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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 29. Juli 2025 12:58

Sanktionen gegen Terrorismus: Rat erneuert EU-Terroristenliste

Der Rat hat heute beschlossen, die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen, zu erneuern. Dabei wurde eine verstorbene Person von der Liste gestrichen; der Rest blieb unverändert.

Derzeit unterliegen 13 Personen sowie 22 Vereinigungen und Körperschaften den geltenden restriktiven Maßnahmen, die das Einfrieren von Geldern und anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen in den EU-Mitgliedstaaten umfassen. Ferner dürfen Wirtschaftsteilnehmer aus der EU denjenigen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Die EU-Terroristenliste, d. h. die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP festgelegte Sanktionsregelung, wird getrennt von der EU-Regelung zur Umsetzung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates 1267 (1999), 1989 (2011) und 2253 (2015) geführt, die auf Al-Qaida und auf ISIL/Da'esh abzielt.

Die EU kann auch autonom restriktive Maßnahmen gegen ISIL/Da'esh und Al-Qaida und gegen Personen und Organisationen, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie unterstützen, verhängen.

Die EU-Terroristenliste besteht auch getrennt von dem im Januar 2024 angenommenen Sanktionsrahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen, erleichtern oder ermöglichen.

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Letzte Überprüfung: 30. Juli 2025