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  • Rat der Europäischen Union
  • Erklärungen und Bemerkungen
  • 4. Juni 2025 11:13

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen anzuschließen

Am 20. Mai 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/9601 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen angenommen.

Mit dem Beschluss des Rates wurden drei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die Republik Moldau und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.


1ABl. L, 2025/960, 20.5.2025, ELI:http://data.europa.eu/eli/dec/2025/960/oj.

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Letzte Überprüfung: 5. Juni 2025