Visaabkommen der EU mit Nicht-EU-Ländern
- Albanien: von der Visumpflicht befreit
- Andorra: von der Visumpflicht befreit
- Antigua und Barbuda: von der Visumpflicht befreit
- Argentinien: von der Visumpflicht befreit
- Armenien: vereinfachtes Visumverfahren
- Australien: von der Visumpflicht befreit
- Österreich: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Aserbaidschan: vereinfachtes Visumverfahren
- Bahamas: von der Visumpflicht befreit
- Barbados: von der Visumpflicht befreit
- Belarus: Visaabkommen teilweise ausgesetzt
- Belgien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Bosnien und Herzegowina: von der Visumpflicht befreit
- Brasilien: von der Visumpflicht befreit
- Brunei: von der Visumpflicht befreit
- Bulgarien: EU-Land, das keine Schengen-Visa ausstellt
- Cabo Verde: vereinfachtes Visumverfahren
- Kanada: von der Visumpflicht befreit
- Chile: von der Visumpflicht befreit
- Kolumbien: von der Visumpflicht befreit
- Costa Rica: von der Visumpflicht befreit
- Kroatien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Zypern: EU-Land, das keine Schengen-Visa ausstellt
- Tschechische Republik: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Dänemark: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Dominica: von der Visumpflicht befreit
- Timor-Leste: von der Visumpflicht befreit
- El Salvador: von der Visumpflicht befreit
- Estland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Finnland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Frankreich: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Georgien: von der Visumpflicht befreit
- Deutschland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Griechenland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Grenada: von der Visumpflicht befreit
- Guatemala: von der Visumpflicht befreit
- Honduras: von der Visumpflicht befreit
- Hongkong: von der Visumpflicht befreit
- Ungarn: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Island: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Irland: EU-Land, das keine Schengen-Visa ausstellt
- Israel: von der Visumpflicht befreit
- Italien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Japan: von der Visumpflicht befreit
- Kiribati: von der Visumpflicht befreit
- Kosovo*: von der Visumpflicht befreit
- Lettland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Liechtenstein: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Litauen: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Luxemburg: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Macau: von der Visumpflicht befreit
- Malaysia: von der Visumpflicht befreit
- Malta: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Marshallinseln: von der Visumpflicht befreit
- Mauritius: von der Visumpflicht befreit
- Mexiko: von der Visumpflicht befreit
- Mikronesien: von der Visumpflicht befreit
- Moldau: von der Visumpflicht befreit
- Monaco: von der Visumpflicht befreit
- Montenegro: von der Visumpflicht befreit
- Nauru**: von der Visumpflicht befreit
- Niederlande: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Neuseeland: von der Visumpflicht befreit
- Nicaragua: von der Visumpflicht befreit
- Nordmazedonien: von der Visumpflicht befreit
- Norwegen: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Heiliger Stuhl: von der Visumpflicht befreit
- Palau: von der Visumpflicht befreit
- Panama: von der Visumpflicht befreit
- Paraguay: von der Visumpflicht befreit
- Peru: von der Visumpflicht befreit
- Polen: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Portugal: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Rumänien: EU-Land, das keine Schengen-Visa ausstellt
- Russland: Visaabkommen vollständig ausgesetzt
- St. Kitts und Nevis: von der Visumpflicht befreit
- St. Lucia: von der Visumpflicht befreit
- St. Vincent und die Grenadinen: von der Visumpflicht befreit
- Samoa: von der Visumpflicht befreit
- San Marino: von der Visumpflicht befreit
- Serbien: von der Visumpflicht befreit
- Seychellen: von der Visumpflicht befreit
- Singapur: von der Visumpflicht befreit
- Slowakei: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Slowenien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Salomonen: von der Visumpflicht befreit
- Südkorea: von der Visumpflicht befreit
- Spanien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Schweden: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Taiwan: von der Visumpflicht befreit
- Tonga: von der Visumpflicht befreit
- Trinidad und Tobago: von der Visumpflicht befreit
- Tuvalu: von der Visumpflicht befreit
- Ukraine: von der Visumpflicht befreit
- Vereinigte Arabische Emirate: von der Visumpflicht befreit
- Vereinigtes Königreich: von der Visumpflicht befreit
- Vereinigte Staaten: von der Visumpflicht befreit
- Uruguay: von der Visumpflicht befreit
- Vanuatu: Visaabkommen vollständig ausgesetzt
- Venezuela: von der Visumpflicht befreit
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
** Die Regelung für visumfreies Reisen gilt erst, wenn Nauru und die EU ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen haben.
Regelung für visumfreies Reisen
Die EU verfügt derzeit über eine Regelung für visumfreies Reisen mit 60 Drittländern, zwei Sonderverwaltungsregionen Chinas (Hongkong und Macau) und zwei Gebietskörperschaften, die von mindestens einem EU-Mitgliedstaat nicht als Staaten anerkannt werden (Taiwan und Kosovo*).
Im Rahmen dieser Regelung können Drittstaatsangehörige dieser von der Visumpflicht befreiten Länder, Regionen und Gebietskörperschaften für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen, vorbehaltlich etwaiger für ihre Staatsangehörigkeit geltender besonderer Passanforderungen.
Die EU strebt die vollständige Visa-Reziprozität an, was der Fall ist, wenn Staatsangehörige von Ländern des Schengen-Raums kein Visum benötigen, um Länder zu besuchen, deren Staatsangehörige ebenfalls kein Visum benötigen, um den Schengen-Raum zu besuchen. Aktuell hat die EU die Visa-Reziprozität mit allen von der Visumpflicht befreiten Drittländern mit Ausnahme der Vereinigten Staaten erreicht. Staatsangehörige Bulgariens, Zyperns und Rumäniens benötigen nach wie vor ein Visum, um in die Vereinigten Staaten zu reisen.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Vereinfachtes Visumverfahren
Die EU hat mit einigen Drittländern Visaerleichterungsabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser vereinfachten Visaregelung können Drittstaatsangehörige vereinfachte Verfahren für die Einreise in den Schengen-Raum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Anspruch nehmen.
Die vereinfachten Verfahren für die Visumerteilung umfassen Folgendes:
- Vereinfachung der erforderlichen Nachweise
- ermäßigte oder keine Gebühren für bestimmte Gruppen von Antragstellerinnen und ‑stellern
- schnellere Bearbeitung von Visumanträgen
- Bestimmungen zur Ausstellung von Visa für die mehrfache Einreise mit verlängerter Gültigkeitsdauer
Aussetzung von Visaabkommen
Die EU kann ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht oder ein Abkommen über Visaerleichterungen aussetzen, wenn ein Land die Bedingungen des Abkommens nicht mehr erfüllt. In diesem Fall gelten dann die allgemeinen Vorschriften des EU-Visakodex.
Aussetzungen können von einem EU-Mitgliedstaat oder von der Europäischen Kommission vorgenommen werden.
Derzeit sind drei Abkommen teilweise oder vollständig ausgesetzt:
- Russland
- Belarus
- Vanuatu
Weitere Informationen
Letzte Überprüfung: 19. Oktober 2026