Standpunkt der EU zur Lage im Nahen Osten
Auf aufeinanderfolgenden Tagungen des Europäischen Rates zwischen 2023 und 2026 haben die Staats- und Regierungschefs der EU Schlussfolgerungen zur Lage im Nahen Osten angenommen. Der Inhalt der Seite gibt die jüngsten Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 wider.
Iran
Die Entwicklungen in Iran und in der gesamten Region bedrohen die regionale und globale Sicherheit. Der Europäische Rat ruft zu Deeskalation und größtmöglicher Zurückhaltung auf sowie zum Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur und zur uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts durch alle Parteien, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts. In diesem Zusammenhang fordert er ein Moratorium für Angriffe auf Anlagen der Energie- und Wasserversorgung.
Der Europäische Rat beklagt den Verlust von Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, und er überwacht genau die weitreichenden Auswirkungen der Feindseligkeiten, insbesondere auf die wirtschaftliche Stabilität.
Der Europäische Rat verurteilt entschieden die willkürlichen militärischen Angriffe Irans gegen Länder in der Region und bekundet seine Solidarität mit den betroffenen Ländern. Er ruft Iran und seine Stellvertreter auf, im Sinne der Resolution des VN-Sicherheitsrates UNSCR 2817, die vollständig umgesetzt werden sollte, diese Angriffe unverzüglich einzustellen und die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Länder in der Region zu achten.
Der Europäische Rat betont, wie wichtig ein abgestimmtes Vorgehen ist, um die Partner bei der Stärkung der Drohnenabwehr- und Luftverteidigungsfähigkeiten zu unterstützen. In diesem Zusammenhang begrüßt er die Bereitschaft der Ukraine, den Golfstaaten Unterstützung und Expertise in Bezug auf Luftverteidigung und Drohnenabwehrsysteme bereitzustellen.
Die Europäische Union unterstützt entschieden und unmissverständlich die Mitgliedstaaten in der Nähe der Region. Sie begrüßt die von den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang bereitgestellte Unterstützung, insbesondere die Verlegung militärischer Mittel in den östlichen Mittelmeerraum und zur Unterstützung Zyperns. Der Europäische Rat nimmt die Absicht Zyperns zur Kenntnis, Gespräche mit dem Vereinigten Königreich über die Stützpunkte des Vereinigten Königreichs in Zypern aufzunehmen, und ist bereit, nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Maritime Sicherheit
Der Europäische Rat erinnert daran, dass der regionale Luftraum geschützt, die maritime Sicherheit gewährleistet und die Freiheit der Schifffahrt geachtet werden muss, und er verurteilt alle Handlungen, die die Schifffahrt gefährden oder die Ein- und Ausfahrt von Schiffen in der Straße von Hormus verhindern.
Der Europäische Rat hebt die Rolle der maritimen Verteidigungsoperationen EUNAVFOR ASPIDES und EUNAVFOR ATALANTA hervor und fordert deren Verstärkung durch mehr Mittel im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten.
Der Europäische Rat begrüßt die von den Mitgliedstaaten angekündigten verstärkten Bemühungen, darunter eine intensivere Abstimmung mit den Partnern in der Region, um die Freiheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus sicherzustellen, sobald die Bedingungen erfüllt sind.
Auswirkungen der anhaltenden Feindseligkeiten
Die Europäische Union wird ihre Sicherheit und ihre Interessen weiterhin schützen, wobei sie mit regionalen und globalen Partnern zusammenarbeiten wird, um den Auswirkungen der andauernden Feindseligkeiten entgegenzuwirken. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten unternehmen alle nötigen Schritte, um die Sicherheit der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger in der Region zu gewährleisten, unter anderem indem die Voraussetzungen für ihre sichere Ausreise geschaffen werden.
Der Europäische Rat ersucht die Kommission, dem Rat weiterhin über die möglichen Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen auf die EU in den Bereichen Energieversorgungssicherheit, Energiepreise, Versorgungsketten und Migration Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen. Er fordert ferner eine Koordinierung auf EU-Ebene, auch in Bezug auf die möglichen Auswirkungen auf die innere Sicherheit.
Auch wenn der Konflikt nicht zu unmittelbaren Migrationsströmen in die Europäische Union geführt hat, betont der Europäische Rat, wie wichtig es ist, auf der Grundlage der Instrumente und Strategien, die die EU in den letzten Jahren entwickelt hat, ein hohes Maß an Wachsamkeit aufrechtzuerhalten und das erforderliche Maß an Vorsorge zu gewährleisten.
Auf der Grundlage der Lehren aus der Migrationskrise von 2015 und um eine ähnliche Situation zu vermeiden, ist die EU bereit, ihre diplomatischen, rechtlichen, operativen und finanziellen Instrumente in vollem Umfang zu mobilisieren, um unkontrollierte Migrationsbewegungen in die EU zu verhindern und die Sicherheit in Europa zu wahren. Die Sicherheit und die Kontrolle der Außengrenzen der Europäischen Union werden weiter verstärkt. Der Europäische Rat betont, wie wichtig es ist, mit Partnern in der Region zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sie die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten.
Proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten
Die Europäische Union wird weiterhin mit Partnern in der Region zusammenarbeiten, um zu Deeskalation und regionaler Stabilität beizutragen. Sie ist bereit, an allen diplomatischen Bemühungen mitzuwirken, die darauf abstellen, Spannungen abzubauen und eine dauerhafte Lösung zur Beendigung der Feindseligkeiten zu finden, zu verhindern, dass Iran Atomwaffen erlangt, und seine destabilisierenden Aktivitäten, einschließlich seines Programms für ballistische Raketen, zu beenden.
Der Europäische Rat bekräftigt, dass es Iran niemals gestattet werden darf, Atomwaffen zu erlangen, und dass es seinen rechtsverbindlichen Verpflichtungen hinsichtlich nuklearer Sicherungsmaßnahmen gemäß dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen nachkommen muss. Der Europäische Rat fordert Iran nachdrücklich auf, die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation wieder aufzunehmen.
Der Europäische Rat fordert das iranische Regime auf, die Gewalt und Repression gegen seine eigene Bevölkerung einzustellen. Er fordert die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bevölkerung, einschließlich des Rechts, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden.
Gazastreifen und Westjordanland
Der Europäische Rat hat die sich verschlechternde Lage im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich in Ostjerusalem, erörtert, die Anlass zu großer Besorgnis gibt. Er bekräftigt das Bekenntnis der Europäischen Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates (UNSCR), bei der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden leben.
Gaza-Friedensplan
Der Europäische Rat fordert erneut, dass alle Parteien die Bestimmungen zur Waffenruhe sowie alle anderen Bestimmungen der Resolution UNSCR 2803 unter Achtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates sowie der einschlägigen internationalen politischen und rechtlichen Grundsätze vollständig umsetzen.
In diesem Zusammenhang fordert er die dauerhafte Entwaffnung der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, den vollständigen Abzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen und den Einsatz der temporären Internationalen Stabilisierungstruppe, wie im Umfassenden Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts dargelegt.
Die Europäische Union ist bereit, an der Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts gemäß der Resolution UNSCR 2803 des VN-Sicherheitsrates zu arbeiten. Was die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) betrifft, so appelliert der Europäische Rat an alle Parteien, den Grenzübergang Rafah wieder zu öffnen, die Kontrollen zu erleichtern und die Zahl der Grenzüberquerungen zu erhöhen. Er fordert ferner eine Beschleunigung der Vorbereitungen für den Ausbau der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS).
Wiederaufbau des Gazastreifens
Die Europäische Union wird mit internationalen und regionalen Akteuren zusammenarbeiten, um im Einklang mit dem Völkerrecht zum Wiederaufbau und zur Neuentwicklung des Gazastreifens beizutragen. Zudem wird sie die Palästinensische Behörde weiterhin unterstützen, einschließlich bei ihrer laufenden Reformagenda, damit diese auf sichere und wirksame Weise wieder die Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen kann.
Der Europäische Rat fordert Israel auf, einbehaltene Steuer- und Zolleinnahmen umgehend freizugeben und die Korrespondenzbankdienstleistungen zwischen israelischen und palästinensischen Banken auszuweiten, denn beides ist erforderlich, um das reibungslose Funktionieren der Palästinensischen Behörde sicherzustellen und wesentliche Dienste für die Bevölkerung zu erbringen.
Humanitäre Lage
Der Europäische Rat beklagt die weiterhin katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen und fordert Israel auf, dafür zu sorgen, dass humanitäre Hilfe in großem Umfang unverzüglich und ungehindert nach Gaza gelangt und im gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt wird – auch über den Seekorridor von Zypern, um die Landwege zu ergänzen –, und es den Vereinten Nationen und ihren Agenturen sowie humanitären Organisationen zu ermöglichen, unabhängig und unparteiisch zu arbeiten, um Leben zu retten und Leid zu verringern.
Er fordert Israel auf, seine Entscheidung in Bezug auf das Gesetz über die Registrierung nichtstaatlicher Organisationen rückgängig zu machen, die Grenzübergänge im Gazastreifen wieder zu öffnen und seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, einschließlich dem humanitären Völkerrecht, umfassend nachzukommen. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass der Schutz von Zivilpersonen jederzeit gewährleistet sein muss.
Westjordanland und Gewalt von Siedlern
Der Europäische Rat verurteilt entschieden das einseitige Vorgehen Israels, das auf die Ausweitung seiner Präsenz im Westjordanland, einschließlich in Ostjerusalem, abzielt und das durch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 für rechtswidrig erklärt wurde, und appelliert an die Regierung Israels, diese Entscheidungen rückgängig zu machen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die palästinensische Bevölkerung in den besetzten Gebieten zu schützen. Der Europäische Rat fordert erneut dazu auf, den Status quo der Heiligen Stätten Jerusalems zu bewahren und zu achten.
Der Europäische Rat verurteilt entschieden die anhaltende und zunehmende Gewalt von Siedlern gegen palästinensische Zivilpersonen, auch die Gewalt gegen christliche Gemeinschaften, und fordert den Rat erneut auf, die Arbeit an weiteren restriktiven Maßnahmen gegen extremistische Siedler sowie gegen Einrichtungen und Organisationen, die sie unterstützen, voranzubringen.
Libanon
Der Europäische Rat ist zutiefst besorgt über die Zunahme der Feindseligkeiten in Libanon und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, darunter massive Vertreibungen, Leid und der Verlust von Menschenleben. Er ruft zu Deeskalation, zum Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie zur Achtung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, auf.
Die Europäische Union wird Libanon, seiner Regierung und seiner Bevölkerung weiterhin zur Seite stehen und sie wird auf ihre Notfallreserven zurückgreifen, um der betroffenen Zivilbevölkerung zu helfen. Die Europäische Union wird die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des libanesischen Staates sowie seine Bemühungen um den Aufbau funktionierender Staatlichkeit weiterhin unterstützen.
Der Europäische Rat verurteilt auf das Schärfste die Entscheidung der Hisbollah, zur Unterstützung Irans Israel anzugreifen, und fordert die Hisbollah nachdrücklich auf, diese Handlungen unverzüglich einzustellen. Er begrüßt die Entscheidung der libanesischen Regierung, die militärischen Aktivitäten der Hisbollah zu verbieten. Die Europäische Union unterstützt die Bemühungen der Regierung, die libanesischen Streitkräfte zu stärken, um die Kontrolle über das gesamte libanesische Hoheitsgebiet zu erlangen.
Der Europäische Rat fordert erneut alle Parteien zur Achtung und Umsetzung der Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens vom 27. November 2024 sowie zur vollständigen Umsetzung der Resolution des VN-Sicherheitsrates UNSCR 1701 auf. Der Europäische Rat fordert Israel auf, von einer weiteren Eskalation durch Luft- oder Bodenoperationen abzusehen und die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Libanons zu achten. Er fordert alle Seiten auf, den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sicherzustellen und von Handlungen abzusehen, die zu weiteren Vertreibungen führen.
Der Europäische Rat bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL), der eine grundlegende Stabilisierungsfunktion zukommt. Der Europäische Rat verurteilt die inakzeptablen gezielten Angriffe auf das Personal der UNIFIL und fordert eine gründliche Untersuchung. Derartige Angriffe auf VN-Friedensicherungskräfte stellen eine schwere Verletzung des Völkerrechts dar, sind vollkommen inakzeptabel und müssen unverzüglich eingestellt werden.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 (Volltext):
Frühere Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 18. Dezember 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 23. Oktober 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 26. Juni 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 20. März 2025
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 19. Dezember 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 17. Oktober 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 27. Juni 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 21./22. März 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 26./27. Oktober 2023
- Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zur Lage im Nahen Osten, 15. Oktober 2023
Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Rates
- Erklärung der Führungsspitzen zur zweiwöchigen Waffenruhe zwischen den Vereinigten Staaten und Iran (Pressemitteilung, 8. April 2026)
- Gemeinsame Erklärung von Präsident Costa und Präsidentin von der Leyen nach der Videokonferenz mit den Staats- und Regierungschefs mehrerer Länder des Nahen Ostens über den Krieg in Iran (Pressemitteilung, 9. März 2026)
- Gemeinsame Erklärung von Präsident Costa und Präsidentin von der Leyen zu den Entwicklungen in Iran (Pressemitteilung, 28. Februar 2026)
- Erklärung von Präsident António Costa nach seiner Teilnahme am Gipfel von Scharm El-Scheich (Pressemitteilung, 13. Oktober 2025)
- Rede von Präsident António Costa auf der hochrangigen Konferenz zur Zweistaatenlösung (Pressemitteilung, 23. September 2025)
Erklärungen des Hohen Vertreters im Namen der EU
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu dem von den Vereinigten Staaten und Iran vereinbarten Waffenstillstand (Pressemitteilung, 9. April 2026)
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zu den Entwicklungen im Nahen Osten (Pressemitteilung, 1. März 2026)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum umfassenden Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts (Pressemitteilung, 10. Oktober 2025)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Gazastreifen (Presseerklärung, 2. Oktober 2025)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Schließung des Grenzübergangs an der Allenby-/König-Hussein-Brücke (Presseerklärung, 27. September 2025)
- Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union (Pressemitteilung, 30. August 2025)
- Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Lage im Land (Pressemitteilung, 24. Juli 2025)
- Israel/Iran: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union (Pressemitteilung, 14. Juni 2025)
- Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur jüngsten Welle der Gewalt (Pressemitteilung, 11. März 2025)
- Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU: Union begrüßt Abkommen zur Waffenruhe und Freilassung von Geiseln im Gazastreifen (Pressemitteilung, 18. Januar 2025)
- Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Sturz des Assad-Regimes, 9. Dezember 2024
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu den Gesetzen in Bezug auf das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) (Pressemitteilung, 31. Oktober 2024)
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zu den jüngsten Angriffen auf die UNIFIL (Pressemitteilung, 13. Oktober 2024)
- Iran: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu dem iranischen Angriff auf Israel (Pressemitteilung, 1. Oktober 2024)
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur militärischen Eskalation zwischen Israel und der Hisbollah (Pressemitteilung, 26. September 2024)
- Israel/Palästina: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU (Pressemitteilung, 9. August 2024)
- Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zu humanitären Pausen in Gaza (Pressemitteilung, 12. November 2023)
Weitere Informationen
EU-Sanktionen gegen Iran
Syrien
Humanitäre Hilfe der EU für die palästinensische Bevölkerung
Letzte Überprüfung: 19. Juni 2026