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Das Schengen-Visum

Ein Schengen-Visum ist eine von einem Schengen-Staat ausgestellte Genehmigung, die es Reisenden ermöglicht, für Folgendes in den Schengen-Raum einzureisen:

  • geplante Kurzaufenthalte im Gebiet eines Schengen-Staats oder Durchreise durch das Gebiet eines Schengen-Staats (Visum für einen Kurzaufenthalt)
  • Transit durch die internationalen Transitzonen von Flughäfen der Schengen-Staaten (Visum für den Flughafentransit)

Kurzaufenthalte sind Aufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Diese interaktive Karte zeigt die EU- und Nicht-EU-Länder, die Schengen-Visa ausstellen, sowie die EU-Länder, die keine Schengen-Visa ausstellen.

Textfassung

EU-Länder, die Schengen-Visa ausstellen

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden

Nicht-EU-Länder, die Schengen-Visa ausstellen

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

EU-Länder, die keine Schengen-Visa ausstellen

  • Zypern
  • Irland

Derzeit stellen 29 europäische Länder als Mitglieder des Schengen-Raums Schengen-Visa aus:

  • 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten
  • Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Rumänien und Bulgarien wurden am 1. Januar 2025 Vollmitglieder des Schengen-Raums. Dieser Meilenstein folgte auf einen schrittweisen Integrationsprozess, bei dem die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen am 31. März 2024 und die Kontrollen an den Landgrenzen am 1. Januar 2025 aufgehoben wurden.

Zypern (wo die Kontrollen an den Binnengrenzen noch nicht aufgehoben wurden) sowie Irland (nicht Teil des Schengen-Raums) stellen keine Schengen-Visa, sondern nur nationale Visa aus.

Weitere Informationen:

Letzte Überprüfung: 18. März 2025