Dokument: FRA-DO-01002
Bezeichnung:
O.F.I.I.
Ausstellendes Land:
FRA - Frankreich • RÉPUBLIQUE FRANÇAISE •
Dokumentennummer - Version:
01002
Erstmals ausgestellt am:
01/03/2011
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Stempel des OFII (Office français de l'immigration et de l'intégration - französisches Amt für Einwanderung und Integration) in Pässen von ausländischen Staatsangehörigen, die im Besitz eines Visums der Kategorie D für den längerfristigen Aufenthalt mit einer Dauer von mehr als drei, jedoch weniger als zwölf Monaten und eines OFII-Aufklebers (FRA-XO-07002) sind.
Breite (mm):
40
Höhe (mm):
20
Anzahl der Seiten:
Stempelabdruck
Ausstellende Behörde:
Aus- und/oder Einwanderungsbehörde
Diplomatische Vertretung:
nein
Nummer(n) des Stempels:
/
Seit dem 1. Juni 2009 stellen die Konsulate bestimmten Gruppen von ausländischen Staatsangehörigen (Ehegatten französischer Staatsbürger, die unter die Rubrik "Privat- und Familienleben" fallen, Zeitarbeitnehmer mit einem Vertrag von weniger als zwölf Monaten, Studenten, Besucher und abhängig Beschäftigte, die eine Tätigkeit mit einer Dauer von weniger als zwölf Monaten ausüben) Visa für den längerfristigen Aufenthalt mit einer einjährigen Gültigkeitdauer aus, so dass sie keinen Aufenthaltstitel beantragen müssen.
Nach seiner Einreise nach Frankreich muss der ausländische Staatsangehörige mit seinem Pass und dem darin enthaltenen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, einer Bescheinigung über einen Wohnsitz in Frankreich, einem ärztlichen Attest und einem Lichtbild bei der für seinen Wohnort zuständigen Gebietsdirektion des OFII erscheinen und eine Gebühr entrichten.
Der ausländische Staatsangehörige ist nur dann zum Aufenthalt in Frankreich berechtigt, wenn er diese Formalitäten innerhalb von drei Monaten nach seiner Einreise in Frankreich erledigt hat und dies durch einen Feuchtstempelabdruck des OFII bestätigt wurde.
Gebietsdirektionen: Amiens, Besançon, Bordeaux, Bobigny, Caen, Cayenne, Cergy, Clermont-Ferrand, Créteil, Dijon, Grenoble, La Réunion, Lille, Limoge, Lyon, Marseille, Metz, Montpellier, Montrouge, Nantes, Nice, Orléans, Paris, Pointe-à-Pitre, Poitiers, Rennes, Reims, Rouen, Strasbourg, Toulouse.
Die vorstehende Liste kann in der Folge aufgrund der Einrichtung neuer Gebietsdirektionen ergänzt werden.
Dokumentenelement (wenn keine andere Angabe zutrifft)
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Frankreich • RÉPUBLIQUE FRANÇAISE •