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Syrien

Die EU steht den Menschen in Syrien zur Seite. Sie unterstützt einen friedlichen und inklusiven Übergang in Syrien sowie die Achtung der Menschenrechte und die sozioökonomische Erholung des Landes.

Erneuerte Beziehungen zu Syrien

Nach dem Sturz des kriminellen Al-Assad-Regimes im Jahr 2024 und anderen politischen Entwicklungen in Syrien hat die EU wichtige Schritte unternommen, um ihre bilateralen Beziehungen zu Syrien zu stärken, darunter:

  • Die Wiederherstellung der vollständigen Anwendung des Kooperationsabkommens EU-Syrien
  • Die Aufhebung aller Wirtschaftssanktionen gegen Syrien, mit Ausnahme von Sanktionen aus Sicherheitsgründen

Schlussfolgerungen des Rates zu Syrien

Die Maßnahmen in Bezug auf Syrien richten sich nach den Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2025, in denen die EU ihre Entschlossenheit bekräftigt, an der Seite der syrischen Bevölkerung zu stehen und einen friedlichen und inklusiven Übergang unter syrischer Führung und Eigenverantwortung zu unterstützen, um dazu beizutragen, eine bessere Zukunft für alle Menschen im Land zu schaffen.

Die EU ist bereit, in regionalen und multilateralen Foren mit der Übergangsregierung zusammenzuarbeiten und fordert alle externen Akteure nachdrücklich auf, die Einheit, Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit Syriens ausnahmslos und uneingeschränkt zu achten.

Die EU verurteilt alle einseitigen ausländischen militärischen Handlungen und jedwede ausländische militärische Präsenz sowie jeglichen Versuch, die Stabilität Syriens und seine Aussichten auf einen friedlichen Übergang zu untergraben, etwa durch Informationsmanipulation und Einmischung aus dem Ausland.

Die Wiederherstellung der vollständigen Anwendung des Kooperationsabkommens EU-Syrien

Im Mai 2026 beschloss der Rat, die teilweise Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Syrien, das 2011 als Reaktion auf die Unterdrückung der syrischen Bevölkerung und die Menschenrechtsverletzungen durch das Al-Assad-Regime eingeführt wurde, aufzuheben.

Das 1977 geschlossene Kooperationsabkommen bildet den Rahmen für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Syrien. Unter anderem hebt es mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen für bestimmte syrische Erzeugnisse, darunter Erdöl, Erdölerzeugnisse, Gold, Edelmetalle und Diamanten, auf.

Aussetzung von Wirtschaftssanktionen gegen Syrien

Im Mai 2025 hob die EU alle Wirtschaftssanktionen gegen Syrien auf – mit Ausnahme jener, die aus Sicherheitsgründen verhängt wurden und die etwa Waffen und Technologien betreffen, welche zur internen Repression verwendet werden könnten.

Die EU hält jene Sanktionen aufrecht, die entsprechend ihrer Forderung nach Rechenschaftspflicht für Straftäter im Zusammenhang mit dem Al-Assad-Regime verhängt wurden, und beobachtet die Entwicklungen vor Ort weiterhin.

Politischer Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und Syrien

Der erste politische Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und Syrien fand im Mai 2026 statt. Der Dialog bot eine Gelegenheit für Fortschritte bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen der EU und Syrien und befasste sich mit der Unterstützung der EU für die Bemühungen der syrischen Übergangsbehörden im Hinblick auf die Stabilisierung des Landes, seine sozioökonomische Erholung und einen alle Seiten einschließenden politischen Übergang.

EU-Hilfe für die syrische Bevölkerung

Der seit mehr als 15 Jahren andauernde Konflikt in Syrien hat der Zivilbevölkerung unermessliches Leid zugefügt und zu einer der schlimmsten humanitären Krisen der Welt geführt.

Aufgrund anhaltender Vertreibung, des Zusammenbruchs grundlegender Dienstleistungen und der weitreichenden Zerstörung der Infrastruktur sind im Jahr 2026 15,6 Millionen Menschen dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das bedeutet, dass 6 von 10 Syrern humanitäre Hilfe benötigen.

5,5 Millionen Menschen gelten nach wie vor als Binnenvertriebene und über 3,6 Millionen syrische Flüchtlinge sind in Nachbarländern (Türkei, Libanon, Jordanien) registriert.

Über 13,3 Millionen Menschen sind von Ernährungsunsicherheit betroffen. Fast 2,7 Millionen Kinder gehen nicht in die Schule.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die wichtigsten Geber internationaler Hilfe für die vom Konflikt in Syrien betroffenen Menschen. Seit Beginn der Krise im Jahr 2011 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr als 41 Mrd. € mobilisiert, um Syrerinnen und Syrer sowohl in ihrem Land als auch in der gesamten Region zu unterstützen.

Mit diesen Mitteln finanzieren sie lebensrettende humanitäre Hilfe, grundlegende Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung sowie langfristig die sozioökonomische Erholung und den Wiederaufbau des Landes.

Die Hilfe wird über humanitäre Partner – nichtstaatliche Organisationen wie VN-Agenturen und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung – bereitgestellt, die den hilfsbedürftigsten Menschen Gesundheitsversorgung, Ernährungshilfe, Wasser, Sanitär- und Hygienedienste, Schutz, Unterkünfte und Bildung zukommen lassen.

Sanktionen gegen das Assad-Regime

Nach der Eskalation der Gewalt und aufgrund der inakzeptablen Menschenrechtslage setzte die Europäische Union im Mai 2011 ihre gesamte bilaterale Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung und deren Unterstützern aus.

Zwischen 2011 und 2024 verhängte die EU Sanktionen gegen das Assad-Regime. Nach dem Fall des Regimes setzte die EU am 24. Februar 2025 eine Reihe von Sanktionen aus (unter anderem in den Bereichen Energie, Verkehr und Finanztransaktionen), um die Zusammenarbeit mit dem Land, seiner Bevölkerung und seinen Unternehmen zu erleichtern.

Am 28. Mai 2025 hob die EU alle Wirtschaftssanktionen gegen Syrien auf, mit Ausnahme von Sanktionen aus Sicherheitsgründen.

Zu den noch bestehenden wirtschaftlichen Sanktionen gehören

  • ein Waffenembargo,
  • Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie Abhör- und Überwachungssoftware und
  • ein Verbot des Handels mit Gütern, die Teil des syrischen Kulturerbes sind.

Beibehalten wurden zugleich die Sanktionen gegen Personen und Organisationen mit Verbindungen zum Assad-Regime und Verantwortung für die gewaltsame Unterdrückung des syrischen Volkes sowie für Menschenrechtsverletzungen.

Das Vermögen der sanktionierten Personen und Organisationen wird eingefroren, und es dürfen ihnen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Für Einzelpersonen gilt außerdem weiterhin ein Reiseverbot.

Diese Sanktionen wurden zuletzt bis zum 1. Juni 2027 verlängert.

Darüber hinaus hat die EU zwischen 2023 und 2025 im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängt, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

In den Sanktionsvorschriften der EU gegen das Assad-Regime sind humanitäre Ausnahmen vorgesehen, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle Teile des Landes weiterhin mit humanitärer Hilfe versorgt werden können.

Bekämpfung des Terrorismus

Die Präsenz von Da'esh und anderen terroristischen Gruppen in Syrien ist eine ernste Bedrohung für das Land, die Region und die internationale Gemeinschaft insgesamt. Daher nahm die EU im März 2015 die EU-Regionalstrategie für Syrien sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch ISIL/Da'esh an.

Nach dem vollständigen Gebietsverlust von Da'esh im Jahr 2019 hat die EU die internationalen Bemühungen zur Verhinderung eines Wiedererstarkens von Da'esh weiter unterstützt. Im Dezember 2024 bekräftigte der Rat sein unerschütterliches Engagement für die Bekämpfung des Terrorismus in Syrien und für die Arbeit der internationalen Allianz gegen Da'esh.

Weitere Informationen

Karte, auf der die Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas hervorgehoben sind.
Standpunkt der EU zur Lage im Nahen Osten

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Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)

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Warum verhängt die EU Sanktionen?

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