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Humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe für die Ukraine
Die EU hat der Ukraine und ihrer Bevölkerung seit Beginn der groß angelegten Invasion Russlands Soforthilfe geleistet. Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber humanitärer Hilfe für die Ukraine.

Syrien
Die EU steht den Menschen in Syrien zur Seite. Sie unterstützt einen friedlichen und inklusiven Übergang in Syrien sowie die Achtung der Menschenrechte und die sozioökonomische Erholung des Landes.

EU-Unterstützung für die Ukraine: Energiesicherheit und Infrastruktur
Die EU hat viel unternommen, um die Energieversorgungssicherheit der Ukraine sowie ihren Verkehrs‑ und Konnektivitätssektor angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu unterstützen.

Zivile und militärische Missionen und Operationen
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ermöglicht der EU, zivile und militärische Missionen und Operationen außerhalb der EU zu entsenden, indem sie dazu die operativen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten nutzt.

Humanitäre Hilfe
Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber humanitärer Hilfe für von Katastrophen betroffene Menschen weltweit. Mit ihrer Hilfe will die EU Leben retten, menschliches Leid verhindern bzw. lindern und die Menschenwürde wahren.

Zusammenarbeit der EU mit den Vereinten Nationen
Die EU bekennt sich zu einem multilateralen System, in dessen Zentrum starke und handlungsfähige Vereinte Nationen stehen. Der Rat der EU legt jährlich die Prioritäten der EU für die Vereinten Nationen und die VN-Generalversammlung fest.

Welche Arten von Sanktionen verhängt die EU?
EU-Sanktionen können sich gegen Regierungen von Nicht-EU-Staaten, Organisationen und Einzelpersonen richten. Die EU kann restriktive Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Resolutionen, zur Verschärfung der VN-Sanktionen oder aus eigener Initiative verhängen.

Afghanistan
Die EU steht an der Seite der afghanischen Bevölkerung und ist weiterhin entschlossen, für die Rechte der afghanischen Frauen einzutreten und das Land auf seinem Weg zu Stabilität, Frieden und Wohlstand zu unterstützen.

Konsularischer Schutz
Bürgerinnen und Bürger der EU haben das Recht, in einem Drittland Hilfe von den Botschaften oder Konsulaten aller EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, wenn ihr eigener Mitgliedstaat in diesem Land keine diplomatische Vertretung hat.

Katastrophenschutz der EU
Jedes Land der Welt kann über das EU-Katastrophenschutzverfahren Hilfe anfordern, wenn ein Notfall seine Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung übersteigt.
