EU-Visumpolitik
Die EU hat eine gemeinsame Visumpolitik für Reisende eingeführt, die durch den Schengen-Raum reisen oder sich kurzzeitig im Schengen-Raum aufhalten möchten.
Warum gibt es gemeinsame Visumvorschriften der EU?
Mehr als 400 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger genießen Freizügigkeit im Schengen-Raum. Sie können überall in der EU reisen, arbeiten und leben. Drittstaatsangehörige, die in der EU leben oder die EU als Touristen, Austauschstudierende oder zu Geschäftszwecken besuchen, können sich ebenfalls frei bewegen.
Mit den Schengen-Bestimmungen
- wurden, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, die Kontrollen an den Binnengrenzen der EU abgeschafft und
- wurde ein einheitliches Regelwerk für Kontrollen an den EU-Außengrenzen festgelegt.
Eine gemeinsame Visumpolitik der EU ist für das wirksame Funktionieren des grenzfreien Schengen-Raums erforderlich, da dadurch die Einreise von Besucherinnen und Besuchern in die EU erleichtert und gleichzeitig die innere Sicherheit gestärkt wird.
Die EU hat eine Visumpolitik für Folgendes festgelegt:
- geplante Kurzaufenthalte im Gebiet eines Schengen-Staats oder Durchreise durch das Gebiet eines Schengen-Staats
- die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen von Schengen-Staaten
Kurzaufenthalte sind Aufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Derzeit stellen 29 europäische Länder Schengen-Visa (als Mitglieder des Schengen-Raums) aus: 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Zypern – wo die Kontrollen an den Binnengrenzen noch nicht aufgehoben wurden – sowie Irland (nicht Teil des Schengen-Raums) stellen keine Schengen-Visa, sondern nur nationale Visa aus.
Länder, die Schengen-Visa ausstellen
Regelung für visumfreies Reisen mit Drittländern
Die EU verfügt derzeit über eine Regelung für visumfreies Reisen mit 61 Drittländern, zwei Sonderverwaltungsregionen Chinas (Hongkong und Macau) und einer Gebietskörperschaft, die von mindestens einem EU-Mitgliedstaat nicht als Staat anerkannt wird (Taiwan).
Nach dieser Regelung können Drittstaatsangehörige mit einem biometrischen Pass ohne Visum für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen.
Es gilt der Grundsatz der Visa-Reziprozität. Das bedeutet, dass die gleiche Regelung für visumfreies Reisen für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger gilt, die in diese Drittländer reisen.
61 Drittländer haben eine Regelung für visumfreies Reisen.
Im März 2023 einigte sich der Rat auf eine Regelung für visumfreies Reisen für das Kosovo*.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Inhaberinnen und Inhaber von kosovarischen Reisepässen für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in die EU reisen. Umgekehrt wird es EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern ermöglicht, ohne Visum in das Kosovo zu reisen.
- Drittländer, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind (Amtsblatt der EU)
- Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht (Amtsblatt der EU)
- Kosovo*: Rat gibt grünes Licht für visumfreies Reisen (Pressemitteilung, 9. März 2023)
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS)
Der Rat hat 2018 eine Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS) angenommen. Mithilfe dieses Systems sollen von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vorab überprüft werden, sodass ihnen, falls nötig, die Reisegenehmigung verweigert werden kann.
Es wird ähnlich aufgebaut sein wie bestehende Systeme, unter anderem in den USA, Kanada und Australien.
ETIAS wird von eu-LISA entwickelt. Hierbei handelt es sich um die EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. ETIAS wird im letzten Quartal 2026 in Betrieb genommen.
Visaerleichterungsabkommen mit Drittländern
Die EU hat mit einigen Drittländern Visaerleichterungsabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser vereinfachten Visaregelung können Drittstaatsangehörige, die einen biometrischen Reisepass besitzen, vereinfachte Verfahren für die Einreise in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte in Anspruch nehmen.
Die vereinfachten Verfahren für die Visumerteilung umfassen Folgendes:
- Vereinfachung der erforderlichen Nachweise
- ermäßigte oder keine Gebühren für bestimmte Gruppen von Antragstellerinnen und ‑stellern
- schnellere Bearbeitung von Visumanträgen
- Bestimmungen zur Ausstellung von Visa für die mehrfache Einreise mit verlängerter Gültigkeitsdauer
Visaabkommen der EU mit Drittländern
- Albanien: von der Visumpflicht befreit
- Andorra: von der Visumpflicht befreit
- Antigua und Barbuda: von der Visumpflicht befreit
- Argentinien: von der Visumpflicht befreit
- Armenien: vereinfachtes Visumverfahren
- Australien: von der Visumpflicht befreit
- Österreich: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Aserbaidschan: vereinfachtes Visumverfahren
- Bahamas: von der Visumpflicht befreit
- Barbados: von der Visumpflicht befreit
- Belarus: Visaabkommen teilweise ausgesetzt
- Belgien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Bosnien und Herzegowina: von der Visumpflicht befreit
- Brasilien: von der Visumpflicht befreit
- Brunei: von der Visumpflicht befreit
- Bulgarien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Cabo Verde: vereinfachtes Visumverfahren
- Kanada: von der Visumpflicht befreit
- Chile: von der Visumpflicht befreit
- Kolumbien: von der Visumpflicht befreit
- Costa Rica: von der Visumpflicht befreit
- Kroatien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Zypern: EU-Land, das keine Schengen-Visa ausstellt
- Tschechische Republik: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Dänemark: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Dominica: von der Visumpflicht befreit
- Timor-Leste: von der Visumpflicht befreit
- El Salvador: von der Visumpflicht befreit
- Estland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Finnland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Frankreich: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Georgien: von der Visumpflicht befreit
- Deutschland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Griechenland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Grenada: von der Visumpflicht befreit
- Guatemala: von der Visumpflicht befreit
- Honduras: von der Visumpflicht befreit
- Hongkong: von der Visumpflicht befreit
- Ungarn: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Island: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Irland: EU-Land, das keine Schengen-Visa ausstellt
- Israel: von der Visumpflicht befreit
- Italien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Japan: von der Visumpflicht befreit
- Kiribati: von der Visumpflicht befreit
- das Kosovo*: von der Visumpflicht befreit
- Lettland: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Liechtenstein: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Litauen: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Luxemburg: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Macau: von der Visumpflicht befreit
- Malaysia: von der Visumpflicht befreit
- Malta: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Marshallinseln: von der Visumpflicht befreit
- Mauritius: von der Visumpflicht befreit
- Mexiko: von der Visumpflicht befreit
- Mikronesien: von der Visumpflicht befreit
- Moldau: von der Visumpflicht befreit
- Monaco: von der Visumpflicht befreit
- Montenegro: von der Visumpflicht befreit
- Nauru: von der Visumpflicht befreit
- Niederlande: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Neuseeland: von der Visumpflicht befreit
- Nicaragua: von der Visumpflicht befreit
- Nordmazedonien: von der Visumpflicht befreit
- Norwegen: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Heiliger Stuhl: von der Visumpflicht befreit
- Palau: von der Visumpflicht befreit
- Panama: von der Visumpflicht befreit
- Paraguay: von der Visumpflicht befreit
- Peru: von der Visumpflicht befreit
- Polen: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Portugal: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Rumänien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Russland: Visaabkommen vollständig ausgesetzt
- St. Kitts und Nevis: von der Visumpflicht befreit
- St. Lucia: von der Visumpflicht befreit
- St. Vincent und die Grenadinen: von der Visumpflicht befreit
- Samoa: von der Visumpflicht befreit
- San Marino: von der Visumpflicht befreit
- Serbien: von der Visumpflicht befreit
- Seychellen: von der Visumpflicht befreit
- Singapur: von der Visumpflicht befreit
- Slowakei: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Slowenien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Salomonen: von der Visumpflicht befreit
- Südkorea: von der Visumpflicht befreit
- Spanien: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Schweden: Land, das Schengen-Visa ausstellt
- Taiwan: von der Visumpflicht befreit
- Tonga: von der Visumpflicht befreit
- Trinidad und Tobago: von der Visumpflicht befreit
- Tuvalu: von der Visumpflicht befreit
- Ukraine: von der Visumpflicht befreit
- Vereinigte Arabische Emirate: von der Visumpflicht befreit
- Vereinigtes Königreich: von der Visumpflicht befreit
- Vereinigte Staaten: von der Visumpflicht befreit
- Uruguay: von der Visumpflicht befreit
- Vanuatu: Visaabkommen vollständig ausgesetzt
- Venezuela: von der Visumpflicht befreit
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Aussetzung von Visaabkommen
Die EU kann ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht oder ein Visaerleichterungsabkommen aussetzen, wenn ein Drittland die Bedingungen des Abkommens nicht mehr erfüllt. In diesem Fall gelten dann die allgemeinen Vorschriften des EU-Visakodex.
Aussetzungen können von einem EU-Mitgliedstaat oder von der Europäischen Kommission vorgenommen werden.
Derzeit sind drei Abkommen ausgesetzt:
- Russland (vollständige Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens)
- Belarus (teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens)
- Vanuatu (vollständige Aussetzung des Abkommens über die Befreiung)
- Vanuatu: Rat setzt Abkommen über Befreiung von Visumpflicht vollständig aus (Pressemitteilung, 8. November 2022)
- Rat beschließt vollständige Aussetzung der Visaerleichterungen für Russland (Pressemitteilung, 9. September 2022)
- Belarus: Rat setzt Visaerleichterungsbestimmungen für Amtsträger des belarussischen Regimes aus (Pressemitteilung, 9. November 2021)
Neue EU-Vorschriften zur Aussetzung des visumfreien Reiseverkehrs für Drittländer
Die EU aktualisiert derzeit den Mechanismus zur Aussetzung des visumfreien Reiseverkehrs. Im Rahmen des neuen Mechanismus sind folgende neue Gründe vorgesehen, aus denen die EU die Regelung für visumfreies Reisen aussetzen kann:
- die Nichtangleichung an die EU-Visumpolitik seitens eines Drittlands, für dessen Staatsangehörige keine Visumpflicht besteht, wenn dies – beispielsweise aufgrund seiner geografischen Nähe zur EU – zu einem größeren Zustrom von Personen aus diesem Land in die EU führt
- die Anwendung einer Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren, denen die Staatsbürgerschaft ohne echte Verbindung zu dem betreffenden Drittland als Gegenleistung für im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen verliehen wird
- hybride Bedrohungen sowie mangelhafte Rechtsvorschriften in Bezug auf die Dokumentensicherheit und die damit verbundenen Verfahren
Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 13. März 2024 auf ihren Standpunkt zu dem Verordnungsentwurf geeinigt.
Allgemeine Visumvorschriften der EU
Für Reisende aus Drittländern ohne Abkommen über die Befreiung oder Visaerleichterungsabkommen gilt der Visakodex. Im Kodex sind die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für Kurzaufenthalte und den Flughafentransit im Schengen-Raum festgelegt.
Ferner werden darin die Drittländer aufgeführt, deren Staatsangehörige für Durchreise durch die internationalen Transitzonen von EU-Flughäfen ein Flughafentransitvisum benötigen, und die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung solcher Visa festgelegt.
Der Visakodex trägt auch dazu bei, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Rückübernahme irregulärer Migrantinnen und Migranten mithilfe des Mechanismus für bessere Ergebnisse der Visumpolitik verstärkt wird.
Wenn ein Drittland bei der Rückübernahme nicht kooperiert, können im Rahmen dieses Mechanismus spezifische restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Visa und der Visumgebühr ergriffen werden. Bislang wurden restriktive Maßnahmen gegen Gambia und Äthiopien erlassen.
Erweist sich ein Land bei der Rückübernahme jedoch als kooperativ, so kann die EU eine Senkung der Visumgebühr, eine Verringerung der Entscheidungsfrist für Visumanträge oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Mehrfachvisa beschließen.
Digitalisierung des Schengen-Visums
Derzeit ist die Beantragung eines Schengen-Visums ein zeitaufwändiges und sehr papiergestütztes Verfahren. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen für die Antragstellung und später für die Abholung des Visums persönlich anreisen. Dies ist sowohl für Reisende als auch für Konsulate aufwändig.
Im April 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Digitalisierung des Schengen-Visumverfahrens vorgelegt. Mit den neuen Vorschriften soll Folgendes erreicht werden:
- Ersetzung der Visummarke
- Einführung der Möglichkeit, Visumanträge im Internet über eine Online-Visumplattform einzureichen
- Verbesserung der Bearbeitung von Visumanträgen
- Verringerung der Kosten und des Aufwands für die EU-Mitgliedstaaten und die Antragstellerinnen und Antragsteller
Am 13. November 2023 hat der Rat neue EU-Vorschriften zur Digitalisierung des Visumverfahrens erlassen.
- Digitalisierung des Visumverfahrens: Visumpflichtige Reisen in die EU werden einfacher (Pressemitteilung, Europäische Kommission)
- Schengen-Visum: Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat für die Digitalisierung des Visumverfahrens (Pressemitteilung, 29. März 2023)
- Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf Vorschriften zur Digitalisierung des Visumverfahrens (Pressemitteilung, 13. Juni 2023)
- Rat gibt grünes Licht für die Digitalisierung des Visumverfahrens (Pressemitteilung, 13. November 2023)
Letzte Überprüfung: 3. Juni 2024