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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 4. Dezember 2023 14:40

Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte: Verlängerung der restriktiven Maßnahmen

Der Rat hat heute die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte – die sich gegen Personen und Organisationen richtet, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind –, um weitere drei Jahre bis zum 8. Dezember 2026 verlängert. Die bestehenden restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) werden weiterhin jährlich überprüft.

Derzeit gelten Sanktionen für 67 natürliche und juristische Personen sowie 20 Organisationen.

Für Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, gilt ein Reiseverbot in die EU sowie das Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus wird es Personen und Organisationen in der EU untersagt, den in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen Gelder zur Verfügung zu stellen.

Mit dem heutigen Beschluss wird die Entschlossenheit der EU bekräftigt, Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße anzuprangern, wo immer sie auftreten, und dabei alle Instrumente einzusetzen und zugleich zu bekräftigen, dass die Menschenrechte allgemein gültig, unteilbar und miteinander verknüpft sind und sich wechselseitig bedingen.

Durch die am 7. Dezember 2020 verabschiedete Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte ist es der EU möglich, gezielt gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen – darunter staatliche und nichtstaatliche Akteure – vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind bzw. daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.

Die EU verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und stellt daher sicher, dass die Listen fortlaufend überprüft werden.

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Letzte Überprüfung: 6. Februar 2025