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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 13. Mai 2025 06:10

Bevölkerungsstatistiken: Rat und Parlament einigen sich auf vereinheitlichte Datenerhebung

Der Rat hat eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften erzielt, um sicherzustellen, dass auf EU-Ebene erhobene Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken vollständig, kohärent und vergleichbar sind.

Ziel des neuen Rechtsrahmens ist es, die allgemeine Qualität der Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken durch eine einheitliche Definition des Begriffs „Bevölkerung“ zu verbessern. Außerdem soll der Zugang zu Datenquellen erleichtert und die Erstellung der Statistiken in dieser Hinsicht gestrafft und verbessert werden.

Detaillierte, kohärente und vergleichbare Daten in der gesamten EU

Europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken sind nötig, um EU-Maßnahmen wie die wirtschaftliche und soziale Planung, die Kohäsionspolitik sowie den grünen und den digitalen Wandel zu gestalten, umzusetzen und zu evaluieren. Sie sind außerdem von großer Bedeutung für die Verwaltung und für die Feststellung einer qualifizierten Mehrheit bei der Abstimmung im Rat. Für diese Zwecke stellen die Mitgliedstaaten Eurostat derzeit Daten über die Gesamtbevölkerung auf nationaler Ebene zur Verfügung.

Eine Bewertung durch die europäische Kommission ergab jedoch, dass die Mitgliedstaaten im derzeitigen Rechtsrahmen unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Bevölkerung“ verwenden, was es schwerer macht, die erhobenen Daten zu vergleichen.

Außerdem ist es für die Gestaltung effektiver EU-Maßnahmen in mehreren Sektoren nötig, detailliertere und zeitnähere Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken zu erstellen, u. a. zu sozioökonomischen Merkmalen, Zu- und Abwanderung und zu Gebäudemerkmalen.

Mit den heute vereinbarten neuen Vorschriften wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Entwicklung europäischer Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken geschaffen, um Folgendes zu erreichen:

  • Gewährleistung vollständiger, kohärenter und vergleichbarer Statistiken, die zeitnah bereitgestellt werden
  • Verbesserung der Qualität der Bevölkerungsdaten unter Berücksichtigung der Herausforderungen, vor denen die Mitgliedstaaten stehen
  • Genug Flexibilität, um sich wandelnden politischen Bedürfnissen und neuen Datenquellen anzupassen
  • Vermeidung einer unnötigen Belastung für die nationalen statistischen Stellen durch schrittweise Umsetzung der Änderungen

Hintergrund

Am 20. Januar 2023 legte die Kommission ihren Vorschlag vor, um dem Bedarf an zeitnäheren, häufigeren und detaillierteren europäischen Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken Rechnung zu tragen, insbesondere im Hinblick auf die sich wandelnde demografische Lage, die jüngsten Ab- und Zuwanderungstrends, den Klimawandel und den digitalen Wandel.

Am 21. Juni 2023 einigte sich der Rat auf sein Verhandlungsmandat und überarbeitete es am 6. März 2024. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament wurden am 8. November 2023 aufgenommen und mit der heute erzielten vorläufigen Einigung abgeschlossen.

Nächste Schritte

Bei der heute erzielten Einigung handelt es sich um eine vorläufige Einigung. Es wird weitere Arbeit technischer Natur unternommen werden, um den vereinbarten Text fertigzustellen. Dieser wird dann vom Rat und vom Parlament bestätigt, bevor er nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen von beiden Organen förmlich angenommen werden kann.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 13. Mai 2025