall einer Konzentration von mehr als 0,01 Asbestfasern pro cm³ ausgesetzt sind. Das ist eine Herabsetzung des derzeit geltenden Werts auf ein Zehntel. Zudem beschlossen die Mitgliedstaaten, eine modernere und empfindlichere Methode für die Zählung von Asbestfasern anzuwenden, und zwar auf der Grundlage der Elektronenmikroskopie (EM).
Bevor eine vorgeschlagene Überarbeitung in Kraft treten kann, müssen sich der Rat und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.
Ein besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch Asbest rettet Leben. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Asbestexposition am Arbeitsplatz drastisch begrenzen, und ich freue mich, dass sie dazu bereit sind.
Marian Jurečka, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales
Neue Empfehlungen: Langzeitpflege sowie Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder
Der Rat hat eine Empfehlung zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung angenommen. Darin wird Folgendes empfohlen:
Mindestens 45 % der Kinder unter drei Jahren sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. (Für die Mitgliedstaaten, die die Ziele von 2002 noch nicht erreichen, gelten spezifische Ziele.)
Mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.
Eine zweite Empfehlung, zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege, wurde heute ebenfalls angenommen. Darin werden Maßnahmen vorgeschlagen, um Pflege zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger zu machen.
Schließlich führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache über die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung, wobei sie sich insbesondere mit Möglichkeiten zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Qualität, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Pflege- und Betreuungsdiensten im derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Kontext befassten.
Der Vorsitz legte einen Fortschrittsbericht über einen Vorschlag für eine Gleichbehandlungsrichtlinie vor, mit der der Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung über den Bereich der Beschäftigung hinaus erweitert werden soll. Auf die Vorstellung des Herbstpakets des Europäischen Semesters durch die Kommission folgte ein Gedankenaustausch der Ministerinnen und Minister und eine Überprüfung der Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt.
Die Mitgliedstaaten billigten Schlussfolgerungen über die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt sowie Schlussfolgerungen zur Geschlechtergleichstellung in angeschlagenen Volkswirtschaften.
Schließlich erzielten die Mitgliedstaaten eine politische Einigung über eine Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung.
Der Vorsitz unterrichtete die Delegationen über den Sachstand in Bezug auf den Beschluss über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023, über die vom Vorsitz ausgerichteten Konferenzen und über die Treffen der tschechischen Regierung in der Ukraine.
Die Kommission informierte über die geplanten Richtlinien über die Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen und über den Sachstand in Bezug auf die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit.
Schließlich stellte der künftige finnische Vorsitz sein Arbeitsprogramm vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.