Venezuela
Die EU ist besorgt über die Lage in Venezuela und fordert die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte. Sie leistet humanitäre Hilfe für Venezolanerinnen und Venezolaner in Not und hat Sanktionen mit dem Ziel erlassen, demokratische Lösungen herbeizuführen.
Die Krise in Venezuela
Venezuela befindet sich in einer tiefen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise, die schwere Auswirkungen auf die Bevölkerung des Landes hat. Öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Wasser- und Sanitärversorgung und Bildung sind zusammengebrochen, und es mangelt an Gütern des Grundbedarfs.
Nach Angaben der Vereinten Nationen haben in Venezuela 7,9 Millionen Menschen (d. h. 27,7 % der Bevölkerung) Bedarf an humanitärer Hilfe. Rund 56 % der Bevölkerung leben in extremer Armut.
Im Hinblick auf die Ernährungssicherheit ist die Lage in Venezuela nach wie vor kritisch: 15 % der Gesamtbevölkerung (rund 4 Millionen Menschen) benötigen dringend Ernährungshilfe und 40 % sind von mittelschwerer bis schwerer Ernährungsunsicherheit betroffen. Rund 62 % der Bevölkerung haben keinen regelmäßigen Zugang zu Wasser.
Seit 2015 sind fast 7,9 Millionen Venezolanerinnen und Venezolaner aus ihrem Land geflohen oder ausgewandert. Die Mehrheit (mehr als 6,9 Millionen Menschen) wurde von lateinamerikanischen und karibischen Ländern aufgenommen. Menschen aus Venezuela stellen derzeit nach jenen aus Afghanistan die zweitgrößte Gruppe von Asylbewerberinnen und -bewerbern in der EU dar.
Bis zu 30 % der schulpflichtigen Kinder besuchen nicht regelmäßig die Schule, und 13 % nehmen überhaupt nicht am Bildungssystem teil. 70 % der Bevölkerung haben keinen Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems mehr. Ausbrüche von Krankheiten wie Malaria und Dengue betreffen häufig die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Die bereits katastrophale humanitäre Lage wird durch die sich verschlechternde Wirtschaftslage mit einer Inflationsrate, die nach Angaben des Internationalen Währungsfonds im Jahr 2025 bei 270 % lag, noch weiter verschärft.
Darüber hinaus werden die humanitären Ressourcen durch von der Natur oder vom Menschen verursachte Gefahren wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Ölverschmutzungen und bewaffnete Gewalt noch stärker belastet.
Die Europäische Union hat sich mit ihren venezolanischen und internationalen Partnern stets für eine friedliche, demokratische und inklusive Lösung zur Beendigung der Krise unter venezolanischer Führung eingesetzt.
US-Intervention in Venezuela
Die Hohe Vertreterin rief alle Akteure zu Ruhe und Zurückhaltung auf, um eine Eskalation zu vermeiden und eine friedliche Lösung der Krise herbeizuführen.
Die Hohe Vertreterin erinnerte daran, dass die Grundsätze des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen unter allen Umständen gewahrt werden müssen. Die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen tragen eine besondere Verantwortung für die Wahrung dieser Grundsätze, die Pfeiler der internationalen Sicherheitsarchitektur sind.
Die EU hat wiederholt erklärt, dass Nicolás Maduro nicht über die Legitimität eines demokratisch gewählten Präsidenten verfügt, und sie hat sich für einen friedlichen Übergang des Landes zur Demokratie unter venezolanischer Führung ausgesprochen, bei dem die Souveränität des Landes geachtet wird. Das Recht des venezolanischen Volkes, über seine Zukunft zu bestimmen, muss geachtet werden.
Auch für die EU ist es Priorität, die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und den Drogenhandel, die weltweit eine erhebliche Sicherheitsbedrohung darstellen, zu bekämpfen. Gleichzeitig betonte die Hohe Vertreterin, dass diese Herausforderungen durch eine dauerhafte Zusammenarbeit unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der Grundsätze der territorialen Unversehrtheit und Souveränität angegangen werden müssen.
Die EU steht in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten sowie mit regionalen und internationalen Partnern, um den Dialog mit allen beteiligten Parteien zu unterstützen und zu erleichtern; dadurch soll eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte, demokratische, inklusive und friedliche Lösung der Krise unter venezolanischer Führung gefunden werden.
Die Achtung des Willens der venezolanischen Bevölkerung ist für Venezuela nach wie vor der einzige Weg, die Demokratie wiederherzustellen und die derzeitige Krise zu überwinden.
Zu diesem kritischen Zeitpunkt ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Akteure die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt achten. Alle derzeit in Venezuela inhaftierten politischen Gefangenen müssen bedingungslos freigelassen werden.
Die Konsularbehörden der EU-Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU – auch derer, die illegal in Venezuela inhaftiert sind – zu gewährleisten.
Präsidentschaftswahlen 2024
Nach den Menschenrechtsverletzungen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen in Venezuela vom 28. Juli 2024 ist die EU nach wie vor äußerst besorgt.
Auf den nachfolgenden Tagungen des Europäischen Rates im Oktober und Dezember 2024 forderten die Führungsspitzen der EU die venezolanischen Behörden auf,
- den demokratischen Willen der venezolanischen Bevölkerung anzuerkennen,
- Gewaltanwendung, Repression und Schikane gegenüber der Opposition und der Zivilgesellschaft zu beenden,
- politische Gefangene freizulassen,
- die grundlosen Anschuldigungen gegen EU-Länder einzustellen und den in Venezuela inhaftierten EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern umfassenden konsularischen Zugang zu gewähren und
- Venezuelas Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts einzuhalten.
Sie haben ferner betont, dass lediglich vollständige und unabhängig überprüfbare Ergebnisse akzeptiert und anerkannt würden. Die EU wird alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente mobilisieren, um die Demokratie und einen friedlichen und inklusiven Übergang in Venezuela zu unterstützen.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 19. Dezember 2024
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 17. Oktober 2024
Erklärungen im Namen der EU:
- Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union (Pressemitteilung, 10. Januar 2025)
- Venezuela: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu den jüngsten Entwicklungen nach den Wahlen (24. August 2024)
- Venezuela: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu den Entwicklungen nach den Wahlen (4. August 2024)
Humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Venezuelas
Seit 2016 hat die EU Venezuela humanitäre Soforthilfe in Höhe von 572 Mio. € bereitgestellt. 2026 wurden rund 52 Mio. € ausgezahlt, um den dringendsten Bedarf der venezolanischen Bevölkerung zu decken.
Mit diesen Mitteln wird ein Beitrag zur Hilfe für bedürftige Venezolanerinnen und Venezolaner geleistet, sowohl in Venezuela als auch in den Nachbarländern. Die humanitäre Hilfe der EU wird über VN-Organisationen, internationale Nichtregierungsorganisationen (NRO) und das Rote Kreuz geleistet.
Die Hilfe ist insbesondere für gefährdete Gruppen wie Kinder, Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, ältere Menschen sowie indigene Gruppen bestimmt.
Die Finanzierung innerhalb des Landes konzentriert sich auf die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung, Schutzhilfe, Wasser, Sanitäreinrichtungen, Hygiene, Bildung in Notsituationen und Ernährungs- und Nahrungsmittelhilfe sowie auf die Unterstützung der Katastrophenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeiten.
Der Schwerpunkt bei der Hilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene liegt auf den medizinischen Notfalldiensten, der Nahrungsmittelhilfe, der Bereitstellung rechtlicher Informationen und Unterstützung, Schutzinitiativen (insbesondere gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel), der Bildung in Notsituationen und Unterkünften.
Erdbeben vom 24. Juni 2026
Nach den verheerenden Erdbeben, von denen Venezuela am 24. Juni heimgesucht wurde, hat die EU im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens Rettungsteams und andere Soforthilfe nach Venezuela entsandt.
Darüber hinaus wurde der EU-Satellitendienst Copernicus in den Kartierungsmodus für den Katastrophenfall geschaltet, um aktuelle und genaue Satellitenbilder und andere Geodaten kostenlos bereitzustellen.
Entsprechend der Entwicklung des Bedarfs vor Ort ist die EU bereit, weitere Hilfe zu leisten.
Sanktionen im Zusammenhang mit Venezuela
Der Rat hat am 13. November 2017 Sanktionen angesichts der Lage in Venezuela verhängt. Dazu gehören unter anderem:
- ein Embargo für Waffen und zu interner Repression verwendete Ausrüstung,
- ein Reiseverbot für Einzelpersonen und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf Einzelpersonen und Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen sowie für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela verantwortlich sind.
Ziel dieser Sanktionen ist es, dass gemeinsame demokratische Lösungen gefunden werden, die dem Land politische Stabilität bringen, und somit für die dringenden Bedürfnisse der venezolanischen Bevölkerung gesorgt werden kann. Sie wurden so gestaltet, dass sie der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden. Die Aufhebung dieser Sanktionen wird von greifbaren Fortschritten bei den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela sowie von konkreten Schritten hin zu einem echten Dialog und einem demokratischen Übergang abhängig sein.
Die Sanktionen gelten derzeit für 69 Personen und wurden zuletzt bis zum 10. Januar 2027 verlängert.
Weitere Informationen
Krisenreaktion
Humanitäre Hilfe
Warum verhängt die EU Sanktionen?
Letzte Überprüfung: 29. Juni 2026