Dokument: DEU-BP-12001

Bezeichnung:
ERSATZ-PERSONALAUSWEIS_(BERECHTIGT NICHT ZUM VERLASSEN DEUTSCHLANDS)_SUBSTITUTE IDENTITY CARD_(DOES NOT PERMIT THE HOLDER TO EXIT GERMANY) _ SUBSTITUT DE CARTE D'IDENTITÉ_(NE PERMET PAS DE VOYAGER EN DEHORS DE L'ALLEMAGNE)
Ausstellendes Land:
DEU - Deutschland • BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND •
Dokumentennummer - Version:
12001
Erstmals ausgestellt am:
09/07/2015
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Dokument zum Nachweis der Identität für Staatsangehörige des folgenden Landes: DEU - Deutschland • BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND •
Kein Reisedokument. Dokument berechtigt nicht zum Verlassen Deutschlands.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
210
Höhe (mm):
105
Anzahl der Seiten:
6
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
3 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes. Zu den Zielen der neuen Vorschriften gehört es, die unerlaubte Ausreise sogenannter ausländischer Kämpfer aus Deutschland zu verhindern, indem diesen Staatsbürgern nicht nur der Reisepass, sondern nun auch der Personalausweis entzogen wird. Damit sich diese Personen weiterhin ausweisen können, wird ihnen stattdessen ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt, der den Inhaber nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Deutschland • BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND •