Dokument: ROU-BO-05002

Bezeichnung:
CARTE DE IDENTITATE _ IDENTITY CARD
Ausstellendes Land:
ROU - Rumänien • ROMÂNIA •
Dokumentennummer - Version:
05002
Erstmals ausgestellt am:
28/03/2025
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Personalausweis für Staatsangehörige des folgenden Landes: ROU - Rumänien • ROMÂNIA • In der Europäischen Union und den assoziierten Schengen-Ländern gültiges Reisedokument.
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
86
Höhe (mm):
54
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
2 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
0 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
2 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Der Mikrochip enthält keine Fingerabdrücke.
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
4 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
2 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
14 Jahr(e)
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
5 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
14 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
18 Jahr(e)
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
10 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
18 Jahr(e)
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
50 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
70 Jahr(e)
Für die Ausgabe von Personalausweisen durch die zuständigen Behörden gelten die folgenden Rechtsakte: Dringlichkeitsverordnung Nr. 97/2005 der Regierung über Dokumente in Bezug auf die Registrierung, den Wohnsitz, den Aufenthaltsort und die Identität rumänischer Staatsangehöriger, in neu veröffentlichter Fassung mit späteren Änderungen und Ergänzungen; Beschluss Nr. 295/2021 der Regierung zur Genehmigung der methodologischen Vorschriften für die einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 97/2005 der Regierung über Dokumente in Bezug auf die Registrierung, den Wohnsitz, den Aufenthaltsort und die Identität rumänischer Staatsangehöriger und zur Festlegung der Form und des Inhalts von Identitätsdokumenten, Dokumenten zum Nachweis des Wohnsitzes und Dokumenten über Grundeigentum; Verordnung Nr. 69/2002 der Regierung über die rechtliche Regelung für elektronische Personalausweise, in der später geänderten und ergänzten Fassung
Der elektronische Personalausweis wird vom staatseigenen Unternehmen "Imprimeria Națională S.A." hergestellt und vom Zentrum für die Personalisierung von Reisepässen im Rahmen eines zentralisierten Systems personalisiert. Der elektronische Personalausweis wird wie folgt ausgestellt: für Minderjährige von 0 bis 12 Jahren ohne Fingerabdrücke; für Minderjährige ab dem Alter von 12 Jahren mit Fingerabdrücken. Informationen über den Wohnsitz bzw. die Anschrift des Inhabers in Rumänien sind in elektronischem Format auf dem Mikrochip gespeichert.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Rumänien • ROMÂNIA •