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Sudan

Die EU hat die internationalen Bemühungen um Frieden und Stabilität in Sudan seit Beginn des Krieges im Jahr 2023 aktiv unterstützt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber humanitärer Hilfe für Sudan.

Die Krise in Sudan

Die sudanesische Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter Konflikten, darunter der zweite sudanesische Bürgerkrieg zwischen 1983 und 2005 und der Krieg in Darfur zwischen 2003 und 2020, die zu politischer, sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Instabilität in Sudan geführt haben.

Seit April 2023 ist Sudan mit einem neuen Bürgerkrieg konfrontiert, an dem zwei Gruppierungen beteiligt sind: die sudanesischen Streitkräfte und die Rapid Support Forces (RSF) sowie die ihnen jeweils angeschlossenen Milizen.

Der Krieg zwischen den sudanesischen Streitkräften und den RSF hat die bereits kritische humanitäre Krise verschärft und zu akuter Ernährungsunsicherheit, einschließlich Hungersnöten, geführt. Darüber hinaus gibt es Berichte über weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, wie z. B.:

  • Angriffe auf Zivilisten aufgrund ihrer angeblichen Bündniszugehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit
  • sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
  • gezielte Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und die Energieinfrastruktur
  • Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch die kriegführenden Gruppierungen

Sudan ist auch stark von extremen Wetterereignissen im Zusammenhang mit dem Klimawandel wie Überschwemmungen und Dürren betroffen.

Mehr als 33,7 Millionen Menschen benötigen nach Angaben der Vereinten Nationen dringend humanitäre Hilfe. Dies entspricht 65 % der sudanesischen Bevölkerung. Schätzungsweise 19 Millionen Menschen (zwei von fünf Sudanesen) sind in hohem Ausmaß und akut von Ernährungsunsicherheit betroffen.

Sudan ist derzeit mit 9 Millionen Binnenvertriebenen und über 4,4 Millionen Menschen, die aus dem Land vor allem in die Nachbarländer geflohen sind, mit der weltweit größten Vertreibungskrise konfrontiert.

In den letzten 15 Jahren gehörte Sudan durchweg zu den zehn Ländern mit der weltweit höchsten Zahl an Binnenvertriebenen aufgrund von Konflikten und Gewalt.

UNICEF schätzt, dass von den 16,5 Millionen Kindern im schulpflichtigen Alter in Sudan etwa 8,4 Millionen keine Schule besuchen. Schätzungsweise 65 % der sudanesischen Bevölkerung haben keinen Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung.

Landesweit wird über Engpässe bei Nahrungsmitteln, sauberem Wasser, Arzneimitteln, Bargeld und Kraftstoffen sowie über Beschränkungen bei der Kommunikation und bei Strom berichtet.

Datenquelle:

Sudanesische Flüchtlinge.
Sudanesische Flüchtlinge, die die Grenze nach Tschad überqueren.

Schlussfolgerungen des Rates zu Sudan

Am 20. Oktober 2025 hat der Rat Schlussfolgerungen gebilligt, in denen er den anhaltenden Konflikt in Sudan aufs Schärfste verurteilt, der seit mehr als zwei Jahren Tausende von Menschenleben gefordert und zu enormer Not für die sudanesische Bevölkerung geführt hat. Der Konflikt stellt auch eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität und Sicherheit in der gesamten Region dar.

Die EU ist äußerst besorgt bezüglich der Einheit, der territorialen Unversehrtheit und Stabilität Sudans und der zunehmenden politischen und ethnischen Fragmentierung, was durch das Entstehen paralleler Regierungsstrukturen noch verschärft wird. Die EU lehnt alle Bestrebungen zur Teilung Sudans ab.

Die EU betont, dass die Hauptverantwortung für die Beendigung des Konflikts bei der Führung sowohl der sudanesischen Streitkräfte als auch der Rapid Support Forces sowie bei jenen liegt, die diese Einheiten unterstützen. Die EU hat folgende Forderungen an alle Konfliktparteien formuliert:

  • ein konstruktives Engagement in Verhandlungen für eine sofortige Waffenruhe und in einem glaubwürdigen inklusiven Prozess der Friedensvermittlung, mit Blick auf eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten;
  • die Gewährleistung eines raschen, ungehinderten und dauerhaften Zugangs zu humanitärer Hilfe und des Schutzes der Zivilbevölkerung in ganz Sudan;
  • glaubwürdige Zusagen für die Förderung einer wahrhaft inklusiven, repräsentativen und unabhängigen zivilen Staatsführung;
  • die Wiederherstellung und Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht, Achtung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechtsnormen, und des Justizwesens in Sudan.

Die EU ist bereit, ihre Zusammenarbeit mit den Konfliktparteien zu verstärken, sofern glaubwürdige Fortschritte bei der Erfüllung der zentralen Forderungen der EU erzielt werden.

Als Ko-Vorsitzende der Konferenzen von Paris und London zu Sudan und seinen Nachbarländern hat die EU ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt, die Menschen in Sudan zu unterstützen und eine aktive Rolle bei der umfassenden Bewältigung des Konflikts zu spielen.

Die EU wird sich – auch auf höchster Ebene – weiterhin aktiv engagieren und geschlossen handeln, inklusive Formate fördern sowie für eine umfassende Abstimmung mit einschlägigen gleichgesinnten Akteuren sorgen. Sie wird nach wie vor sämtliche ihr zur Verfügung stehenden außenpolitischen Instrumente – einschließlich, sofern angebracht, gezielter restriktiver Maßnahmen – einsetzen und nach Möglichkeit intensivieren, um eine friedliche Lösung der Krise herbeizuführen.

Die EU erkennt die naturgegebenen Rechte der sudanesischen Bevölkerung auf Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit an und bekräftigt, dass sie fest entschlossen ist, an der Seite Sudans bei seinen Bemühungen um die Erhaltung seiner Einheit und territorialen Unversehrtheit und um die Verwirklichung von dauerhafter Stabilität und Demokratie und nachhaltigem Wohlstand zu stehen.

Humanitäre Hilfe für die sudanesische Bevölkerung

Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber humanitärer Hilfe für Sudan. Zwischen 2023 und 2026 hat die EU 598,3 Mio. € an Unterstützung für die am stärksten gefährdeten Menschen in Sudan bereitgestellt.

Unter Berücksichtigung der Unterstützung, die auch den von der Sudankrise betroffenen Nachbarländern – wie Tschad, Südsudan, Äthiopien, Zentralafrikanische Republik, Uganda, Ägypten und Libyen – gewährt wurde, beläuft sich der Gesamtbeitrag der EU für den Zeitraum 2023 bis 2026 auf 974,8 Mio. €. In diesen Zahlen ist die von einzelnen EU-Mitgliedstaaten geleistete humanitäre Hilfe nicht enthalten.

Darüber hinaus hat die EU gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten am 15. April 2026 auf der dritten internationalen Sudan-Konferenz mehr als 812 Mio. € an Hilfe zugesagt, um rasch auf die anhaltende Notlage des Landes sowohl innerhalb als auch außerhalb seiner Grenzen zu reagieren.

Der Beitrag der Europäischen Union zu dieser Zusage beträgt 360,8 Mio. €, wovon 215,5 Mio. € auf die Unterstützung bedürftiger Menschen in Sudan und 145,3 Mio. € auf die Bewältigung der durch den Krieg ausgelösten regionalen Flüchtlingskrise entfallen.

Die humanitäre Hilfe der EU bietet den sudanesischen Gemeinschaften Folgendes:

Eine Schüssel mit Essen.

Nahrungsmittelhilfe

Hände unter einem laufenden Wasserhahn.

Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Eine Hand mit einer Spritze.

Gesundheitsversorgung

Ein Zelt.

Unterkünfte

Ein Rucksack, Stifte und Schulhefte.

Bildung

Mehrere Bündel Banknoten.

Geldtransfers

Die EU trägt auch zur ernährungsphysiologischen Behandlung und Betreuung von Kindern unter fünf Jahren sowie von schwangeren oder stillenden Frauen in ganz Sudan bei.

Die Hilfe wird über VN-Organisationen, internationale Nichtregierungsorganisationen und das Rote Kreuz geleistet.

Zudem hat die EU seit 2023 zahlreiche humanitäre Luftbrückenflüge durchgeführt und wichtige Hilfsgüter über Tschad und Port Sudan transportiert, um Menschen in Not zu erreichen.

Die EU fördert auch die Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Hinblick auf den ungehinderten und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung sowie den Schutz und die Sicherheit der humanitären Helfer.

Sanktionen im Zusammenhang mit Sudan

Stabilität und politischer Übergang Sudans

Als Reaktion auf den Konflikt zwischen den RSF und den sudanesischen Streitkräften hat die EU im Oktober 2023 einen neuen Sanktionsrahmen für Sudan geschaffen.

Dieser Rahmen richtet sich gegen Personen und Organisationen, die für Folgendes verantwortlich oder daran beteiligt sind:

  • Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen
  • Behinderung oder Untergrabung der Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan
  • Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe, des Zugangs zu humanitärer Hilfe oder der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Sudan
  • Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in Sudan, die schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße darstellen oder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen

Die Sanktionen gelten für Personen und Organisationen, die den SAF und den RSF angehören oder ihnen angeschlossen sind, sowie für mit ihnen verbundene Personen und Organisationen. Dazu gehören Reiseverbote für Personen, das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen und das Verbot, Personen und Organisationen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

18 Personen und acht Organisationen werden im Rahmen dieser Regelung, die bis zum 10. Oktober 2026 verlängert wurde, mit Sanktionen belegt.

Im Juli 2026 hat die EU ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr und der Verbringung von Gold mit Ursprung in Sudan eingeführt. Verboten wurden ferner der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von Quecksilber und Cyanid nach Sudan. Diese Chemikalien werden weithin für den Goldbergbau und die Goldgewinnung eingesetzt.

Die Maßnahmen sind so gestaltet, dass die Finanzierungsquellen für den Konflikt eingeschränkt werden und der Druck auf diejenigen, die den Krieg anheizen, erhöht wird.

Die Verhängung dieser Sanktionen unterstreicht die unerschütterliche Unterstützung der EU für Frieden und Rechenschaftspflicht in Sudan. Die EU wird in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft ihre diplomatischen Instrumente, einschließlich Sanktionen, einsetzen, um eine friedliche Beilegung des Konflikts anzustreben, um die ernste humanitäre Lage im Land und darüber hinaus anzugehen und um einen dauerhaften und alle Seiten einschließenden politischen Prozess zu fördern, der den Hoffnungen der sudanesischen Bevölkerung Rechnung trägt.

Waffenembargo

Seit 1994 gilt das von der EU verhängte Waffenembargo gegen Sudan. Im Jahr 2005 setzte die EU die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Sudan im Zusammenhang mit dem Konflikt in Darfur um, indem sie sie mit dem bestehenden Waffenembargo der EU gegen Sudan zusammenführte.

Im Jahr 2011, nach der Unabhängigkeit Südsudans, änderte die EU das Waffenembargo, um sowohl Sudan als auch Südsudan einzubeziehen. Im Jahr 2014 hat die EU jedoch beschlossen, die Sanktionsrahmen für die beiden Länder voneinander zu trennen.

Nach dem sudanesischen Regime ist es EU-Bürgern untersagt, mit Personen oder Einrichtungen in Sudan oder zur Verwendung in Sudan folgende Tätigkeiten auszuüben:

  • Waffen oder zugehörige militärische Ausrüstung aller Art zu liefern, zu verkaufen, weiterzugeben oder auszuführen,
  • technische Hilfe, Vermittlung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Lieferung, Herstellung, Instandhaltung sowie der Verwendung von Rüstungsgütern und zugehöriger militärischer Ausrüstung zu erbringen,
  • Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten zu finanzieren oder bereitzustellen,

Mit dem Beschluss wurden ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten gegen fünf Personen verhängt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie

  • den Friedensprozess behindern
  • eine Bedrohung für die Stabilität in Darfur und in der Region darstellen
  • Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die internationalen Menschenrechtsnormen oder andere Gräueltaten begehen,
  • gegen das Waffenembargo verstoßen und/oder für offensive militärische Flüge in und über der Region Darfur verantwortlich sind.

Siehe auch:

Ein Löschhubschrauber und einige abstrakte Elemente.
Krisenreaktion

Krisenreaktion

Humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe

Warum verhängt die EU Sanktionen?

Warum verhängt die EU Sanktionen?

Letzte Überprüfung: 13. Juli 2026